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Antrag 175/I/2022 Keine weitere Planung für den 17. Bauabschnitt der A100

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Verkehrsausschüssen von Abgeordnetenhaus und Bundestag werden aufgefordert, sich gegen die weitere Planung des Bundesverkehrsministers für den 17. Bauabschnitt der A100 einzusetzen.

 

Dazu gehören:

  • Zurückziehen der Ausschreibung für die Planung des 17. Bauabschnittes der A100 seitens der bundeseigenen Autobahn GmbH
  • Entfernung des 17. Bauabschnitts aus dem Bundesverkehrswegeplan
  • sinnvolle Nutzung der vorgesehenen Flächen (Beschleunigung der städtebaulichen Planung für Vorhalteflächen für z.B. Sportangebote, Urban Gardening, Clubkultur oder temporären Schulstandort)
  • Entwicklung von Alternativen für die Gestaltung des Autobahnanschlusses am Treptower Park

 

Antrag 177/I/2022 Energieknappheit in Berlin frühzeitig begegnen

17.05.2022

In Anbetracht des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und in dessen Folge möglicherweise eintretender Importstopps von Öl und Gas oder der Aufkündigung der Lieferung seitens Russlands fordern wir die SPD Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD Fraktion des Abgeordnetenhauses dazu auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um im Land Berlin sowie den Berliner Bezirken den Energieverbrauch im Wohnsektor zu reduzieren und die Kapazitäten erneuerbarer Energien zu erhöhen.

 

Zu den Maßnahmen für eine Reduzierung des Energie- und Erdgasbedarfs in Berlin zählen:

  • Einrichtung eines Sofortprogramms oder einer Task Force durch den Berliner Senat, das/die zum Inhalt hat, unter Aktivierung von Freiwilligenpotenzialen die Bürger*innen aufzusuchen und über bspw. folgende Aspekte zu informieren/ Tätigkeiten durchzuführen:
    • die Bürger*innen auf Einsparpotenziale hinzuweisen,
    • idealerweise mit Wärmebildkameras nach kalten Stellen in der Wohnung/im Haus suchen,
    • bei der korrekten Einstellung von Heizsystemen unterstützen (Entlüftung der Heizung, Einstellung der Vorlauftemperaturen),
    • die Bürger:innen zu möglichen Förderprogrammen zu energetischen Einsparpotenzialen beraten,
    • bei Bedarf einfache Materialien für die Isolierung bereitstellen. 
  • Priorisierung und Beschleunigung der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Solar-Kampagne, ebenso der Ausbau von Solarthermie und Wärmepumpen. 
  • Es soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung von Wärmeräumen nötig ist, in denen sich Personen aufhalten können, deren Wohnungen im Falle eines Öl- oder Gasengpasses nicht genügend heizbar sind.
  • Darüber hinaus sollen private Hausverwaltungen auf Energiesparpotentiale hingewiesen werden sowie städtische Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

 

Antrag 178/I/2022 Kein Geld für umweltschädliche Technologien! Erdgas und Atom gehören nicht in die EU-Taxonomie!

17.05.2022

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels und zur Einhaltung der Paris-Ziele ist eine erfolgreiche Energiewende in ganz Europa innerhalb von zwei Jahrzehnten unabdingbar. Es handelt sich dabei um die schnellste Transformation des Energiesektors, die es auf unserem Kontinent je gegeben hat. Sie kann nur durch ein deutlich erhöhtes Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren gelingen.

 

Erdgas kann keine Brückentechnologie mehr sein, dafür wurde zu spät gehandelt. Es ist richtig, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zur Kohleverstromung deutlich geringer sind. Das Ziel der EU-Kommission ist aber keine bloße Reduktion der Emissionen mehr, sondern eine vollständige Emissionsfreiheit in ganz Europa bis spätestens 2050. Ein Ausbau von Gaskraftwerken steht diesem Ziel im Wege.

 

Atomenergie aus Kernspaltung ist ebenfalls nicht nachhaltig. Es stimmt, dass bei der Verstromung selbst kein CO2 produziert wird. In dieser simplen Betrachtung werden aber vollständig die ökologischen Folgen des aufwändigen Baus und des jahrzehntelangen Abbaus eines AKW unterschlagen. Auch die Folgen von Abbau, Verarbeitung und Transport des radioaktiven Materials werden ignoriert. Dazu kommt die nach wie vor ungelöste Problematik der Endlagerung des Atommülls.

 

Der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, welche Folgen eine Abhängigkeit von diesen beiden Energieträgern hat. Durch die Abhängigkeit von russischem Erdgas finanziert Europa jeden Tag Putins Krieg mit. Die angestrengten Versuche, Erdgas aus anderen autoritären Staaten zu beziehen, eröffnen nur neue Abhängigkeiten. Auch das Sicherheitsproblem von Atomkraftwerken wurde durch den russischen Angriff auf das AKW Saporischschja erneut deutlich. Neben direkter militärischer Bedrohung macht auch die Gefahr von Cyberangriffen Atomkraftwerke zu kritischen Punkten der Infrastruktur.

 

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Klassifikation der Nachhaltigkeit verschiedener Wirtschaftsformen. Durch sie soll EU-weit einheitlich geregelt werden, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten. Das soll Investor*innen als Orientierung dienen und Investitionen in die gewünschte Richtung lenken. Nun sollen laut Plänen der EU-Kommission Erdgas und Atomkraft im Rahmen dieser Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden. Das Hauptproblem daran ist, dass dadurch die dringend benötigten Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren an anderer Stelle getätigt werden und damit dort fehlen, wo sie gebraucht werden. Ohne diesen massiven Ausbau wird die Energiewende in Europa und damit auch der Kampf für die Ziele des Pariser Abkommens scheitern. Gleichzeitig können Unternehmen ihr klimaschädliches Handeln als nachhaltig verkaufen – offiziell von der EU zertifiziert.

