Antrag WV14/I/2018 Mehr Zeit für die Debatte von Wahlprogrammen

Entwürfe für Wahlprogramme für Bundestagswahlen und Wahlen der Länderparlamente müssen mindestens sechs Monate vor dem beschließenden Parteitagstermin durch den Parteivorstand beschlossen und danach umgehend allen SPD-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

 

Im Fall vorgezogener Neuwahlen trägt der Parteivorstand dafür Sorge, dass die Mitglieder so viel Zeit wie möglich für die Debatte des Wahlprogramms bekommen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  • LPT I/2018: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission
  • Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 5. Wahlkampf