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Antrag 42/II/2015 Schulische Inklusion junger Geflüchteter stärken

16.10.2015

Wir fordern die MandatsträgerInnen der Berliner SPD auf Bezirks- und Landesebene auf, die im Folgenden dargestellten Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Situation von jungen Geflüchteten zu unternehmen. Für uns ist es zum ersten essentiell, dass das Recht auf Schulbildung von Anfang an auch für Geflüchtete gleichermaßen umgesetzt wird, um Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dafür sind die nötigen Voraussetzungen in der Verwaltung, in den Unterkünften und in den Schulen zu schaffen. Zum zweiten muss der Schulbesuch für junge Geflüchtete Perspektiven für die spätere Lebensgestaltung schaffen, also klare Aufstiegschancen bieten statt eine reine Verwahrung darzustellen. Zum dritten müssen innovative Projekte gestartet werden, um neue Wege für die Inklusion junger Geflüchteter zu beschreiten. Dadurch soll langfristig die Perspektive weg von einer Integration in Form von Sonderklassen hin zu einer vollumfänglichen Inklusion und Gleichberechtigung von Geflüchteten im Bildungssystem verschoben werden.

 

Für alle diese Aufgaben muss ein Steuerungsgremium zwischen den Senatsverwaltungen für Soziales und für Bildung eingerichtet werden, das die erforderlichen Maßnahmen koordiniert.

 

1. Recht auf Beschulung verwirklichen

Ausländische Kinder und Jugendliche, denen auf Grund eines Asylantrags der Aufenthalt in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet werden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht.“ (§41 Absatz 2 Berliner Schulgesetz) Um diesen Rechtsanspruch zu verwirklichen, fordern wir die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

Die Vergabe von Schulplätzen muss zentral koordiniert werden. Die Anzahl und der Wohnort von in Berlin registrierten asylsuchenden Schulpflichtigen müssen direkt von der Aufnahmebehörde (LaGeSo) an die Bildungsverwaltung weitergeleitet werden, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. Das LaGeSo muss zur Bewältigung dieser Aufgabe mit ausreichend finanziellen und personellen Mitteln von der Senatsverwaltung ausgestattet werden. Dass viele Schulpflichtige erst in den Bezirken erfasst werden, die bezirklichen Schulämter dann Bedarfe feststellen und für Schulplätze sorgen, führt zu langen Verzögerungen. Hier ist ein stringentes Verfahren zu entwickeln. Durch die Senatsschulverwaltung muss in enger Absprache mit den bezirklichen Schulämtern festgelegt werden, wie viele Schulplätze nach Schulart und Klassenstufe in welchem Bezirk einzurichten sind. Zudem ist die personelle Ausstattung sicher zu stellen. Unterricht außerhalb von Regelschulen, zum Beispiel in den Sammelunterkünften, darf es nicht geben.

 

Die Senatsverwaltung für Soziales teilt der Senatsverwaltung für Bildung aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Geflüchtetenzahlen mit. Diese fließen in die Prognosen der Senatsschulverwaltung für die Entwicklung der Schüler*innenzahlen ein. Die Bezirke sind angehalten, angesichts steigender Geflüchtetenzahlen und mit Hilfe der Prognosen neue Schulentwicklungsplanungen zu erstellen. Darin muss bei der Gebäude- und Schulplanung die Beschulung von geflüchteten Kindern berücksichtigt werden, um auch kurzfristig genügend Raum für Lerngruppen für Neuzugänge bereit zu halten.

 

Schüler*innen, die im Zuge des Asylverfahrens innerhalb Berlins ihren Wohnort wechseln, erhalten die Möglichkeit, an ihrer bisherigen Schule zu bleiben. Schulwechsel sollten nach Möglichkeit zum Schuljahresanfang stattfinden. Schulausbildungen dürfen durch verfahrensbedingte Wohnortwechsel nicht unterbrochen werden.

