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Antrag 112/I/2014 Kinder- und Jugendbeteiligung endlich institutionell verankern!

28.04.2016

Die Berliner SPD bekennt sich dazu, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Land Berlin künftig im Rahmen eines Kinder- und Jugendmitwirkungsgesetzes – vergleichbar mit dem bereits existierenden Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – oder einer Erweiterung des AG KJHG konkret und auch institutionell zu regeln. Das BerSenG regelt für Berliner Seniorinnen und Senioren umfangreich, wie institutionelle Beteiligung beispielsweise im Rahmen der Ausschüsse der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen aber auch in den Strukturen des Landes Berlin möglich ist.

 

Wir sprechen uns für die Schaffung einer analogen Regelung für die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen aus. Für diese bestehen bislang nur einzelne Lebensbereiche wie zum Beispiel die Schule betreffende Regelungen oder allgemeine Bekenntnisse, die die Unterstützung durch Erwachsene oder Formen der selbst organisierten Interessenvertretungen erforderlich machen. Wir halten demokratische, bürgerschaftliche Beteiligung für ein hohes Gut, das wir gerne unabhängig vom Alter der Betroffenen BürgerInnen gleichermaßen und verbindlich möglich machen wollen.

Antrag 92/I/2014 Musikschulen

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Senatoren und Senatorinnen und die sozialdemokratischen Mitglieder der  Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die zusätzlichen 2,5 Millionen für die Musikschulen auch für die Festanstellung der Musikschullehrer verwendet werden.

Antrag 81/I/2014 "Ey Alter! Was hast du gesagt?!" – Diskriminierung an Berliner Schulen klar entgegentreten

28.04.2016

Diskriminierung verschiedenster Form gehören an Berliner Schulen weiterhin zum Schulalltag. Auf den Schulhöfen, in den Klassenräumen und sogar im Unterricht selbst findet man viele Beispiele, die zeigen, dass die Menschen in der Berliner Schullandschaft nicht alle so tolerant und vielfältig sind, wie es der Fall sein sollte. Nicht selten werden Ausdrücke unreflektiert von Schüler*innen als Beleidigung genutzt. Für sie sind diese Ausdrücke normal. Die Schüler*innen wissen meist nicht, dass bestimmtes Vokabular diskriminiert, dass manche Schimpfwörter einfach keine sind, und dass ihr Verhalten rassistisch ist. Sie kennen diese aus ihrem Alltag, von ihren Freund*innen und den Medien. Diese Wörter sind für sie Modeschimpfwörter. Das Problem ist hier aber nicht nur die Außenwelt, sondern auch die Schule selbst, denn die Schule macht nicht auf die Problematik aufmerksam. Die Lehrer*innen greifen oftmals nicht ein, oder bekommen die Wortwahl und Verhaltensweisen ihrer Schüler*innen gar nicht erst mit. Es gibt sogar öfter Fälle in denen Lehrer*innen Stereotype in und während des Unterrichts auch noch reproduzieren. Auch in Lehrmaterialien lassen sich leicht viele Stereotype finden. Die Schüler*innen sind von Alltagsdiskriminierung also umgeben. Warum sollten sie sich anders verhalten, wenn sie es doch nur so vorgelebt bekommen? Und an wen sollen sich Schüler*innen wenden, wenn sie von Diskriminierung betroffen sind? Das Abhängigkeitsverhältnis ist in der Schule ist enorm: Neben dem großen Altersunterschied zwischen Lehrer*in und Schüler*in und anderen wichtigen Faktoren, sind die Schüler*innen auch von der Benotung durch den*die Lehrer*in abhängig. Dies führt unter anderem bei Sexismus bzw. sexistischem Verhalten gegenüber Schüler*innen dazu, dass diese sich zwar verletzt fühlen, jedoch sich selten trauen, dies zu äußern. Oft wissen Schüler*innen nicht, an wen sie sich damit wenden können. Die Schüler*innen bekommen in der Schule Stereotype und Sexismus vorgelebt und es kann sogar sein, dass die Schüler*innen den Sexismus z.B. nicht einmal erkennen, und reproduzieren ihn dann selbst weiter. Dies ist bei vielen Diskriminierungsformen Realität. Die Schüler*innen kennen zwar die Begriffe, aber wissen weder, was sie bedeuten, noch dass diese Formen der Diskriminierung auch sie selbst verwenden.

 

Die momentanen Zustände sind nicht akzeptierbar. Es muss etwas getan werden. Schüler*innen sollen in einer Schule lernen, die frei ist von Diskriminierung, und in der sie selbst lernen wie sie sich diskriminierungsfrei verhalten. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Schüler*innen nicht nur mit einem (guten) Abschluss, sondern auch mit einer großen Portion an Wissen und Aufklärung über Rassismus, Sexismus und Antiseminitismus aus der Schule kommen. Nur wenn die Schüler*innen Bescheid wissen und lernen, ihr eigenes Handeln zu reflektieren, dann reproduzieren sie nicht unbedacht.

 

Deshalb fordern wir:

 

Einen Tag gegen Diskriminierung an jeder Berliner Schule !

