Antrag 161/II/2018 Mehr Personal für Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine schnelle qualifikations-adäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt einzusetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine enorm wichtige Rolle. Hier  müssen dringend Wege und Möglichkeiten gesucht werden, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.

 

Mangelnde Personalkapazitäten bei den anerkennenden Stellen, wie bei den Kammern, die weiterhin fachliche Komplexität der Fragestellungen bei den Gleichwertigkeitsfeststellungen, die Einforderung nichtvollziehbarer Einreichung bestimmter Dokumente, wie drei Monate alte Führungszeugnisse, bei der Antragstellung  zur Approbation von Ärzten und die langen Bearbeitungszeiten der Anträge verhindern eine zügigere Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Möglichkeit, nach §14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -(BQFG), ausländische Berufsabschlüsse bei fehlenden Nachweisen durch sonstige Verfahren, wie praktische Übungen oder Tests, durchgeführt durch die zuständigen Kammern, anzuerkennen,  kaum ausgeschöpft bzw. eingesetzt. Insbesondere ist das Verfahren nach §14 BQFG wichtig für die Geflüchteten, die ohne Nachweise in Deutschland ankommen.

 

Auf der Landeseben wäre in erster Linie die Erhöhung der Personalkapazitäten, wie bei der Berliner Handwerkskammer und der IHK, um mindestens eine weitere Vollzeitstelle, zur Bearbeitung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, denkbar und schon kurzfristig eine große Hilfe, um die Bearbeitungsdauer der Anträge zu verkürzen. Zurzeit ist jeweils eine Stelle für diese Aufgabe zuständig. Nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Berlin, ist die Anzahl an Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse gestiegen. Die derzeitige Anzahl an Mitarbeitenden wird der Masse der Anträge nicht gerecht. Daher fordern wir eine Aufstockung der Stellen, um die Menschen besser und schneller in den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft integrieren zu können. Auch die Nutzung der Möglichkeiten nach dem BQFG, wie §14, wird hierdurch erleichtert.

 

Des Weiteren soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob es gelingen kann eine separate Stelle, durch weitere Konzentration von Anerkennungskompetenz und -zuständigkeit, ähnlich der IHK FOSA, als zentrale Anerkennungsstelle, bei der HWK einzurichten, um die Anerkennungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Hier können die Anerkennungsbescheide für HWK-Berufe transparent, einheitlich und schneller entschieden und beschieden werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende, AH Fraktion, Senat (Konsens)