 

Das Steuerungsgremium auf Senatsebene entwickelt Perspektiven für minderjährige Geflüchtete, die nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf einen Schulplatz mehr haben, zum Beispiel weil sie bis zum 20. Lebensjahr prognostisch keinen Schulabschluss erreichen werden. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus setzt sich für gesetzliche Änderungen ein, um allen jungen Geflüchteten das Erlangen eines Schulabschlusses zu ermöglichen.

 

 2. Klaren Weg in Regelklassen zeichnen

Das Ziel der Beschulung von geflüchteten Kindern ist die schnelle Inklusion in die Regelklassen und das Erreichen schulischer Abschlüsse. Dafür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

Die Unterrichtung von geflüchteten Kindern muss professionalisiert werden. Es sind in den Bezirken differenzierte Lerngruppen einzurichten, einerseits für die Alphabetisierung, andererseits für den fortgeschrittenen Spracherwerb. Um diese verschiedenen Lernstände abzubilden, werden in den betreffenden Schulen immer mindestens zwei Lerngruppen eingerichtet. Für die verschiedenen Phasen innerhalb des Spracherwerbs sind sprachdidaktische Konzepte zu entwickeln, die an den Schulen zur Anwendung kommen. Lehrer*innen in den entsprechenden Lerngruppen müssen adäquat ausgebildet sein bzw. Fortbildungen erhalten, um die sprachdidaktischen Konzepte umzusetzen. Daher müssen in den Willkommensklassen prioritär Personen eingesetzt werden, die ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorweisen können und dementsprechend die nötige didaktische Grundausbildung mitbringen. Entsprechend der besonderen Bedürfnisse ist zusätzlich sonderpädagogisches Personal in den Lerngruppen einzusetzen. Die unterrichtenden Lehrer*innen der Lerngruppen bzw. Willkommensklassen dürfen nicht mehr befristet eingestellt werden. Die Qualität des Unterrichts wird durch die Senatsverwaltung für Bildung kontrolliert.
Für die Lerngruppen für Neuzugänge werden verbindliche Standards festgelegt. Inbegriffen sind auch Vorgaben zur sukzessiven Inklusion der Kinder in den Regelunterricht. Insbesondere in Sport, Musik und Kunst kann zeitnah inklusiv unterrichtet werden. Über den vollständigen Übergang in die Regelklasse entscheiden die zuständigen Lehrkräfte anhand einer individuellen, qualitativen Einschätzung des Sprachniveaus. Dies soll zum schnellst möglichen Zeitpunkt geschehen. Auch nach dem Übergang in die Regelklassen muss weiterhin eine schulische Sprachförderung stattfinden.
Zur Inklusion von geflüchteten Kindern in die Regelklassen gehört auch die Einbeziehung in die Ganztags- und Ferienangebote. Die betreffenden Kinder erhalten unbürokratisch den Superferienpass, um sich an Aktivitäten einfacher beteiligen zu können. Projekte (wie z. B. Pat*innenschaften), in denen sich alle Beteiligten an den Schulen aktiv an der Inklusion beteiligen, sind anzuregen und zu fördern. Außerdem müssen Lernmaterialen, wie beispielsweise Lehrbücher, Schreibutensilien und Sportbekleidung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist ein individueller Zugang zu Medien sicherzustellen. Eine Hausaufgabenbetreuung sowie Orte zum selbstständen Lernen und Arbeiten müssen zur Verfügung gestellt werden.
Um die Kinder aus Geflüchtetenfamilien in das Schulsystembesser einzubinden, sind besondere Infrastrukturmaßnahmen unabdingbar. Es  müssen bessere und vor allem sichere Verkehrsverbindungen entwickelt werden. Die geographische Nähe von Schulen zu Geflüchtetenunterkünften wäre zielführend. Allgemein ist die Notwendigkeit neue Schulen in Berlin zu schaffen ziemlich groß, da die jetzigen Schulen überlastet sind. Bei bestehenden Schulen muss das Personal aufgestockt werden.
Der Leitfaden zur schulischen Integration von der Senatsschulverwaltung muss dahingehend angepasst werden. Der Leitfaden erhält Verbindlichkeit. Die Schulen mit Lerngruppen für Neuzugänge werden aufgefordert, für ihre spezifische Situation Konzepte zu erstellen, wie die Lerngruppen innerhalb ihrer Schule gestaltet, in den Schulalltag einbezogen und der Übergang in die Regelklassen ermöglicht werden. Zwischen den Schulen findet ein fachlicher Austausch statt, um voneinander zu lernen und die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