Es soll ein verpflichtender Tag gegen Diskriminierung eingeführt werden, an dem sich jede Schule beteiligen muss. Inwiefern die Organisation erfolgt, ist der Schule freigestellt, ein individueller Beitrag ist aber Pflicht. An einem solchen Tag sollen die Schüler*innen sich einen ganzen Tag ( und vielleicht durch die Vorbereitung auch schon im Vorfeld) mit dem Thema Diskriminierung heute befassen. Sie sollen beispielsweise innerhalb eines Projekts lernen, was Diskrimnierung überhaupt heißt. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Tag für die Schüler*innen trotz eines ernsten Themas altersgerecht und attraktiv gestaltet wird. Das Land soll durch Aufzeigen oder Bereitstellen von (bereits bestehenden) Angeboten die Schulen unterstützen. Dieser Tag sollte jedoch nicht an einem zentralen Datum stattfinden, da beispielsweise versch. Initiativen nicht die Kapazitäten haben, an einem Tag in allen Berliner Schulen zu sein.

 

Aufklärung über Diskriminierung in den Lehrplan festschreiben!

Wir fordern, dass die Aufklärung über Alltagsdiskriminierung in den Lehrplan von Ethik oder Sozialkunde festgeschrieben wird. Die Schüler*innen sollen nicht nur über Diskriminierung im historischen Kontext, sondern auch über aktuelle Diskriminierungsformen aufgeklärt und so für diskriminierende Verhaltensweisen sensibilisiert werden. Ein Hinweis bzw. eine Sensibilisierung auf dieses Verhalten kann das Verhalten der Schüler*innen komplett verändern.

 

Ansprechpartner*innen müssen klar erkennbar sein !

Für Schüler*innen ist es momentan unerssichtlich, an wen sie sich wenden sollen, wenn sie sich von Diskriminierung betroffen fühlen, und sie nicht zu einer Person gehen wollen, die in ihrer Schule arbeitet, wie z.B. der/ die VertrauenslehrerIn. Das Land Berlin muss dafür sorgen, dass für jede/n offensichtlich ist, an wen sie/er sich wenden kann, wenn ein Problem mit Diskriminierung auftritt. Dabei muss gewährleistet werden, dass externe Fachkräfte an den Schulen eingestellt werden, an die sich die Schüler*innen wenden können. Diese sollten nicht selbst Lehrer*in an der Schule sein, sondern Berufsfelder wie Schulseelsorger*in oder Schulpädagog*in ausüben. Jede Berliner Schule sollte über eine solche Fachkraft verfügen, an die sich die Schüler*innen jederzeit, in einem extra für diese Fachkraft eingerichteten Raum, vertraulich wenden können.

 

Lehrer*innen zum Eingreifen bewegen!

Wir fordern, dass Lehrer*innen für diskriminierendes Verhalten von Jugendlichen sensibilisiert werden, indem sie an regelmäßigen Pflichtseminaren teilnehmen. Diese Seminare sollen Lehrkräften nicht nur über Diskriminierung und deren Gebrauch durch und Auswirkungen auf Jugendliche aufklären sondern ihnen außerdem aufzeigen, wie sie reagieren & eingreifen sollten, wenn sie Vorfälle dieser Art in ihrer Klasse oder auf dem Schulhof erleben. Ausserdem sollten sie dazu angeregt werden über die Reproduktion von Stereotypen in ihrem eigenen Unterricht nachzudenken, und inwiefern sie dieses verhindern können. Wichtig ist außerdem, dass die Lehrer*innen bei „Extremfällen“, die sie in ihrer Schule mitbekommen diese nicht „unter den Tisch kehren“. Es muss selbstverständlich sein, dass diese/r LehrerIn dem/der KlassenlehrerIn und dem/der SchuleiterIn über den Vorfall Bescheid geben und der/die betroffene SchülerIn muss hier mit einer Maßnahme rechnen.

 

Organisationen wie „Schule ohne Rassismus“ weiterhin unterstützen!

Organisationen wie „Schule ohne Rassismus“, die sich gegen Alltagsdiskriminierung an Schulen einsetzen, sollten vom Land weiterhin unterstützt werden. Diese Organisationen können zum einen die Schulen in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung unterstützen als auch die Schüler*innen zu einem ehrenamtlichen Engagement bewegen.

 

Lehrmaterial überprüfen!

Wir fordern, dass alle Lehrbücher, -hefte und weiteres Lehr- und Lernmaterial, dass in Berliner Schulen genutzt wird, auf alle Diskriminierungsformen überprüft wird, und, dass das Ergebnis dieser Prüfung veröffentlicht wird. Die Prüfung der Lehrmaterialien soll durch eine Berliner Schulbuchkommission erfolgen. Der Juso-Landesvorstand wird die Einrichtung einer Schulbuchkommission anregen und sich bemühen, Einfluss auf die Zusammensetzung der Kommission zu nehmen. Es kann nicht sein, dass auch in Büchern, die die Schüler*innen verwenden unterschwellig Stereotype reproduziert werden. Bei Extremfällen sollte über den Ausschluss dieser Bücher aus dem Unterricht nachgedacht werden.

