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Antrag 169/II/2018 Stärkung der Freiheit von Presse und Rundfunk

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert sich umgehend dafür einzusetzen, dass die freie Arbeit von Presse und Rundfunk besser vor Angriffen geschützt und ihre Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr hervorgehoben wird.

 

Die Behinderung der Arbeit von Journalisten muss unterbunden und bei Angriffen auf sie konsequenter eingeschritten werden. Auf die wichtige Bedeutung von Presse und Rundfunk soll durch eine öffentliche Kampagne aufmerksam gemacht werden.

Ferner soll geprüft werden, ob tätliche Angriffe auf Journalisten und die Behinderung ihrer Arbeit strafrechtlich besonders geahndet werden sollten.

Antrag 161/II/2018 Mehr Personal für Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine schnelle qualifikations-adäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt einzusetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine enorm wichtige Rolle. Hier  müssen dringend Wege und Möglichkeiten gesucht werden, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.

 

Mangelnde Personalkapazitäten bei den anerkennenden Stellen, wie bei den Kammern, die weiterhin fachliche Komplexität der Fragestellungen bei den Gleichwertigkeitsfeststellungen, die Einforderung nichtvollziehbarer Einreichung bestimmter Dokumente, wie drei Monate alte Führungszeugnisse, bei der Antragstellung  zur Approbation von Ärzten und die langen Bearbeitungszeiten der Anträge verhindern eine zügigere Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Möglichkeit, nach §14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -(BQFG), ausländische Berufsabschlüsse bei fehlenden Nachweisen durch sonstige Verfahren, wie praktische Übungen oder Tests, durchgeführt durch die zuständigen Kammern, anzuerkennen,  kaum ausgeschöpft bzw. eingesetzt. Insbesondere ist das Verfahren nach §14 BQFG wichtig für die Geflüchteten, die ohne Nachweise in Deutschland ankommen.

 

Auf der Landeseben wäre in erster Linie die Erhöhung der Personalkapazitäten, wie bei der Berliner Handwerkskammer und der IHK, um mindestens eine weitere Vollzeitstelle, zur Bearbeitung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, denkbar und schon kurzfristig eine große Hilfe, um die Bearbeitungsdauer der Anträge zu verkürzen. Zurzeit ist jeweils eine Stelle für diese Aufgabe zuständig. Nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Berlin, ist die Anzahl an Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse gestiegen. Die derzeitige Anzahl an Mitarbeitenden wird der Masse der Anträge nicht gerecht. Daher fordern wir eine Aufstockung der Stellen, um die Menschen besser und schneller in den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft integrieren zu können. Auch die Nutzung der Möglichkeiten nach dem BQFG, wie §14, wird hierdurch erleichtert.

 

Des Weiteren soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob es gelingen kann eine separate Stelle, durch weitere Konzentration von Anerkennungskompetenz und -zuständigkeit, ähnlich der IHK FOSA, als zentrale Anerkennungsstelle, bei der HWK einzurichten, um die Anerkennungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Hier können die Anerkennungsbescheide für HWK-Berufe transparent, einheitlich und schneller entschieden und beschieden werden.

Antrag 160/II/2018 Unabhängige Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des  Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Schaffung und Förderung einer weiteren unabhängigen Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren einzusetzen. Insbesondere soll der §19 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll gestrichen werden. Land Berlin muss den Rechtsanspruch zur Beratung im Anerkennungsverfahren durch Regelangebote sicherstellen.

 

Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Schaffung und Aufrechterhaltung soll im Landeshaushalt 2019/20 Vorsorge getroffen werden, so dass eine entsprechende Stelle ausgestattet werden kann.

 

Die Zielsetzung soll sein, unabhängige und vertrauliche Fachberatung, Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens, Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf, Verweis an die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren, Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der beruflichen Anerkennung, Unterstützung bei der Recherche zu Ausgleichsmaßnahmen bei Teilanerkennungen, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungsangeboten, falls eine Anerkennung nicht in Betracht kommt sowie Beratung in mehreren Sprachen durch einen unabhängigen Träger zu gewährleisten.

Antrag 115/II/2018 Ausbildungsduldung für Geflüchtete- “Unmittelbar bevorstehend” im Gesetz für Berlin definieren!

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungsduldung für Geflüchtete durch die Ausländerbehörden uneingeschränkt erteilt werden und den Prozess transparent mitgestalten. Zusätzlich soll die Ermessensduldung  für den Übergangszeitraum -vom Antrag bis zum Ausbildungsbeginn- min. 6 Monate bis zu einen Jahr erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung vorliegen.

Antrag 53/II/2018 Anerkennungsverfahren durch IHK FOSA

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag nach dem “Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen” (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) zur vollständigen Anerkennung max. drei Monate beträgt. Diese Frist soll im Gesetz festgehalten werden.

 

Gemäß § 6 Absatz 3 BQFG muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.  Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus. Folgende Ergebnisse sind möglich:

 

  • Anerkennung der vollständigen Gleichwertigkeit.
  • Anerkennung einer teilweisen Gleichwertigkeit. Hier kann durch gezielte Anpassungsqualifizierung (z.B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) das noch fehlende berufliche Know-how nachgeholt werden. Innerhalb von 5 Jahren ist es möglich, einen Folgeantrag zu stellen, mit dem eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.
  • Ablehnung des Antrages, wenn keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte.

 

Die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag dauert durchschnittlich mind. sechs Monate. Laut Aussagen der IHK FOSA Mitarbeiter*innen werden nur zuerst die Erstanträge bearbeitet, da die gesetzliche Vorgabe hier eingehalten muss. Die Bearbeitung des Folgeantrages zudem einfacher, weil nur die Anpassungsqualifizierung oder ggf, Praktikumsnachweis geprüft werden muss.

 

Für die Antragsteller*innen heißt das: Unnötiges Warten. Die Antragsteller können in dieser Zwischenzeit auch keine, ihrer Qualifikation entsprechend, adäquaten Stellen antreten. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte eine qualifizierte Fachkraft schnellstmöglich den Zugang in den primären Arbeitsmarkt erhalten.