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Antrag WV240/I/2018 Bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs – die Blaue Plakette jetzt

30.04.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Feb. 2018 mit seinem Grundsatzurteil festgestellt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in einzelnen Kommunen verhängt werden können. Damit obliegt es jeder Kommune eigenverantwortlich in ihren Luftreinhalteplänen solch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in ihren Maßnahmenkatalog aufzunehmen. So können die Kommunen nur für einzelne Straßenzüge bzw. -abschnitte als letzte Maßnahme zur Einhaltung der NO2-Werte solch ein Verbot aussprechen. Dieses Verfahren wird zu einem Flickenteppich von Anwendungen des Fahrverbots führen, das sich in der Praxis als intransparent und kaum kontrollierbar erweisen dürfte.

 

Daher wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Reduzierung von der NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs benötigt – die sog. Blaue Plakette, die in Analogie zur Grünen, Gelben und Roten Plakette für die Umweltzone einzuführen ist.

 

Es werden daher alle sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Bundestages und des Berliner Senats, aber auch der Landesvorstand aufgefordert, sich mit aller Dringlichkeit bei der geschäftsführenden, aber erst recht auch bei der neuen Bundesregierung sowie in den Bund-Länder Gremien dafür einzusetzen, dass es nun endlich zu der Einführung der Blauen Plakette kommt.

 

Antrag 245/I/2018 Einführung des politischen Bezirksamtes

30.04.2018

Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des politischen Bezirksamtes ab der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.

 

Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin besitzt die Richtlinienkompetenz im Bezirksamt, die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes werden als Beigeordnete auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin von der BVV für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.

 

Das Bezirksamt besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern.

 

Antrag WV11/I/2018 Debatte über Zukunftsfragen ermöglichen – Themenparteitag

30.04.2018

Die SPD muss wieder stärker der Ort werden, an dem Debatten stellvertretend für die gesamte Gesellschaft geführt werden. Zudem muss die Sozialdemokratie einige Zukunftsfragen inhaltlich aufarbeiten und klären, um konkrete Visionen zu entwickeln, die über den Tag, aktuelles Regierungshandeln und tagesaktuellen Herausforderungen hinausweisen. Dazu gehört etwa die Frage der Arbeitsgesellschaft der Zukunft und wie soziale Sicherungssysteme auch in zwanzig, dreißig Jahren noch funktionsfähig und verlässlich sein können. Hierzu hat der Berliner SPD-Landesvorsitzende Michael Müller mit dem Vorschlag eines solidarischen Grundeinkommens bereits einen konkreten zukunftsorientierten Impuls gegeben, der auf einem Bundesparteitag fortentwickelt und diskutiert werden könnte. Auch die Frage, wie berechtigte Arbeitnehmer*inneninteressen mit der notwendigen sozial-ökologischen Wende ausbalanciert werden können, ist von der SPD nicht ausreichend klar beantwortet.

 

Um solchen gesellschaftlichen Debatten, die die SPD auch öffentlich attraktiv machen, ausreichend Raum zu geben, schlagen wir vor, monothematische Parteitage einzuberufen. Hier soll ohne akuten Entscheidungsdruck etwa durch Regierungshandeln ein Zukunftsprogramm für wichtige inhaltliche Fragen entworfen werden. Dies soll mit mehrmonatiger Vorbereitungsphase geschehen, um den Gliederungen ausreichend Zeit zu geben, eigene Initiativen und Vorschläge zu einem eingegrenzten Thema vorzubringen, die auch in die Arbeit an einem Leitantrag einfließen können.

Antrag WV02/I/2018 Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen auf Landesparteitagen der Berliner SPD – Statutenänderung

30.04.2018

15* des Organisationsstatuts der SPD Berlin wird wie folgt geändert:

1. Absatz 2:

  • Tauschen der Reihenfolge von Buchstabe c) und d)
  • Einfügen eines neuen Buchstabens f) mit folgendem Inhalt: „die Berliner Abgeordneten des Europaparlaments“
  • Bisheriger Buchstabe f) wird Buchstabe g)
  • Einfügen eines neuen Buchstabens h) mit folgendem Inhalt: „die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter (Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister*innen)“
  • Einfügen eines neuen Buchstabens i) mit folgendem Inhalt: „die Berliner Mitglieder der Bundesregierung“

 

2. Absatz 1:

Hinzufügen eines Satzes 3 mit folgendem Inhalt:

Die unter Abs. 2 d)-i) genannten Personen können dem Parteitag nicht als Delegierte mit Stimmrecht angehören.

Antrag WV05/I/2018 Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen auf Landesparteitagen der Berliner SPD – Aufforderung an die Kreise

30.04.2018

Der Landesverband der Berliner SPD fordert im Sinne einer Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen die Kreise auf, keine Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Bundestages, des Europaparlaments, des Berliner Senats, der Bezirksämter sowie der Bundesregierung mehr als Delegierte mit Stimmrecht für den Landesparteitag zu wählen, soweit das Landesorganisationsstatut für die vorgenannten Personengruppen bereits eine Anbindung als Delegierte mit beratender Stimme vorsieht.