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Antrag 186/I/2022 Wasserpolitik für die Weiterentwicklung einer aktiven und lebendigen Stadt

17.05.2022

Der Senat von Berlin soll einen Sachstandsbericht zu Qualität und Quantität der Wasserressourcen für Berlin vorlegen, der alle fünf Jahre aktualisiert wird und durch Ergebnisse aus dem Land Brandenburg ergänzt wird. Der Bericht soll ein umfassendes vollständiges Bild über die Qualität und die Volumina des Grundwassers, der stehenden Gewässer und des fließenden Wassers einschließlich von Wechselwirkungen geben, langfristige Entwicklungen rekapitulieren und Gefährdungspotenziale in den Blick nehmen. Die Zugänglichkeit zu genügend sauberem Wasser für alle Bewohnerinnen und Bewohner soll im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen. Angaben zum Wasserverbrauch sollen ebenfalls erfasst werden.

 

Im Lichte dessen soll das Land Berlin Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität und Quantität des Wassers für die Bewohner:innen der Stadt sowie für Wirtschaft und Gewerbe ergreifen. Dazu sollen künftige Förderungen mit einem Fokus auf ressourcenschonende, wassersparende Aktivitäten ausgerichtet werden. Besseres Auffangen und Halten von Niederschlägen soll verstärkt in die Stadt- und Landschaftsplanungen einfließen. Die entsprechende Kooperation mit dem Land Brandenburg wird verstärkt.

Antrag 187/I/2022  Konsequente Gewässerpolitik in der Region Berlin-Brandenburg

17.05.2022

Berlin ist aufgrund seiner 650 Gewässer reich an wasserabhängigen Lebensräumen. Doch der Zustand dieser Gewässer ist kritisch. Zu hohe Wasserentnahmen schädigen den Zustand der grundwasserabhängigen Schutzgebiete. Mehr als 75% der verschiedenen Amphibien und Algen stehen auf der Roten- oder der Vorwarnliste. Und mehr als ein Drittel der Fische, Muscheln und Wasserkäfer stehen ebenso auf diesen Listen. Biodiversitätsschutz wird nur durch Gewässerschutz erreicht.

 

Aber auch die Menschen in der Stadt sind direkt abhängig von der Qualität der Gewässer, denn Berlin gewinnt sein Trinkwasser ausschließlich auf dem Stadtgebiet. Dabei stammt das Trinkwasser zu rd. 70 % aus Uferfiltraten, also direkt aus Flüssen und Seen, der Rest wird aus dem Grundwasser gefördert.

 

Es muss der nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte – Gute Gewässerzustand- bis 2027 erreicht werden. Berlin ist in der Verantwortung hier dringend und effektiv zu handeln. Die EU- WRRL muss umgesetzt werden, um die Wasser- und Biodiversitätskrise auszubremsen, denn kein Wasserlauf,- See oder das Grundwasser erreichen aktuell die Umweltziele der EU- WRRL.

 

Aber nicht nur die Gewässerqualität ist ein Problem, sondern inzwischen auch die Wasserquantität. Als eine mögliche Auswirkung des Klimawandels und der Bevölkerungszunahme müssen wir uns auf einen Wassermangel einstellen, denn die Region Berlin-Brandenburg wird jetzt schon mit einem Wassermangel konfrontiert, der in Zukunft noch deutlich zunehmen wird.

 

Es müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden, die die Zielsetzungen haben müssen, einerseits die Qualität der Gewässer mit ihren vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt zu sichern und zu erhöhen, wie es die Europäische Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) verbindlich verlangt und andererseits einem drohenden Wassermangel entgegenzuwirken. Dazu bedarf es eines integrativen Konzeptansatzes, der den gerade in Arbeit befindlichen Masterplan Wasser und die Ziele der  Nationalen Wasserstrategie , wo es vorrangig um die langfriste Sicherung der Trinkwasserversorgung geht, mit den Belangen der der Berliner Biodiversitätsstrategie zusammen mit der Charta für das Berliner Stadtgrün und dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm verbindet und damit  weiterentwickelt und mit den Maßnahmenplänen zur Umsetzung  der EU- WRRL verknüpft werden.

 

Grundwasserentnahmen in Berlin sind dahingehend zu prüfen, dass der Grundwasserkörper wieder in seinen Zielzustand angehoben wird. Hierfür müssen Mindestgrundwasserstände definiert und zeitnah erreicht werden (Grundwassersteuerungs-VO).

 

Wasserläufe werden durch verunreinigte Straßenabwässer, die mit Mikroplastik durch Reifenabrieb belastet sind stark verunreinigt. Auch hier muss ein effektiver Schutz für diese Gewässer entwickelt werden.

 

Das Konzept der wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) ist konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen

Strategien des Wassersparens und Mehrfach-/Brauchwassernutzung müssen entwickelt werden, um den Rohwasserverbrauch und die Zweckentfremdung des Trinkwassers zurück zu drängen. Zudem muss die Wasserqualität dadurch verbessert werden, dass die Ursachen der Verunreinigungen durch Schließung der Nährstoffkreise beseitigt werden. Dafür müssen weitere Kläranlagen mindestens mit der 4. Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Zudem müssen weitere Stauräume gegen das Überlaufen der Mischwasserkanäle geschaffen werden.

 

All dies ist nur möglich, wenn die breite Öffentlichkeit gut informiert und in das Verfahren einbezogen wird sowie genügend Ressourcen für mehr Personal und investive Mittel sowohl bei der zuständigen Senatsverwaltung als auch bei den Berliner Wasserbetrieben bereitgestellt werden und die regelmäßige Unterhaltung aller Anlagen auskömmlich bemessen wird.

 

Daher wird gefordert:

  • Die unverzügliche Einsetzung einer Enquetekommission im Abgeordnetenhaus „Zukunft Wasser“, die mit der entsprechenden Ebene des Brandenburger Landtags zusammen arbeitet
  • die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 (Strafzahlungen drohen, nachdem der Termin bereits verlängert wurde)
  • Gewässerentwicklungs- und Renaturierungskonzepte für alle Berliner Gewässer einschließlich der zeitlich und finanziell bestimmten Umsetzung
  • Aktualisierung des Berliner Wasserrechts mit Definierung der Grundwassermindeststände
  • Umbau Berlins zur wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) u.a. mit stadtweiten, verbindlichen Abkopplungszielen unter Einbezug aller Akteure und unterlegt mit Flächen, Zuständigkeiten und finanziellen Ressourcen.
  • Personelle Stärkung der Wasser- und Naturschutzbehörden
  • Zusammenarbeit mit der Wassernetzinitiative Berlin und der Blue Community Berlin

 

 

(Antrag an den Landesvorstand, an den Landesparteitag und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin)

Antrag 188/I/2022 Virtuelles Wasser von Produkten kennzeichnen und Problembewusstsein schaffen

17.05.2022

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für die Kennzeichnung von virtuellem Wasser sowohl in Nahrungsmitteln aus auch anderen Konsumgütern einzusetzen. Es soll jedoch zuvor geprüft werden, ob ein solches Label in den Produktionsländern zu sozialen oder ökologischen Verwerfungen führt. Virtuelles Wasser ist Wasser, das währende der gesamten Produktionskette des Produktes anfällt und so nicht offensichtlich sichtbar für den/die Verbraucher*in ist. Zusätzlich soll diese Kennzeichnung von einer Aufklärungskampagne begleitet werden die Knappheit von Wasser in bestimmten Teilen der Erde und deren Konsequenzen für die Natur und die Bewohner*innen der Regionen problematisiert und so ein Bewusstsein für dieses Thema schafft.

 

Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt.

Antrag 189/I/2022 Keine Auftaumittel beim Winterdienst auf öffentlichen Radwegen

17.05.2022

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus, der Landesvorstand der SPD und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert sich entschieden gegen eine Glättebeseitigung auf öffentlichen Radwegen mit Hilfe von Auftaumitteln zu wenden. Dieses gilt ausdrücklich auch für mögliche Pilotprojekte.

 

Die negativen Einflüsse von Auftaumitteln wie Tausalz und Harnstoff sind hinreichend durch langjährige wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Der Einsatz von diesen Auftaumitteln führt demnach zu schweren Schäden an Straßenbäume und am Straßenbegleitgrüns, wie auch an der Leitungsinfrastruktur, an Bauwerken, insbesondere an Beton und Eisenbewährungen, an Fahrzeugen und auch an Tierpfoten. Deshalb wurde schon vor vielen Jahren mit §3 (8) Berliner Straßenreinigungsgesetz (BStrReinG) der Einsatz von Auftaumitteln verboten. Nur bei extremer Glätte darf die BSR an neuralgischen Punkten wie Haltestellen und Kreuzungen Feuchtsalz einsetzen – Details dazu sind in § 3 (7) BStrReinG geregelt.

Antrag 190/I/2022 Staatliche Förderung von Balkonkraftwerken

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind dazu aufgefordert, sogenannte Balkonkraftwerke (mini Photovoltaik-Anlagen) staatlich zu fördern, sodass sie mit einem Betrag in Höhe von 300 € pro Haushalt bezuschusst werden. Ein Balkonkraftwerk liefert grünen Strom für den Eigenverbrauch. Viele Verbraucherinnen sehen darin eine gute Gelegenheit, langfristig Stromkosten einzusparen.