14.10.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) berücksichtigt werden:
- Vergabe öffentlicher Aufträge muss ins Gesetz – Wer einen Auftrag des Landes Berlin annimmt, hat dafür zu sorgen, dass innerhalb der Unternehmensstruktur keine rassistische Diskriminierung stattfindet. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zur Vermeidung von Nachteilen.
- Erweiterung der Verjährungsfrist um 3 Jahre
- Einführung eines jährlichen Monitorings
Um den Effekt des Gesetzes kontrollieren und nachsteuern zu können, fordern wir ein jährliches Monitoring.
- Diversity-Mainstreaming – Die Beseitigung bestehender Nachteile und die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Chancengleichheit ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen und normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Berliner Verwaltungen zu berücksichtigen.
- Korrektur/Klärung des § 5 Abs. 1 LADG – Rechtfertigung von Ungleichbehandlung
Im Entwurf steht in § 5 Abs. 1: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Wir haben die Befürchtung, dass der „sachliche Grund“ so weit gefasst wird, dass Diskriminierungen weiter möglich sind.
- Verbandsklagerecht darf nicht aufgeweicht werden.
- Wir fordern eine Beweislastumkehr.
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14.10.2018
Wir fordern den Landesvorstand der SPD Berlin auf, bei allen politischen Projektgruppen und Kommissionen verpflichtend jeweils eine stimmberechtigte Vertreterin oder einen stimmberechtigten Vertreter jeder statuarischen Arbeitsgemeinschaft imLandesverband der SPD Berlin zu berücksichtigen.
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14.10.2018
Die Richtlinien der AG Migration und Vielfalt werden dahingehend ergänzt, dass eine Antragskommission eingesetzt wird, der jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied aus jedem Kreis angehören soll. Bei der Konstituierung der Antragskommission wird ein Leiter gewählt. Die Aufgabe der Antragskommission besteht darin, die Anträge entgegenzunehmen, zu strukturieren und Empfehlungen für die Landesdelegiertenkonferenz abzugeben.
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14.10.2018
Es wird eine Leitbildkommission zum Thema „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ im Landesvorstand gebildet.
Diese Kommission wird sich mit dem Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (auch pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen) und der Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten auseinandersetzen. Aufgabe dieser Kommission wird es sein, die Begrifflichkeit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hinsichtlich ihres Wirkungsraumes und Ausprägung zu definieren sowie klar festzuhalten, wo pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen für sozialdemokratische Willensbildungsprozesse als unvereinbar angesehen werden müssen.
An dieser Kommission müssen alle Arbeitsgemeinschaften, welche die Interessen marginalisierter Gruppen innerhalb des Landesverbandes Berlin vertreten, vertreten sein (AG Selbstaktiv, ASF, AG Migration und Vielfalt, SPDqueer, Jusos, AG 60+). Die Leitung wird durch die Landesvorsitzenden dieser Landesarbeitsgemeinschaften bestimmt.
Das Ergebnis soll in Berichtsform dem SPD-Landesvorstand bis zum Parteitag I im Frühjahr 2019 vorgelegt werden.
Die statutarische Substanz der SPD wird anhand der Ergebnisse der Arbeit der Leitbildkommission „Grundsatzfrage: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Definition und Vereinbarkeit mit sozialdemokratischen Grundwerten“ sowie anhand der Beschlüsse von 2015 kritisch überprüft und wo nötig angepasst.
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14.10.2018
Wir fordern den Landesvorstand (LV) der SPD Berlin und die Berliner Vertreter*innen im Parteivorstand (PV) der Bundespartei auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in unseren Parteistrukturen gemäß der gesellschaftlichen Bevölkerungsrealität gewährleistet wird sowie eine Bestandsaufnahme der Entwicklung der Vielfalt im Parteivorstand seit dem entsprechenden Beschluss der Bundespartei von 2011 durchgeführt wird.
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