Antrag WV08/I/2018 Antragskommission auf Landesebene

Für die Antragskommission bei Landesparteitagen gilt ein Leitbild, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

 

  • Mehr Zeit zwischen Veröffentlichung der Antragsbücher und dem ersten Treffen der Antragskommission, damit genügend Zeit zur Beratung bleibt.
  • Empfehlungen oder Kompromissfassungen der Antragskommission werden separat nach jeder Sitzung der Antragskommission zur Verfügung gestellt, die finalen Empfehlungen und Fassungen müssen in einem zeitlichen Abstand zum LPT geschehen, der eine ausreichende Besprechung in den Delegationen vorher möglich macht (z.B. 1 Woche).
  • Nicht die Empfehlung der Antragskommission, sondern der Antrag wird abgestimmt, die Antragskommission kann wie andere Gliederungen Änderungsanträge einbringen.
  • Auch Anträge, die in der Konsensliste enthalten sind, sollen durch die Antragsteller*in eingebracht werden und einzeln abgestimmt werden können, insbesondere wenn sie zum Themenschwerpunkt passen.
  • Antragsfristen gelten auch für Vorstände Anträge, die den Delegierten nicht in den Antragsbüchern zugehen und keinen Initiativcharakter haben, werden strikt nicht behandelt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  • LPT I/2018: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission
  • Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 6. Landesparteitage – e. Antragskommission