 

3. Neue Wege beschreiten

Langfristig muss es das Ziel sein, Inklusion in Berlin in Bezug auf alle Kinder zu denken. Jedes Kind soll entsprechend seiner Fähigkeiten gleichberechtigt gefördert werden. Dafür werden folgende Initiativen vorgeschlagen:

 

Es wird ein Pilotprojekt zur sofortigen Inklusion von geflüchteten Kindern in Regelklassen gestartet. Inklusion ist an einigen Berliner Schulen gelebte Praxis. Schulen, die sich der Herausforderung der sofortigen Inklusion von geflüchteten Kindern in Regelklassen annehmen wollen, erhalten dafür eine finanzielle und ideelle Unterstützung seitens der Senatsverwaltung für Bildung. Voraussetzungen sind unter anderem ein Beschluss der Schulkonferenz sowie die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes an der jeweiligen Schule. Die Senatsverwaltung entwickelt konzeptionelle sowie strukturelle Standards, die Schulen erfüllen müssen, um eine Förderung für das Projekt zu erhalten. Die Umsetzung der Inklusion von geflüchteten Kindern wird von einer Kommission begleitet, die sowohl Betroffeneninitiativen, wie beispielsweise den Berliner Flüchtlingsrat, als auch wissenschaftliche Expertise mit einbringt und die Empfehlungen für die weitere Beschulung von geflüchteten Kindern ableitet. Ziel ist die Vermeidung von Sonderbeschulung und die Erprobung einer möglichst frühen Einbeziehung von geflüchteten Kindern in die Regelschule, um ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verwirklichen. Neben der gängigen Praxis der Lerngruppen für Neuzugänge (Willkommensklassen), deren Erfolg bisher nicht überprüft wurde, müssen wie hier vorgeschlagen weitere Modelle erprobt werden.
Die Senatsverwaltung für Bildung wird zudem dazu aufgefordert, im Rahmen des Europaschulen-Programms die Einbeziehung von geflüchteten Kindern in bilinguale Bildungsgänge aktiv zu erproben. Das kann konkret bedeuten, einen deutsch-arabischen Bildungsgang einzuführen. Schulen können sich dafür bewerben, einen solchen Bildungsgang im Rahmen des Europaschulen-Programms einzurichten. Die Senatsverwaltung soll prüfen, ob auch andere Sprachen entsprechend der Nachfrage in das Programm bilingualer Bildungsgänge einbezogen werden können. Sie soll außerdem prüfen, inwieweit geflüchtete Kinder in die bereits vorhandenen Bildungsgänge (zum Beispiel deutsch-französisch) einbezogen werden können. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Mehrsprachigkeit von jungen geflüchteten Kindern zu fördern, die sowohl die deutsche Sprache erlernen als auch ihre Erstsprache festigen sollen. Die Sprachforschung betont die Bedeutung der Erstsprache für das Erlernen einer Fremdsprache. Auch dieses Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden, um Empfehlungen für die Sprachbildung von geflüchteten Kindern abzuleiten.

