Antrag 202/I/2024 Einführung des Tags der Migration und Vielfalt als zusätzlichen Feiertag in Berlin

Status:
Annahme mit Änderungen

Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).

 

Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.

 

Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.

 

Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).

Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben. Der Tag der Migration und Vielfalt soll jährlich am 18.12. stattfinden, analog zum Internationalen Tag der Migranten, der im Jahr 2000 von der UNO ausgerufen wurde.

Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.

Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).

 

Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben. Der Tag der Migration und Vielfalt soll jährlich am 18.12. stattfinden, analog zum Internationalen Tag der Migranten, der im Jahr 2000 von der UNO ausgerufen wurde.

 

Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.

 

Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Vielfalt ist Berlins Stärke. Diese Vielfalt gehört gefeiert. Mit dem Koalitionspartner konnte sich jedoch nur auf einmalige Feiertage zum 80. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa und zum 75. Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953 geeinigt werden (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 28/2024).

Gleichwohl wurden alternative Formen der Sichtbarmachung und Anerkennung von Vielfalt umgesetzt. So haben die Koalitionsfraktionen am 11.09.2025 beschlossen, den 15. März entsprechend dem Beschluss der UN-Vollversammlung als „Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit“ in Berlin zu etablieren. Dieser Gedenk- und Aktionstag soll künftig stärker öffentlich thematisiert und sichtbar gemacht werden.

Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Das im Antrag formulierte Ziel, die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft sichtbar anzuerkennen und zu würdigen, wird von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin grundsätzlich unterstützt. Die Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages ist jedoch gesamtwirtschaftlich derzeit nicht umsetzbar. Gleichwohl wurden alternative Formen der Sichtbarmachung und Anerkennung von Vielfalt umgesetzt. So haben die Koalitionsfraktionen am 11.09.2025 beschlossen, den 15. März entsprechend dem Beschluss der UN-Vollversammlung als „Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit“ in Berlin zu etablieren. Dieser Gedenk- und Aktionstag soll künftig stärker öffentlich thematisiert und sichtbar gemacht werden.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Die Einführung eines weiteren Feiertags erfordert eine Änderung des Berliner Feiertagsgesetzes durch das Abgeordnetenhaus, die bisher nicht erfolgt ist. Die letzte Änderung erfolgte zu Gunsten einmaliger gesetzlicher Feiertage am 8. Mai 2025 zum 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes des Zweiten Weltkriegs sowie für 17. Juni 2028 zum 75. Jahrestag des Volksaufstands in der DDR.
Überweisungs-PDF: