Antrag 203/II/2018 Neues Erwerbsminderungsrentenrecht für alle

Erwerbsminderungsrenten unterliegen heute einem hohen Armutsrisiko. Die Erwerbsminderungsrente liegt heute bei durchschnittlich 790 Euro monatlich. Für uns ist es ein sozialstaatliches Gebot, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, eine Rente in Würde, also oberhalb der Armutsgrenze, zu ermöglichen.  Wir fordern, dass die Zurechnungszeit für alle erwerbsgeminderten Rentner von 62 Jahren und drei Monaten schrittweise auf 65 Jahre und acht Monate angehoben wird. Wir fordern daher die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 241/I/2019 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit)