Antrag 183/I/2022 Klassifizierung als nachhaltig gem. EU-Taxonomie für alle Erneuerbare-Energie-Unternehmen!

Status:
Erledigt

Die SPD-Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten müssen sich unverzüglich für folgendes einsetzen:

 

In Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung werden die Nachhaltigkeitskriterien nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie mit Kapitalmarktorientierung angewandt. Diese Einschränkung ist aufzuheben. Sie benachteiligt kleinere Unternehmen sowie kleinere kommunale Stadtwerke und verhindert deren Projekte, wie z.B. Windkraftanlagen. Alle Kredite, die Erneuerbare-Energie-Anlagen finanzieren, sind als nachhaltig zu klassifizieren.

 

Des Weiteren sind Atomkraftwerke als nachhaltige Finanzanlageprodukte in der Taxonomie-Verordnung zu streichen, denn sie sind nicht nur nicht nachhaltig, sondern stellen z.B. im Kriegsfall wegen ihrer Angreifbarkeit ein unkalkulierbares Risiko dar. Die ukrainischen AKWs Saporischschja und Tschernobyl sind hierfür beängstigende Beispiele.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)