Antrag 80/I/2014 Partizipation von Eltern und SchülerInnen stärken!

28.04.2016

Eine der zentralen Aufgaben von Schule und Unterricht ist neben der Ermöglichung der Bildung kritischer Menschen, unter anderem Kindern Lern-, Erfahrungs- und auch Schutzräume zu schaffen. Hier sollen Voraussetzungen für eine emanzipative Auseinandersetzung mit der Welt und der Gesellschaft geschaffen werden, ohne die Bildung nach progressiven Ansprüchen nicht gedacht werden kann.

 

Diese “Räume” drohen jedoch in der alltäglichen Praxis der Schulen allzu oft insbesondere durch private, oft profitorientierte Interessen beschränkt zu werden. Es ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Unternehmen und Organisationen verstärkt über Schulsponsoring, vermeintlich didaktische Informationsangebote, Sportwettkämpfe u.a. versuchen, in die Schulen und damit in den direkten Kontakt zu den Schüler*innen zu treten, um für sich zu werben.

 

Wir sehen diese Versuche, die Grenzen zwischen staatlicher Bildungseinrichtung und privatem Unternehmen zu überwinden, äußerst kritisch. Gleichzeitig aber, sprechen wir uns gegen ein grundsätzliches Kooperationsverbot aus, da es durchaus einige positiv zu bewertende externe Bildungs- und Kooperationsangebote – insbesondere zwischen NGOs und Schulen – gibt. Die Lösung dieses Problems sehen wir in einer umfangreichen, konsequenten und gesetzlichen Stärkung der Eltern- und Schüler*innen-Partizipation innerhalb der Schulen.

 

In der 5. und 6. Klassenstufe werden Schüler*innen stärker in den Diskussions- und Entscheidungsprozess miteinbezogen: Die Eltern- und Schüler*innen-Vertreter*innen organisieren und moderieren gemeinsam einen Meinungsaustausch zwischen Eltern und Schüler*innen. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb des Diskussionsprozesses durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionsprozesses wird zwischen den Eltern und Schüler*innen abgestimmt. Anschließend wird die Mehrheitsmeinung von Eltern- und Schüler*innen-Vertreter*innen vor der Schulleitung vertreten. Eine positive Entscheidung für die Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann getroffen werden, wenn die Mehrheit der Eltern dieser zustimmt.

 

Stärkung der Schüler*innen-Partizipation in der Sekundarstufe (I und II)

Schule ist in unseren Augen ein Ort der Bildung sein. Besonders wichtig halten wir in diesem Kontext die Förderung der Mündigkeit, Selbstreflexion und Handlungskompetenz. Des Weiteren sehen wir insbesondere in der Stärkung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte für Schülerinnen und Schüler einen vielversprechenden Ansatz dem wachsenden Misstrauensverhältnis zwischen Gesellschaft und Politik entgegenzuwirken. Die Entwicklung einer eigenen Überzeugung, das Eintreten für diese und die Auseinandersetzung mit Gegenargumenten sind u.a. Kernkompetenzen einer demokratischen, partizipatorischen und heterogenen Gesellschaft, die es bereits im Jugendalter zu fördern und zu fordern gilt.

 

Aus diesem Grund müssen Schulen dazu verpflichtet werden, Schüler*innen ab der Sekundarstufe I aktiv in Diskussions- und Entscheidungsprozesse miteinzubinden. Über die Köpfe der Schüler*innen hinweg dürfen Schulen keine Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen eingehen.

 

Deshalb fordern wir:

Schülerinnen und Schülern wird vor der Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen von den zuständigen Lehrkräften eine offene Debatte ermöglicht, in denen Für- und Gegenargumente frei miteinander diskutiert werden können. Die Lehrkraft ist dazu verpflichtet innerhalb des gesamten Diskussions- und Entscheidungsprozesses eine intersubjektive Moderator*innen-Rolle einzunehmen und einen offenen, barriere- und zensurfreien Diskurs zu ermöglichen, der sämtliche Aspekte der jeweiligen Frage beleuchtet – das gilt insbesondere bei kontroversen Fragen und potenziellen externen Kooperationspartnern. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb der Schüler*innen-Diskussion durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Schüler*innen-Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionsprozesses der Schüler*innen wird von den Vertrauenslehrer*innen eine Abstimmung der Schüler*innen organisiert. Das Ergebnis dieser Schüler*innen-Abstimmung ist für die Schulleitung bindend. Eine Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann von der Schulleitung eingegangen werden, wenn die Mehrheit der von der Kooperation betroffenen Schüler*innen dieser Zusammenarbeit zustimmen. Betrifft der Fall die ganze Schüler*innenschaft, ganze Jahrgänge oder mehrere Klassen, so werden sämtliche von dieser Entscheidung betroffenen Schüler*innen in den Diskussions- und Abstimmungsprozess aktiv miteinbezogen.

Antrag 79/I/2014 Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln neu ordnen

28.04.2016

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Finanzmittelzuweisung an den Berliner Schulen neu geordnet wird und die Lehr- und Lernmittel in einem Titel zusammengefasst werden.