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Antrag WV12/I/2018 Einführung von online-organisierten Themenforen

30.04.2018

Jedes Parteimitglied soll sich unbürokratisch in einer festgelegten Anzahl an Online-Themenforen beteiligen können. Dazu werden Themenforen zu verschiedenen Politikbereichen (z. B. Arbeit, Umwelt, Digitales) eingerichtet, die jedes Parteimitglied einsehen darf. Jedes Themenforum entscheidet für sich, wieviele Unterforen eingerichtet werden und auch, inwiefern sich diese zeitlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt für Nicht-Themenforenmitglieder oder gar Nicht-Parteimitglieder öffnet.

 

Die Online-Themenforen sollen nicht nur die konkrete inhaltliche Sacharbeit an Texten ermöglichen. Vielmehr sollen diese auch der Vernetzung dienen, in dem Online-Konferenzen, Chats, aber auch klassische Konferenzen vor Ort ermöglicht werden.

 

Der Parteivorstand stellt hauptamtliches Personal und Budget bereit, die die Themenforen in organisatorischen und administrativen Belangen unterstützen.

 

Der SPD-Parteivorstand wird damit beauftragt, ein Konzept der technischen und konzeptionellen Umsetzung dem Bundesparteitag vorzulegen.

 

Antrag 236/I/2018 Hoffnung für Wohnungslose – Neuausrichtung der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

30.04.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat, im Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für Folgendes einzusetzen:

 

Einführung eines Wohnungslosenhilfe-Konzeptes mit sozialpolitischem Schwerpunkt:

  • Am Beginn der „Hilfekette“ der Hilfsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII, muss die Wohnung mit normalem Mietvertrag stehen („Housing First“). Für den Mietvertrag und dessen Kündigung, gelten die regulären Gesetzesbestimmungen. Folgende Kriterien sollen Geltung finden:
    – dezentrale Wohnung in normaler Nachbarschaft
    – nicht mehr als 20% der Wohnungen eines Blocks
    – Trennung von Wohnversorgung und persönlicher Hilfe
  • Voraussetzung für die in Inanspruchnahme der Leistung durch den Rechtsträger ist die Einwilligung zu einem wöchentlichen Hausbesuch durch Sozialarbeiter*innen.
  • Eine Nachrangigkeit der Hilfsmaßnahmen zur eigenen Wohnung vor anderen Hilfsmaßnahmen (z.B. Gemeinschaftsunterkunft, betreutes Wohnen mit befristeter Aufenthaltsdauer), muss beendet werden.

 

Ausbau der Wohnungsstruktur für die Vermeidung und den Abbau von Obdachlosigkeit

  • Das „geschützte Marktsegment“ zur  Versorgung wohnungslos gewordener Menschen, ist weiter auszubauen und die Kooperationsverträge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind so zu gestalten, dass eine Nichterfüllung der Vereinbarungen sanktionspflichtig wird.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen dürfen nicht länger das Recht haben, die von der zuständigen Koordinierungsstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales vermittelten Marktsegment-Berechtigten abzulehnen. Das Primat der Politik muss durchgesetzt werden.
  • Partner des Berliner Rahmenvertrages wie z.B.  „GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH“ oder entsprechende kommunale Träger, sind finanziell so auszustatten, dass sie vermehrt auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnungen anmieten oder erwerben kann, um diese an Wohnungslose weiter zu vermieten. Auch private Wohnungsunternehmen müssen stärker verpflichtet werden, Wohnungen in diesem Sinne zur Verfügung zu stellen.

 

Schaffung der Rahmenbedingungen für koordinierte Hilfsangebote

  • Entscheidend zur erfolgreichen Konzeption des hier dargelegten „Housing First“- Ansatzes ist der begleitende Aus-und Aufbau von ambulanten Hilfsangeboten für multidimensionale Problemlagen, wie z.B. der Gemeindepsychiatrie, Suchtberatung, etc. Daher muss es hier zu einem zielgerichteten Einsatz in der finanziellen Ausstattung kommen.
  • Die Hilfepläne nach § 67 ff. SGB XII sind mit den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter abzustimmen. Für eine dementsprechende Schnittstellenkooperation auf Verwaltungsebene sind  Hilfskonferenzen in kontinuierlichem Turnus zu institutionalisieren bzw. zu verstetigen.
  • Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus Berlin, werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne anzustoßen.
  • Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, im Bundestag tätig zu werden.

