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Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

30.04.2018

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Antrag WV19/I/2018 Fachausschüsse und Arbeitskreise auf Landesebene

30.04.2018

 

  • Öffnung der Fachausschüsse und Arbeitskreise für alle interessierten Mitglieder, mehr Transparenz in der Arbeit der Fachschüsse und Arbeitskreise und bessere Kommunikation an die Mitglieder. Es muss für die Mitglieder nachvollziehbar/sichtbar sein, wer in welchen Fachausschüssen mitarbeitet.
  • Der Landesverband informiert zukünftig die Mitglieder regelmäßig über die Beteiligungsmöglichkeiten in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen auf Landesebene.
  • Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen sich nach Antragsüberweisung zeitnah mit den überwiesenen Anträgen beschäftigen und dem LPT konstruktive Vorschläge zum Umgang mit den Anträgen machen. Geschieht das zum wiederholten Male nicht, wird der Fachausschuss/ der Arbeitskreis aufgelöst.
  • Die Fachausschüsse und Arbeitskreise werden angehalten, bei der Wahl Ihrer Vorstände zukünftig die Quote zu beachten.

 

Antrag WV09/I/2018 Redeliste bei KDV und LPT

30.04.2018

Mitglieder, die noch nicht das Wort hatten, werden in der Redeliste vor denen einsortiert, die bereits geredet haben. Die Geschlechterquote ist davon unbeeinflusst. (Doppelt quotierte Redeliste).

Antrag WV08/I/2018 Antragskommission auf Landesebene

30.04.2018

Für die Antragskommission bei Landesparteitagen gilt ein Leitbild, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

 

  • Mehr Zeit zwischen Veröffentlichung der Antragsbücher und dem ersten Treffen der Antragskommission, damit genügend Zeit zur Beratung bleibt.
  • Empfehlungen oder Kompromissfassungen der Antragskommission werden separat nach jeder Sitzung der Antragskommission zur Verfügung gestellt, die finalen Empfehlungen und Fassungen müssen in einem zeitlichen Abstand zum LPT geschehen, der eine ausreichende Besprechung in den Delegationen vorher möglich macht (z.B. 1 Woche).
  • Nicht die Empfehlung der Antragskommission, sondern der Antrag wird abgestimmt, die Antragskommission kann wie andere Gliederungen Änderungsanträge einbringen.
  • Auch Anträge, die in der Konsensliste enthalten sind, sollen durch die Antragsteller*in eingebracht werden und einzeln abgestimmt werden können, insbesondere wenn sie zum Themenschwerpunkt passen.
  • Antragsfristen gelten auch für Vorstände Anträge, die den Delegierten nicht in den Antragsbüchern zugehen und keinen Initiativcharakter haben, werden strikt nicht behandelt.

 

Antrag WV07/I/2018 Landesparteitage und Bundesparteitage interessanter und partizipativer gestalten

30.04.2018

Für die Durchführung von Landes- und Bundesparteitagen wird ein Leitbild verabschiedet, welches folgende Kernelemente enthält:

 

  • Ausufernde Generaldebatten sind zu vermeiden. Die Dominanz durch Redebeiträge der Parteispitze und vereinbarte Grußworte wird eingeschränkt (max. 1 Stunde).
  • Zwei Drittel der Parteitage sollen künftig für die Antragsberatungen aufgewendet werden, bei Parteitagen mit satzungsgemäßen Wahlen gilt mindestens ein Drittel.
  • Die Praxis, Anträge aus den Gliederungsebenen durch nach Antragsschluss eingereichte Leitanträge der Vorstände zu erledigen, ist zu beenden.
  • Mit der Einberufung der Parteitage sind thematische Schwerpunkte zu veröffentlichen, zu denen intensiver diskutiert wird. Reden der Parteispitzen und vereinbarte Grußworte sollen sich in der Regel auf diese Schwerpunkte beziehen.
  • Statutenändernde Anträge, die eine Zweidrittelmehrheit aller Delegierten – nicht nur der Anwesenden – benötigen, müssen am Anfang der Parteitage behandelt werden.
  • Die Mitglieder der Kreise sollen nach den Parteitagen die Möglichkeit erhalten, mit den entsendeten Delegierten ins Gespräch zu kommen und die vergangenen Parteitage zu reflektieren.