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Antrag 33/I/2023 Kein Verlust des Gewerbesteuerprivilegs bei Hauseigentümern als Energieproduzenten

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass wenn Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer sich in der Produktion von Erneuerbaren Energien betätigen, keine bürokratischen Hürden entstehen, die zum Verlust ihres „Gewerbesteuerprivilegs“ führen könnten.

 

Ein aktuelles Problem ist das Engagement des Hauseigentümers als Energieproduzent. Denn dabei können Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer leicht ihr „Gewerbesteuerprivileg“ verlieren. Rechtliche Konstruktionen über Dienstleister sind zwar möglich, erhöhen aber die Kosten. Dabei ist in Zeiten des Klimawandels die Steigerung der Energieproduktion gewünscht.

Antrag 32/I/2023 Gestank reduzieren – Lebensqualität in Wilhelmsruh und Reinickendorf steigern!

27.04.2023

Wir fordern die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin auf, einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen, der den Senat von auffordert, durch geeignete planungsrechtliche Maßnahmen die Geruchsimmissionen von Gewerbebetrieben im „Gewerbegebiet Flottenstraße“ (Bezirk Reinickendorf) zu reduzieren und in den betreffenden Betrieben zu prüfen und darauf hinzuwirken, inwieweit diese durch aktive Maßnahmen in Form von technischen Anpassungen sowie Veränderungen von Betriebsabläufen ihre Geruchsimmissionen auf ein Minimum reduzieren können. Eine Umsiedlung der Betriebe der Abfallwirtschaft an geeignetere Standorte ist zu prüfen.

Antrag 31/I/2023 Landeshaushaltsordnung endlich ändern – Chance für freie Träger Räume zu bekommen

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushalts­ordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass diese eine Ver­mietung von bezirkseigenen Flächen für freie Träger nicht mehr zu ortsübli­chen Vergleichsmieten vorsieht. Die LHO soll erlau­ben, im Rahmen der festgesetzten Maxi­malbeträge der Bezu­schussung durch die öffentliche Hand für Mieten, freien Träger be­zirkseigene Flächen vermieten zu können. Dafür sind unter an­derem auch die entsprechenden Haushaltstechni­schen Richtlini­en (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern.

Antrag 30/I/2023 Stromzähler rückwärts laufen lassen, nach niederländischen Vorbild

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach niederländischem Vorbild ein Rückwärtszählen des Stromzählers bei einer kleinen Photovoltaikanlage möglich gemacht wird. Die einspeisbare Strommenge ohne Pflicht zum digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre soll sich am durchschnittlichen Haushaltsverbrauch orientieren. Hürden, wie die Pflicht der Verwendung einer Wielandsteckdose anstelle einer Schukosteckdose, sollen beseitigt werden.

 

In den Niederlanden laufen die Stromzähler vorwärts, wenn die Mieter Energie aus dem Netz beziehen. Und rückwärts, wenn die Solaranlagen Strom einspeisen. Am Ende des Jahres stehen sie dann meist auf null. Eine einfache Lösung.

 

Zweirichtungszähler würden gerade Besitzer kleiner Solaranlagen nutzen, unkompliziert Überkapazitäten ins gemeindliche Stromnetz zu laden. Dadurch würden komplizierte und preislich unrentable Abrechnungsmodalitäten unnötig und nachhaltige Energien im heimischen Kontext deutlich relevanter werden lassen.

 

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, hat sich dafür ausgesprochen, dass der normale Schuko-Stecker bei Verwendung eines zertifizierten Wechselrichters und vorhandenem FI-Schalter ausreichend soll. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hält ebenfalls den Schuko-Stecker für ausreichend.

Antrag 29/I/2023 Förderung Privater Solaranlagen durch Vereinfachung der Installationsvoraussetzungen

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Kleinstsolaranlagen Hürden wie die Pflicht der Verwendung einer Wielandsteckdose an Stelle einer normalen Schukosteckdose nicht verpflichtend werden.

 

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, hat sich dafür ausgesprochen, dass der normale Schuko-Stecker bei de Verwendung eines zertifizierten Wechselrichter und vorhandenem FI Schalter ausreichend soll. Auch die Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hält ebenfalls den Schuko-Stecker für ausreichend.

Zum Hintergrund: Der VDI bereitet zur Zeit eine Richtlinie vor, die die Verwendung vorschreibt. Die VDI Richtlinien haben vergleichbar mit Verordnungen Gesetzescharakter. Viele Experten sind sich einig, dass dieser Zwang überflüssig ist. Er hätte zur Folge, dass Kleinstanlagen in einer Mieterwohnung de facto unmöglich werden.