 

Ein Greenwashing umwelt- und klimaschädlicher Technologien ist nicht hinzunehmen. Deshalb fordern wir die deutsche Bundesregierung und alle sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments dazu auf, sich entschieden gegen die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie einzusetzen. Insbesondere die Unterstützung der deutschen Bundesregierung zur nachhaltigen Einstufung von Erdgas muss revidiert werden.

 

 

 

Antrag 179/I/2022 Energiepreis-Entlastungsmaßnahmen sozial gerecht ausgestalten

17.05.2022

Die in dem Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehene Energiepauschale ist ein gutes Instrument um gestiegene Energiepreise zu kompensieren. Geplant ist, allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen die Energiepauschale von einmalig 300 Euro zu zahlen, aber Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) sind davon bisher ausgenommen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte die Energiepauschale allen Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) mit eigenem Hausstand zugutekommen.

 

Antrag 180/I/2022 Sofortmaßnahmen Förderung Erneuerbare Energie

17.05.2022

Die SPD-Bundestagsabgeordneten mögen sich für folgende Vorhaben im Bereich des Strompreis- und Abgabensystems zur Förderung der Erneuerbaren Energien („EE“) noch in Q1/2 2022 einsetzen:

 

Präambel: Für den im Koalitionsvertrag beschlossenen beschleunigten Ausbau der Erneuerbarer Energien sind nicht nur große Freiflächenanlagen und Windparks erforderlich, sondern auch dezentrale Anlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden, um die Bevölkerung in der Breite an den Energiewende zu beteiligen. Schon durch Wegfall der Rohstoffkosten wirken insbes. PV- und Windenergie grundsätzlich preisdämpfend und machen von Rohstoffimporten unabhängig.

Mieterstromanlagen könnten bundesweit 3,8 Millionen Wohnungen mit sauberem, günstigem Strom versorgen. Allein in Berlin beträgt das Potential 6-10 GW, davon rund die Hälfte auf Wohngebäuden. Entsprechend hoch ist das Jobpotential. Doch administrativer Aufwand und steuerliche Belastung hemmen und blockieren seit Jahren den Ausbau dezentraler EE. Strom aus lokalen, erneuerbaren Quellen muss dauerhaft, konsequent und transparent gegenüber fossilen Energien bevorzugt, sowie einkommensschwächere Haushalte, insbes. MieterInnen, an den Vorteilen sauberer Energie und der Energiewende beteiligt werden. Da grundlegende Strommarkt- und Netzentgelt-Reformen Zeit in Anspruch nehmen, sind Sofortmassnahmen erforderlich, um den Ausbau zu beschleunigen.

 

Maßnahme 1: Prozesse für kleine EE-Anlagen wirksam verkürzen

Die Frist zur Genehmigung der Inbetriebnahme von Aufdach-PV und insbes. Mieterstromanlagen ist im EEG auf vier Wochen zu verkürzen, indem nach Ablauf der Frist eine vom Fachbetrieb installierte Anlage bis 30 kWp automatisch genehmigt ist, sofern kein ablehnender, begründeter Bescheid erfolgt ist (Genehmigungsfiktion). Die Inbetriebnahme muss bei solchen Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen dürfen.

 

Maßnahme 2: Verbrauchs-Privilegien auch für Mieter- und Gewerbstrom im Quartier

Das Eigenverbrauchsprivileg, i.e. der Wegfall von Abgaben und Umlagen, ist auf Mieter- und Gewerbestromanlagen bis mindestens 30 kWp auszuweiten durch Abschaffung der Erfordernis der Personenidentität im EEG. Es ist ferner auszuweiten auf alle Gebäude, die in demselben Niederspannungsnetzstrang angeschlossen sind, was den Quartiersansatz vereinfacht.

 

Maßnahme 3: Mieterstromzuschlag statt an Grundversorgertarif an EE-Reststrom koppeln und Kennzeichnungsbürokratie abbauen

Bedingung für einen Mieterstromzuschlag wird statt des Tarifkriterium (Preis/kWh 10% unterhalb des Grundversorgertarifs) der Bezug von Reststrom mit EE-Strom mit Herkunftsnachweis. Für Mieterstrom sollte eine Ausweisung des „Anteils Mieterstrom“, bzw. der „Menge an geliefertem Mieterstrom“ ohne Formvorgaben auch einzelvertraglich erfolgen können, z.B. über eine jährliche Information. Auf die Ausweisung des Mieterstroms in der Stromkennzeichnung sollte hingegen verzichtet werden.

 

Maßnahme 4: Gewerbe- und Körperschaftssteuerunschädlichkeit für Mieterstrom

Mieterstrom hat für Wohnungsunternehmen gewerbesteuerunschädlich zu sein, wenn der Anteil nicht mehr als 30% Anteil am Gesamtumsatz beträgt. Bei Genossenschaften hat Mieterstrom körperschaftssteuerunschädlich zu sein, wenn der Anteil nicht mehr als 30% Anteil am Gesamtumsatz beträgt.

 

Maßnahme 5: Erleichterte Nutzung von Stromspeichern auch für Mieterstrom und Netzdienste

Die Beschränkung der Regelung (heute § 61l EEG), mit der Stromspeicher ohne doppelte Abgabenbelastung im Multiple-Use (Mehrfachnutzung) betrieben werden können, auf Eigenverbrauch ist aufzuheben. Die Regelung ist auf alle Stromspeicher, die an EE-Anlagen im selben Niederspannungsnetzstrang angeschlossen sind auszuweiten, also auch auf Mieter- und Gewerbestromsysteme.