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Antrag 181/I/2022 Forderung nach Energie-Entlastung für Rentner-Haushalte

17.05.2022

Die in dem Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehene Energiepauschale ist ein gutes Instrument um gestiegene Energiepreise zu kompensieren. Geplant ist, allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen die Energiepauschale von einmalig 300 Euro zu zahlen, aber Personen im Ruhestand sind davon bisher ausgenommen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte die Energiepauschale allen Personen im Ruhestand zugutekommen.

 

Antrag 182/I/2022 Energiepreise deckeln – Inflation begrenzen – wirtschaftliche Win-Win-Situation ermöglichen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ein Gesetzesentwurf zur temporären Energiepreis-Deckelung unter Gewährung von steuerbaren Zuschüssen an die Energieversorger erarbeitet und umgesetzt wird, ähnlich wie in Frankreich. Die Zuschüsse sind später entsprechend zurückzuzahlen. Das Ziel soll sein, die Inflation zu stoppen sowie soziale Ungleichheiten abzufedern und außerdem Wettbewerbsvorteile der EU durch stabile energieabhängige Erzeugerpreise für den europäischen Export zu generieren sowie das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu stärken. Steuersenkungen dagegen wirken nicht inflationshemmend und werden nicht zwangsläufig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht.

 

Zur Kontrolle der Maßnahmen sollen die Bundesnetzagentur sowie die zuständigen Kartellbehörden eingesetzt werden.

Antrag 183/I/2022 Klassifizierung als nachhaltig gem. EU-Taxonomie für alle Erneuerbare-Energie-Unternehmen!

17.05.2022

Die SPD-Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten müssen sich unverzüglich für folgendes einsetzen:

 

In Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden die Nachhaltigkeitskriterien nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie mit Kapitalmarktorientierung angewandt. Diese Einschränkung ist aufzuheben. Sie benachteiligt kleinere Unternehmen sowie kleinere kommunale Stadtwerke und verhindert deren Projekte, wie z.B. Windkraftanlagen. Alle Kredite, die Erneuerbare-Energie-Anlagen finanzieren, sind als nachhaltig zu klassifizieren.

 

Des Weiteren sind Atomkraftwerke als nachhaltige Finanzanlageprodukte in der Taxonomie-Verordnung zu streichen, denn sie sind nicht nur nicht nachhaltig, sondern stellen z.B. im Kriegsfall wegen ihrer Angreifbarkeit ein unkalkulierbares Risiko dar. Die ukrainischen AKWs Saporischschja und Tschernobyl sind hierfür beängstigende Beispiele.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.

 

Antrag 185/I/2022 Anreize für eine Plastik-Kreislaufwirtschaft stärken

17.05.2022

Wir fordern den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft von Kunstoffen auf allen Ebenen einzusetzen. Wir müssen Kunststoffe als Wertstoffe begreifen und bestehende Wertstoffe wiederverwenden.

 

Lasst uns Plastik vermeiden, soweit es geht, aber auch die Wiederverwertung fördern, um nicht auf ein vielseitiges Material komplett zu verzichten.

 

Die bestehende Priorisierung der Kreislaufwirtschaft – Müllvermeidung vor Verwertung und Beseitigung muss beibehalten und konsequenter umgesetzt werden.

 

Darum fordern wir:

  • Die Beendigung der staatlichen Subventionierung von Rohöl: Diese Subventionen haben zur Folge, dass neuer Kunststoff günstiger ist als recyceltes Grundmaterial. Der Wertstoffkreislauf wird damit finanziell uninteressant.
  • Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt: Bisher ist das einzige Augenmerk bei der Produktion von Kunststoffen die für die Nutzung notwendige Materialeigenschaft. Diese wird durch komplexe Verbindungen unterschiedlicher Kunststoffe und der Zugabe von Additiven erreicht. Durch das Einführen von Vergünstigungen für “Recyclingeigenschaften” werden hier weitere Anreize geschaffen. Dabei ist besonders auf die Energiebilanz der Recyclingprozesse zu achten, welche unter einem festgelegten Grenzwert liegen soll.
  • Einen festgelegten Mindestrecyclatanteil für neue Produkte: Dieser darf nicht aus Design-Gründen unterschritten werden. Nur mögliche sicherheitsrelevante Aspekte dürfen berücksichtig werden.
  • Die Etablierung von Standards für Recyclate für die Lebensmittelindustrie. Diese  Standards sollen die Möglichkeit schaffen, zukünftig auch Lebensmittelverpackungen aus recyceltem Material herzustellen.
  • Investitionen in die Entwicklung von effizienteren Sortiermethoden: Lediglich 52.5 Prozent der Kunststoffe, die in Wertstoffanalagen ankommen, werden durch moderne Maschinen sortiert. Die Sortierung liefert den Grundstein für die Trennung, impliziert aber nicht die Quote des tatsächlich wiederverwerteten Materials. Diese beträgt nur 12,3 Prozent. Dennoch ließe sich durch verbesserte Sortierungsmechanismen hier eine deutliche Verbesserung herbeiführen.
  • Forschung an “Biokunststoffen” als eine Alternative. Diese soll allerdings nur gefördert werden, wenn der „Biokunststoff“ nicht aus hierfür extra angebauten Rohstoffen hergestellt wird, da dieses Verfahren in Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion steht.  Stattdessen soll die Verwendung ohnehin anfallender Abfälle gefördert werden.
  • Forschung an weiteren Alternativen zu Kunststoffprodukten: Plastikmüll ist und bleibt ein Problem. Deswegen ist es unabdingbar, weiter auch in die Erforschung von Alternativen zu investieren. Dabei sollen der Umweltverträglichkeit, der Wiederverwertbarkeit und der Energiebilanz der Herstellung und des Recyclingprozesses eine hohe Priorität beigemessen werden.