21.04.2024
Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).
Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.
Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.
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21.04.2024
Die Landesregierung Berlin bildet so schnell wie möglich eine ad-hoc TaskForce, bestehend aus Vertreter:innen der Innenverwaltung, der Integrations- sowie der Sozialverwaltung, des LEA sowie der Integrationsbeauftragten. Ziel ist es, eine klare Prioritätensetzung der Behörde und baldige Lösung für die unhaltbaren Zustände beim LEA zu finden, um endlich wieder eine fristgerechte Abwicklung der Verlängerungen von Aufenthaltstiteln in Berlin umzusetzen.
Derzeit ist das Landeseinwanderungsamt (LEA) nicht in der Lage, den betroffenen Migrant:innen Anschlussverlängerungen binnen der Ablauffrist ihres Aufenthaltes zu ermöglichen. Durch seine Dysfunktionalität produziert der Staat damit Menschen mit illegalem Status. Dies führt dazu, dass zigtausende Migrant:innen wegen ihrer abgelaufenen Aufenthaltstitel keinen Job aufnehmen können oder ihn verlieren, keine Wohnung anmieten können oder aber nicht verreisen können, weil ihnen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung fehlt.
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21.04.2024
§ 301 Insolvenzordnung wird um den Zusatz ergänzt, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung die öffentlich-rechtliche Verstrickung auf den Konten des Schuldners aufgehoben wird, soweit die der Pfändung zugrunde liegenden Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
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21.04.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags auf, sich dafür einsetzen, dass der Elternnachzug für Deutsche mit ausländischen Eltern sowie bereits in Deutschland lebende Fach- und Arbeitskräfte analog zur erfolgten Öffnung bei neu einreisenden ausländischen Fachkräften erleichtert wird.
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21.04.2024
4 Abs. 3 des Berliner Kirchensteuergesetzes wird wie folgt gefasst:
Im Falle einer glaubensverschiedenen Ehe ist die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ausgeschlossen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.
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