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Antrag 41/I/2021 Demokratisierung der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik!

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einer verstärkten Europäisierung der Sicherheitspolitik an Bedingungen zu knüpfen, die einer intergouvernementalen Entkoppelung von demokratischer Kontrolle und den zunehmenden Kapazitäten im Bereich der Verteidigungs-und Sicherheitspolitik vorbeugen.

 

Wir unterstützen explizit die Entwicklung des strategischen Kompasses als neuem Grundlagendokument der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) sowie das Ziel, gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsinteressen zu verfolgen. Allerdings muss die Ausweitung der militärischen Kapazitäten und der Verteidigungspotentiale der EU im Ganzen mit einer Verstärkung der parlamentarisch-demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und die nationalen Parlamente verbunden werden.

 

Mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) wurde ein erster wichtiger Schritt zu mehr supranationaler Gemeinsamkeit in der europäischen Sicherheits-, Verteidigungs- sowie Rüstungspolitik getan. Dieser Prozess hin zu einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion muss nun entschlossen vorangetrieben und gleichzeitig einer effektiven demokratischen Kontrolle unterworfen werden:

 

  • Eine sozialdemokratische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat zum Ziel, demokratische Kontrolle, sog. „Checks und Balances“, aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Anstatt weitere Kapazitäten und Fähigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene zu schaffen – etwa um Größenvorteile in der Handlungsfähigkeit zu gewinnen –, sollte eine Neugestaltung supranationaler europäischer Kompetenzbefugnisse in der GSVP im Fokus stehen. Wir fordern daher eine stärkere Beteiligung des EU-Parlaments an der Überprüfung, Billigung und strategischen Lenkung gemeinsamer GSVP-Ressourcen.
  • Für EU-Missionen im Ausland muss für das EU-Parlament ein Parlamentsvorbehalt Anwendung finden, der dem des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr entspricht. Für die EU im Ganzen betreffenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen müssen die Kontroll- und Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments – analog zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – das gleiche Gewicht haben wie Beschlüsse des Europäischen Rats und des Ministerrats.
  • Außerdem halten wir es für zwingend notwendig, dass das Europäische Parlament an der Aufstellung, Entwicklung und Evaluation des Erfolgs von Strategien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP) und der GSVP, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von gesamteuropäischen Prioritäten (strategischer Kompass), aktiv mit einbezogen wird, damit es seine demokratische Rolle als Kontrollorgan der Exekutive ausüben kann und demokratische Verantwortlichkeiten aufgebaut werden.
  • Um demokratisch entkoppelten Kapazitäten entgegenzutreten und um parlamentarisch-demokratische Verantwortlichkeit zu schaffen, fordern wir auch, dass sich Agenturen wie FRONTEX vor dem Europäischen Parlament zu verantworten haben, wenn es zu Verletzungen von Menschenrechten oder der Missachtung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) durch seine Beamte kommt.

 

Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Antrag 24/I/2021 Berlin denkt Bildung digital

21.03.2021

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir im Rahmen einer Bundesratsoffensive eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“

Antrag 71/I/2021 Definitiv gegen Antiziganismus – IHRA-Arbeitsdefinition annehmen!

19.03.2021

Wer Antiziganismus bekämpfen möchte, muss ihn erkennen können. Die „Arbeitsdefinition Antiziganismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) leistet hierfür eine unerlässliche Hilfestellung.

 

Um den immerwährenden Anspruch, sich gegen Antiziganismus in all seinen Erscheinungsformen einzusetzen, inhaltlich zu präzisieren, nimmt die SPD Berlin diese Arbeitsdefinition samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen für sich an und legen diese in Zukunft ihrem inhaltlichen und praktischen Engagement gegen Antiziganismus zugrunde.

 

Die SPD Berlin setzt sich für eine Annahme der „Arbeitsdefinition Antiziganismus“ samt Erläuterung und Anwendungsbeispielen auf Landes- und Bundesebene der SPD ein.

Antrag 75/I/2021 Sachliche Information statt PR – für eine konsequente Social-Media-Kommunikation der Polizei Berlin

19.03.2021

Nicht nur für uns als junge Menschen ist das Internet kein Neuland – auch die Polizeibehörden haben mittlerweile entdeckt, dass sich über das Internet respektive die Sozialen Medien wesentlich schneller Meldungen verbreiten lassen und sich über sie öffentliche Debatten prägen lassen. Das gilt nicht zuletzt für die Berliner Polizei, die sich in den Sozialen Netzwerken Twitter, Facebook, Instagram und TikTok wohlfühlt.

 

Die Polizei Berlin hat bereits mehrere Falschmeldungen auf ihren sozialen Profilen veröffentlicht. Diese teils widerlegten Behauptungen führten nicht nur zu Desinformationen, sondern sollte die links autonome Szene diffamieren. Das muss sich ändern!

 

Polizeiaccounts genießen inzwischen hohe Reichweiten in Sozialen Medien. Auf Twitter, einem Microblogging-Portal, das gerade Journalist*innen überdurchschnittlich häufig nutzen, gehört der Berliner Polizei-Account @polizeiberlin mit knapp 500.000 Follower*innen (Stand Januar 2021) zu den reichweitenstärksten Accounts im deutschsprachigen Raum – er hat wesentlich mehr Follower*innen als andere Behördenaccounts wie dem Regierenden Bürgermeister (ca. 31.000), allerdings weniger als „Der Spiegel“ (2,7 Mio.) oder „Bild“ (1,7 Mio.), spielt aber also in derselben Größenordnung im Mediengeschehen mit.

 

Schon das bringt aber ein Problem mit sich: Zu Recht wird im Bezug auf die Medien von einer „vierten Gewalt“ gesprochen. Im Gegensatz zu den ersten drei Gewalten sind die Medien keine Staatsgewalt, sondern haben die Funktion, öffentlich das Handeln des Staates zu kontrollieren.

 

Daher fordern wir:

  • In den einschlägigen Polizei- und Ordnungsgesetzen werden klare gesetzliche Regelungen aufgenommen, unter welchen Umständen und in welchen Grenzen Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörden stattfinden darf. Daran muss sich die Polizei halten.
  • Die Polizei darf Social-Media-Accounts benutzen
    1. zur Verbreitung von Informationen, bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt und die unmittelbare zeitliche Nähe der Berichterstattung für die Bevölkerung notwendig ist sowie
    2. zur Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie nicht das Ergebnis einer Ermittlung vorwegnimmt oder geeignet ist, die öffentliche Meinung bezüglich einer Ermittlung zu beeinflussen oder komplexe Abläufe so vereinfacht, dass der Gang des öffentlichen Diskurses negativ beeinträchtigt wird. Die Informationen mit großem öffentlichen Interesse und die Öffentlichkeitsarbeit sind durch getrennte, eigens dafür ausgezeichnete und bezeichnete Accounts zu verbreiten.
  • die Polizei kann auch weiterhin in den sozialen Netzwerken aktiv sein. Dies muss aber im Einklang mit den Regeln für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einhergehen.