Antrag 33/I/2023 Kein Verlust des Gewerbesteuerprivilegs bei Hauseigentümern als Energieproduzenten

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass wenn Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer sich in der Produktion von Erneuerbaren Energien betätigen, keine bürokratischen Hürden entstehen, die zum Verlust ihres „Gewerbesteuerprivilegs“ führen könnten.

 

Ein aktuelles Problem ist das Engagement des Hauseigentümers als Energieproduzent. Denn dabei können Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer leicht ihr „Gewerbesteuerprivileg“ verlieren. Rechtliche Konstruktionen über Dienstleister sind zwar möglich, erhöhen aber die Kosten. Dabei ist in Zeiten des Klimawandels die Steigerung der Energieproduktion gewünscht.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

Empfehlung FA X: Ablehnung.

Es gibt Überschneidung mit beschlossenem Antrag 180/I/2022; ferner gab es in 2022 erhebliche Novellierungen in Energie- und Steuergesetzen. Vorschlag: Recherche der aktuellen steuerrechtlichen Situation, Identifikation des zu modifizierenden Paragraphen, und konkreter Änderungsvorschlag