 

Antrag 41/II/2015 Integration und Chancengleichheit beginnt mit Bildung – für eine Stärkung der Willkommensklassen

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Berliner Schulen entsprechend den Anforderungen zusätzlich auszustatten, um neuhinzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen kurzfristig angemessen aufnehmen und eingliedern zu können.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

  1. Erfüllung der Schulpflicht – Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag
    • Die Schulpflicht und das Recht auf Unterricht gilt für alle Kinder in Deutschland, auch wenn noch ungeklärt ist, ob sie und ihre Familien in Berlin und Deutschland bleiben können. Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern ab dem ersten Tag gewährt.
    • Für die notwendige Bereitstellung der Unterrichtsräume und der personellen Ausstattung der Schulen werden seitens des Senats die notwendigen finanziellen Mittel unverzüglich bereitgestellt.
  2. Räumliche Kapazitäten für Willkommensklassen
    • Die zusätzliche Aufnahme von 800 geflüchteten Schulkindern in diesem Jahr macht die schnelle Bereitstellung von zusätzlichen Lehrräumen notwendig. Ergänzungsbauten müssen deswegen schneller als bisher vorgesehen bereitgestellt werden.
    • Wir lehnen die Einrichtung von Schulklassen in Aufnahmeeinrichtungen ab – unsere Schulen sind unsere zentralen Bildungsorte.
  3. Personalsituation für Willkommensklassen
    • Für den kontinuierlichen Zuzug von Geflüchteten und den Bedarf an mehr Willkommensklassen werden neue Lehrkräfte eingestellt. Die personelle Ausstattung der Willkommensklassen geht dabei nicht auf Kosten der Ausstattung der regulären Klassen.
    • Es wird eine sofortige breit angelegte Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Fachkräften für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache gestartet, um Lehrende aller Schulformen in Willkommensklassen einsetzen zu können.
    • Willkommensklassen werden aufgrund der hohen Anforderungen an Integration, Hilfe beim Ankommen in der neuen Heimat und Traumabewältigung mit angemessenen Stundenkontingenten für SozialpädagogInnen ausgestattet.
    • Bezahlung für Fachkräfte für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache, die in den Willkommensklassen eingesetzt werden, wird von E6 den der anderen Schulformen angeglichen.

 

Antrag 40/II/2015 Vereinfachter/gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium für Geflüchtete

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

 

  1. Der Ausländerbehörde wird untersagt, Asylsuchenden pauschal ein Studium zu verweigern und Antragsdokumente mit einem Stempel „Studium nicht gestattet“ zu versehen.
  2. Jeder anerkannte Asylbewerber ist ab dem Tag der Anerkennung grundsätzlich hochschulzugangs- und BAföG-berechtigt. Alle Einkommensanforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sowie die zurzeit bestehende Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten für den BAföG-Zugang entfallen.
  3. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wirbt bei Berliner Hochschulen dafür, bei der Prüfung der Studierfähigkeit (Abitur-Zeugnisse, Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland) erprobte Testverfahren wie TestAS einzusetzen.
  4. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Berliner Hochschulen dabei, die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums durch Vorkurse oder studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern zu schaffen.
  5. Geflüchtete werden nicht der an  Berliner Hochschulen bestehenden Maximalquote von  5 % für ausländische Studierende zugerechnet.
  6. Dazu müssen flankierende Maßnahmen wie studienvorbereitende Maßnahmen sowie studienbegleitende Sprachkurse eingeführt werden.

 

Antrag 39/II/2015 Schaffung eines Stipendienprogramms im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für ausländische Abschlüsse

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden dazu aufgefordert, ein Stipendiumprogramm – in Anlehnung an das Berufsausbildungsförderungsgesetz ­– nach dem Hamburger Modell für Personen zu schaffen, die ihre „ausländischen“ Abschlüsse anerkennen lassen wollen.

Antrag 38/II/2015 Kita-Plätze für geflüchtete Kinder schaffen!

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, Plätze in allen Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder zu schaffen, damit diese tatsächlich eine Betreuung und Förderung in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen können.