 

Antrag WV14/I/2018 Mehr Zeit für die Debatte von Wahlprogrammen

30.04.2018

Entwürfe für Wahlprogramme für Bundestagswahlen und Wahlen der Länderparlamente müssen mindestens sechs Monate vor dem beschließenden Parteitagstermin durch den Parteivorstand beschlossen und danach umgehend allen SPD-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

 

Im Fall vorgezogener Neuwahlen trägt der Parteivorstand dafür Sorge, dass die Mitglieder so viel Zeit wie möglich für die Debatte des Wahlprogramms bekommen.

 

 

Antrag 220/I/2018 Nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin durch gezielte kurz- und mittelfristige Maßnahmen

30.04.2018

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin sowie die SPD-BVV-Fraktionen und SPD-Stadträte werden aufgefordert, sich für eine nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin einzusetzen.

 

Um die Auswirkungen der Pendler*innenströme auf die Anwohner*innen und Nutzer*innen des öffentlichen Raums zu minimieren, sind auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Attraktivität des Angebots im Umweltverbund für Pendler*innen ist – gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB – durch gezielte Werbemaßnahmen und Informationskampagnen, Taktverdichtungen und barrierefreie Umsteigebedingungen weiter zu
erhöhen;
2. In der Tarifzone A ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung notwendig;
3. In den Berliner Bezirken der Tarifzone B ist mindestens im Umkreis von 300 Metern an den Schnellbahnhöfen eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen, um dort das massenhafte Abstellen der Fahrzeuge von Pendler*innen aus dem Umland zu reduzieren;
4. Auf eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf den Bereich C ist zu verzichten;
5. Das Land Berlin setzt sich

  • bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg dafür ein, den ÖPNV als Zubringer zum SPNV zu verbessern und geeignete Bahnhöfe in Brandenburg, gegebenenfalls mit der DB AG, für die Einrichtung von B&R und P&R-Plätzen zu identifizieren;
  • im Bundesrat dafür ein, Job-Tickets für Arbeitnehmer*innen steuerfrei zu stellen (Wegfall der monatlichen 44 EUR-Grenze bei Sachbezügen) und die sogenannten Pendler*innenpauschale sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen;
  • in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern dafür ein, ein Anreizsystem für die Einrichtung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in den Betrieben zu erarbeiten, das die Nutzung des Umweltverbundes und von Fahrgemeinschaften fördert, und auch den Wegfall von firmeneigenen Mitarbeiter*innen-Parkplätzen beinhaltet.

 

Antrag WV215/I/2018 Weiterentwicklung der E-Mobilität im Berliner ÖPNV

30.04.2018

Das Land Berlin muss den Vorsprung des ÖPNV weiter ausbauen. Dafür ist die Umrüstung von Bussen auf umweltfreundlichere Antriebe erforderlich. Allerdings ohne brachiale Umstellung auf den E-Antrieb.
Um eine schnelle und umfassende Verbesserung der Emissionen der gesamten Busflotte der BVG zu erreichen, sollen schnellstens alle verfügbaren und erprobten Technologien zum Einsatz kommen. Dazu gehören moderne Euro-VI Busse (Erdgas und Diesel), die die Stickoxidemissionen um mehr als 90 % reduzieren (Quick Wins);
Die bisherigen Busse unterhalb von Euro-VI sollen innerhalb von 3 Jahren mit finanzieller Unterstützung des Landes ersetzt werden;

 

Der Einsatz von Elektrobussen soll weiter erprobt werden. Die geplante Beschaffung von 45 Elektrobussen wird jedoch zunächst – auch aufgrund der hohen Kosten – als ausreichend für eine Erprobungsphase angesehen;
Eine darüber hinausgehende Umstellung der Busflotte auf E-Antrieb vor Abschluss der Erprobungsphase wird abgelehnt, weil weder E-Busse in größerer Anzahl von europäischen Herstellern zu beziehen sind, noch weil deren Umweltbilanz zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber Verbrennungsmotoren vorteilhaft ist.