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Antrag 28/I/2022 Keine Gebühren für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erheben

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Länderparlamente und des Bundestages mögen sich auf Ebene der zuständigen Landes- und Bundesministerien dafür einsetzen, dass keine Gebühren für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Anerkennungsstellen erhoben werden.

Antrag 29/I/2022 Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten und Abgeordneten der Parlamente der Bundesländer mögen sich dafür einsetzen, dass auf die für die berufliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen auf nationaler Ebene und in den Bundesländern Einfluss genommen wird, die Verfahrensdauer der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse auf maximal einen Monat zu verkürzen.

Antrag 30/I/2022 Bekanntheit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch Informationskampagne bei Arbeitgebern im Inland erhöhen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich auf Ebene der zuständigen Bundesministerien dafür einsetzen, dass der Bekanntheitsgrad des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der Blauen Karte bei Arbeitgebern im Inland und bei potentiellen Arbeitnehmern im Ausland durch eine Informationskampagne erhöht wird. Hierzu sind die zuständigen Fachkammern (IHK, HWK u.a.) verantwortlich einzubinden. Dadurch soll eine große Durchdringung der Kampagne bei den entsprechenden Zielgruppen erreicht werden.

Antrag 31/I/2022 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Berlin effizienter gestalten

17.05.2022

Die Abgeordnetenhausfraktion der SPD mögen sich dafür einsetzen, dass der Berliner Senat gemeinsam mit dem Business Immigration Service (BIS) des Landesamts für Einwanderung (LEA), das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG effizienter und schneller gestaltet. Die maximale Dauer der Bearbeitungsschritte, die durch das LEA Berlin durchzuführen sind, soll auf 2 Wochen begrenzt werden.

 

Konkret werden folgende Verfahrensverbesserungen vorgeschlagen:

  • Ermöglichung der Registrierung des Arbeitgebers oder der von diesem zur Durchführung des Verfahrens beauftragten Dienstleister (Personalberatungen, Relocation-Agenturen) beim BIS über eine Online-Plattform
  • Erleichterung des Abschlusses der Vereinbarung nach §81a Abs. 2 AufenthG durch Zurverfügungstellung einer Vorlage über das Internet
  • Zurverfügungstellung der notwendigen Vollmachten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und aller sonstigen notwendigen Formulare über das Internet
  • Antragstellung und Verfahrensverfolgung über eine zentrale Online-Plattform analog der Lösung für NRW (s. https://antrag-zfe.nrw.de/lip/authenticate.do)
  • Aufstockung des Mitarbeiterzahl des BIS
  • Sicherstellung das alle Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens und der anzufordernden Unterlagen auf demselben Wissenstand sind und widersprüchliche / von Verfahren zu Verfahren unterschiedliche Unterlagenanforderungen unterbleiben

 

Antrag 32/I/2022 Endlich – ARAL, ARAMCO, BP, Газпром, ESSO, Роснефть, SHELL … enteignen!

17.05.2022

1. Die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaften/Unternehmen und insbesondere deren „DOWN-STREAM“ – Betriebe und Gesellschaften der o.a. exemplarisch erwähnten internationalen Mineralöl-Konzerne werden vergesellschaftet.

 

Deren Eigentum und Geschäftsanteile an Gesellschaften werden gegen einen verhältnismäßigen Wertersatz als Entschädigung übertragen und damit einer gesellschaftlichen, demokratischen Kontrolle unterstellt, deren vorrangiges Ziel es sein wird u.a. deren sozial- und klimaschädliches Verhalten zu steuern und damit zu mindern und zu verhindern und insbesondere die maximale Gewinnerzielung durch die Verknappung von deren Produkten (Z.B. Treibstoffe, Heiz- und Mineralölprodukte ua.mehr ) oder unverhältnismäßig hohe und durch keine eigenen Leistungen gerechtfertigten Preiserhöhungen nur zum Ziel der maximalen Gewinnabschöpfung zu verhindern.

 

2. Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich rechtliche Maßnahmen zu entscheiden, um etwa über eine Verschärfung des Kartell- oder Preisrechtes die willkürlich anmutenden Preisbildungen der Mineralölunternehmen iwS kritisch zu überwachen.
Die nicht durch eigene Leistungen begründbaren Preiserhöhungen, die insbesondere nicht mit den dafür zuvor aufgewendeten Einkaufspreisen für die Rohprodukte oder der aktuellen Preisentwicklungen in Zusammenhang zu bringen sind, sind kurzfristig (max. eine Woche) auf ein angemessenes Maß oder auch darunter zu reduzieren.

 

3. Das dafür verantwortliche Management wird aufgrund der geltenden Rechtslage und möglicherweise neuer strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher und finanz- und steuerrechtlicher Sanktions- und Strafinstrumente dafür zu Verantwortung gezogen, um derartiges Tun und gesellschaftliche Schäden für die Zukunft möglichst präventiv wirkend zu verhindern und diese zum Schadensersatz zu verpflichten zu können.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,  dem vorstehenden Sinn entsprechende Regelungen auch auf EU-Ebene vorzuschlagen, zu vertreten und durchzusetzen.