12.10.2018
Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.
Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.
Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!
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12.10.2018
Erweiterung um Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter und neue Regelung bei Arbeitslosigkeit
Zu den Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter gelten. Bei Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit soll folgendes gelten: Während der Bezugszeit des Arbeitslosengeld I wird der Rentenbeitrag zu 100% des vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestehenden Beschäftigungsverhältnisses aus Steuermitteln fortgezahlt, sodass auch in dieser Zeit Beitragsjahre entstehen.
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12.10.2018
Erwerbsminderungsrenten unterliegen heute einem hohen Armutsrisiko. Die Erwerbsminderungsrente liegt heute bei durchschnittlich 790 Euro monatlich. Für uns ist es ein sozialstaatliches Gebot, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, eine Rente in Würde, also oberhalb der Armutsgrenze, zu ermöglichen. Wir fordern, dass die Zurechnungszeit für alle erwerbsgeminderten Rentner von 62 Jahren und drei Monaten schrittweise auf 65 Jahre und acht Monate angehoben wird. Wir fordern daher die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen.
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12.10.2018
Nach aktuellem Recht werden die Beiträge zur Rentenversicherung neu berechnet, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage unter 20% der durchschnittlichen Monatsausgaben sinkt oder 150% übersteigt. Aufgrund dieser Deckelung ist es nicht möglich, für bereits bekannte zukünftige Rentenansprüche Rücklagen zu bilden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich im Jahr 2023 der Beitragssatz von 18,8% auf 19,9% springt und in den Folgejahren weiter ansteigt.
Daher fordern wir die Nachhaltigkeitsrücklage zu einer Demografiereserve umbauen und entsprechend zukünftiger Rentenansprüche nach oben auszudehnen, besser abzuschaffen, und dabei die demografische Entwicklung in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Um zukünftige Beitragssteigerungen abzuflachen fordern wir außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2019 in kleinen Schritten anzupassen.
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12.10.2018
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das System der Bedarfsgemeinschaft bei Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch umgestaltet wird. Insbesondere soll umgesetzt werden, dass in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen bis zu 25 Jahren diese keinen Teil der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern bilden, sondern eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen. Außerdem sollen Kürzungen keinen finanziellen Nachteil mehr darstellen, der das gemeinsame Wohnen von Bezugspersonen miteinander benachteiligt.
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