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Antrag 22/I/2022 Bezirkseigene Umsetzung der Rekommunalisierung bei der Schulreinigung unterstützen!

17.05.2022

Die Berliner SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen auf, für die schrittweise Rekommunalisierung der Schulreinigung die bezirkseigene Umsetzung zu unterstützen:

 

Jeder Bezirk soll bei der Umsetzung in eigener Verantwortung verfahren können und eine kommunale Schulreinigung beauftragen oder Arbeiten durch Fremdfirmen in Vergabeverfahren orientiert an „Guter Arbeit“ durchführen zu lassen.

Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Antrag 25/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im gleichem Geltungsraum führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und moderne Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute
Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Antrag 26/I/2022 Kündigungsschutz für Ehrenamtliche Richter*innen in Berlin

17.05.2022

Wir fordern, dass die Arbeitnehmer*innen, die in Berlin dem Amt des ehrenamtlichen Richters /der ehrenamtlichen Richterin nachgehen, einen gesetzlichen Kündigungsschutz bekommen.

 

Weiterhin sollte gesetzlich verankert werden, dass

  • den ehrenamtlichen Richtern*innen dürfen durch ihre Tätigkeit keine Nachteile entstehen.
  • Während ihrer Amtszeit ist eine Kündigung oder Entlassung nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber oder Dienstherren zur fristlosen Kündigung berechtigen.
  • Ehrenamtliche Richter können eine Vertretung an den Gerichten wählen, die ihre Interessen wahrnimmt. In ihrer Funktion haben ehrenamtliche Richter einen Anspruch auf Weiterbildung.
  • Nachwirkung des Kündigungsschutzes endet nach einem Jahr, nachdem die ehrenamtliche Tätigkeit geendet hat.

 

Antrag 27/I/2022 Kündigungsschutz für Ehrenamtliche Richter*innen im Bund

17.05.2022

Wir fordern, dass der Gesetzgeber das Kündigungsschutzgesetz dahingehend ändert, dass die Kündigung einer*eines ehrenamtlichen Richters*in unzulässig ist und mit der Aufnahme des definierten Wortlauts „eines ehrenamtlichen Richters“ im 1. Absatz, des 1. Satzes, des §15 Unzulässigkeit der Kündigung Kündigungsschutzgesetzt (KSchG) gewährleistet sein würde, vergleichbar mit der Unzulässigkeit von Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung u.ä. (§15 Kündigungsschutzgesetz).