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Antrag 49/I/2017 Religiöse Neutralität auch im Berliner Schulgesetz verankern

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den im §1 des Berliner Schulgesetzes festgeschriebenen Auftrag der Schule inhaltlich religiös neutral und werteorientiert umzuformulieren.

 

Insbesondere der Satz des §1

 

„Dabei sollen die Antike, das Christentum und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden“ soll in diesem Zuge geändert werden in

 

„Dabei sollen die für die Entwicklung humanistischer Werte, zur Freiheit, zur Emanzipation, zur Gleichberechtigung und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen, historischen Bewegungen ihren Platz finden.“

 

geändert werden.

 

Insbesondere in Berliner Schulen wird großer Wert auf die religiöse Neutralität der Lehrkraft und des Unterrichts gelegt. Neben dem Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsens schreibt dies ebenso das Neutralitätsgebot vor. Die explizite Nennung des Christentums als ein zentrales Thema des unterrichtlichen Schulauftrags irritiert vor diesem Hintergrund zunehmend und ist nicht mehr als zeitgemäß zu bewerten.

 

Wenn der Anspruch an eine staatliche Neutralität auch rechtlich ernstgenommen werden soll, ist das Schulgesetz diesbezüglich zu überarbeiten und insbesondere die Bildungsziele neutral und werteorientiert umzuformulieren.

 

Das heißt natürlich nicht, dass das Thema der christlichen Religion und Geschichte keinen Platz im Unterricht finden soll. Schon jetzt ist dieses Thema der Religion fester Bestandteil in den Fächern Kultur, Philosophie, Ethik und natürlich auch im freiwilligen Religionsunterricht. An dieser thematischen Konzeptionierung soll und würde sich mit der Überarbeitung des Schulrechtes nichts ändern.

Antrag 44/III/2016 Ein Recht auf Kultur - Kultur für Alle!

22.11.2016

Berlin hat eine pulsierende und international geschätzte Kulturlandschaft, welche die vielen jährlich hierher kommenden Besucher*innen sowie die hier lebenden Menschen begeistert und die Stadt lebenswerter macht. Mehr als 160.000 Beschäftigte wirken in der Kultur-und Kreativwirtschaft, 20.000 professionelle Künstler*innen arbeiten hier in diversen Kunstprojekten, großen staatlichen Museen, Theatern oder aber in kleinen, unabhängigen Projekten. Das Angebot in Berlin ist groß, die Berliner Kulturlandschaft unkonventionell. Berlin bietet künstlerische Freiräume, die wichtige Aufgaben für ein solidarisches Miteinander übernehmen. Wir wollen diese Kulturlandschaft erhalten und uns dafür einsetzen, dass weiterhin eine Entwicklung möglich ist, die ein kiezspezifisches Angebot schafft und dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Kultur mit kommerziellem wie nicht-kommerziellem Charakter achtet.

 

Die kulturelle Landschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Nicht nur, weil Kulturschaffende tagespolitische Themen schwerpunktmäßig in den Mittelpunkt ihrer künstlerischen Arbeit stellen; kulturelle Angebote sind auch Bildungsangebote, die vielerorts einen bedeutenden Bezugspunkt für gelebte Integration und Austausch zwischenverschiedenen Lebensmodellen und kulturellen Settings darstellen. Kultur als von Menschen für Menschen geschaffene Ausdrucksform ist dabei ein kommunikatives Medium verschiedener Diskussionen, Erzählungen und/oderpolitischer Ansichten. In einer pluralistischen Gesellschaft thematisieren emanzipierte kulturelle Erzeugnisse (kritisch) aktuelle Entwicklungen und machen auf Missstände aufmerksam. Beispielsweise sind Theaterhäuser für viele Menschen nicht nur Unterhaltungsmedien, sondern beinhalten darüber hinaus eine Kontaktebene, die den (inter-)kulturellen Austausch ermöglicht.

 

Unser Kulturverständnis muss inklusiv sein. An vielen Stellen jedoch versperren Hürden den Zugang zu kultureller Partizipation, das wiederum eine Ungleichheit nach sich zieht, die es zu überwinden gilt. Der in der Berliner Verfassung verankerte Grundsatz, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten bzw. dieses zu fördern (Art 20, 21 VvB) stellt zwar keine politische Verpflichtung zur Erhaltung oder Errichtung bestimmter kultureller Einrichtungen dar. Dennoch erwächst daraus ein kulturpolitischer Gestaltungsauftrag. Dieser sollte in erster Linie einem partizipatorischen Kulturverständnis folgen und allen Menschen einen Zugang zu den zahlreichen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass profitorientierte Einrichtungen keine Monopolstellung innerhalb der Kulturlandschaft einnehmen. Die Förderung der „großen“ Theater, Konzerthäuser etc. darf nicht zu Ungunsten unabhängiger, kleiner Kulturprojekte erfolgen. Diese müssen nachhaltig gefördert und zugleich Teil der Strukturen im Kiez werden, so dass wiederum Menschen solidarisch miteinander umgehen und  der (inter-)kulturelle Austausch über die kulturellen Angebote ermöglicht wird. Kulturprojekte in der Nachbarschaft sollen stärker gefördert werden. Die Politik muss die Potenziale der Stadt Berlin sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirken besser erkennen und ausschöpfen. Dafür muss ein besserer Dialog zwischen den Bezirksverordnetenversammlungen und der Senatskanzlei, aber auch den Kulturschaffenden sowie -rezipierenden entstehen.

 

Kultur ist ein Teil der (Heraus-)Bildung eines reflektierten, kritischen und emanzipierten  Umgangs mit der eigenen Lebenswelt. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig von den vielfältigen Angeboten profitieren können. Aber auch Menschen, die aufgrund von finanziellen Hürden nicht auf das Angebot Zugriff haben müssen in einer progressiven Kulturlandschaft mitgenommen werden. Um Empfänger*innen von Transferleistungen den Zugang zum kulturellen Angebot zu erleichtern gibt es bislang das 3-Euro-Kulturticket. Dieses Instrument geht in die richtige Richtung und muss weiter Fördermitteln des Landesunterstützt sowie öffentlichkeitswirksam beworben werden. Wir plädieren in dieser Hinsicht für eine Öffnung der Museen, Ausstellungen und Theaterhäuser und fordern die Abschaffung des Eintrittsgeldes für Studierende, Schüler*innen, Transferleistungempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere. Wir fordern, dass alle staatlichen Museen und Theaterhäuser an einem festen Tag in der Woche für alle Besucher*innen kostenfrei zugänglich sind.

 

Gerade in Bildungsinstitutionen wie Hochschulen und Schulen muss der Zugang zu kulturellen Einrichtungen gefördert werden. Theater ist gewissermaßen immer ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt viele Theaterprojekte an Schulen, die Themen wie Rassismus und Ausgrenzung thematisieren.  So kann angesichts von rechtspopulistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft das Demokratieverständnis von jungen Menschen geformt und gefördert werden. Allerdings fehlt vielfach staatliche finanzielle Unterstützung, um vorhandene Projekte auszubauen und an die Schulen tragen zu können.

 

Durch den Ausbau eines kostenfreien Zugangs können Bevölkerungsgruppen, die sonst im Zugang zu kulturellen Gütern diskriminiert werden, gesellschaftlich eingegliedert statt ausgegrenzt werden. Der Geldbeutelentscheidet leider immer noch über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade für Empfänger*innen von Transferleistungen bleiben die Türen zu kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen meist verschlossen. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, die sollte sich auch in Museen und Theaterhäusern widerspiegeln. Der Geldbeutel steht momentan für gesellschaftliche Separierung. Gerade der integrative Charakter von Kunst und Kultur eröffnet die Möglichkeit, Geflüchtete in der Mitte der Gesellschaft ankommen zu lassen. Diesen bereits begonnen Prozess muss die Politik weiter voranbringen und Initiativen, die Geflüchtete (besonders im Kiez) in die Arbeit mit einbeziehen, unterstützen.

 

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert. Nicht nur der Zugang zu Jobs wird ihnen kaum bis fast gar nicht möglich gemacht. In den gegenwärtigen  Ausstellungen und Theaterinszenierungen sind Menschen mit Behinderungen kaum zu sehen. Deshalb ist es vor allen Dingen wichtig, dass Projekte, wie z.B. das Theater „RambaZamba“, das selbst von Menschen mit Behinderungen geschaffen worden sind und bei denen sie selbst in ihrer Entwicklung und Kreativität gefördert werden, auch finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erfahren. Doch die Ausgrenzung zeigt sich nicht nur beim Zugang zu Jobs im kulturellen Sektor, sondern auch bei der Bezahlung. Arbeit, die von Künstler*innen mit Behinderungen geschaffen worden ist, wird sehr schlecht bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Angleichung des Arbeitsentgelts stattfindet. Wir sind gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von freischaffenden Künstler*innen und fordern deshalb den Mindestlohn in Kulturbetrieben sowie bei freischaffenden Künstler*innen. Ferner fordern wir Tarifverträge für alle nicht-künstlerisch Beschäftigten an staatlichen Theatern und Museen.

 

Deshalb fordern wir:

  • einen kostenfreien Zugang zu staatlichen Museen, Ausstellungen und öffentlichen Theaterhäusern für Studierende, Schüler*innen und Transferleistungsempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere.
  • die Förderung kultureller Projekte an Bildungseinrichtungen.
  • eine stärkere Einbindung und Förderung von Kulturschaffenden mit Migrationsbiographie in die Kunst- und Theaterszene Berlins.
  • die finanzielle Stärkung inklusiver Projekte und die Anpassung des Arbeitsentgelts auf ein gleiches Niveau.
  • Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte berücksichtigen sowie Gender Budgeting anwenden
  • Bei subventionierten kulturellen Einrichtungen muss es einen Haustarif für die dort auftretenden Künstler*innen geben. – der Mindestlohn muss flächendeckend für die Kreativ-und Kulturwirtschaft und v.a. für die Arbeit in Behindertenwerkstätten gelten.

 

Antrag 18/III/2016 Berufsschulen/Oberstufenzentren besser machen!

22.11.2016

Ein wichtiger Teil der dualen Ausbildung sind natürlich die Berufsschulen. Eine gute und erfolgreiche Ausbildung hängt in hohen Maßen von ihnen ab. In Berlin sind Berufsschulen Teil der Oberstufenzentren (OSZ), an denen man auch die (erweiterte) Berufsbildungsreife, den mittleren Schulabschluss und das Abitur erwerben kann. Dies alles in einer Einrichtung unterzubringen ist ein Berliner Erfolgsmodell mit vielen Vorteilen. Doch ist noch einiges zu verbessern.

 

Um die Ausbildung zu verbessern, fordern wir:

 

Das  Übergangsjahr darf nicht zur Praxis werden, um Ausbildungsbetriebe aus der Pflicht zu nehmen.

An OSZs kann man auch eine einjährige integrierte Berufsausbildungsvorbereitung absolvieren, ohne dabei einen neuen Schulabschluss zu erlangen. Diese Praxis kritisieren wir. Allerdings wäre eine Abschaffung dieser Möglichkeit ein Nachteil für viele Ausbildungssuchende, die direkt nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden. Derentsprechende Abschluss muss genügend qualifizieren, um für den Beginn einer Ausbildung auszureichen. Die Zuständigkeit für jegliche schulische und berufliche Bildung, die darüber hinaus geht, liegt dann bei den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.

 

Die Oberstufenzentren müssen mit genügend Lehrmaterialien ausgestattet werden.

Die Ausstattung der OSZs ist ein wichtiger Aspekt der Ausbildung. Vor allem in technischen Berufen ist es unabdingbar, den Umgang mitverschiedensten Maschinen zu erlernen. In kleineren Betrieben fehlt es oft an wichtigen Maschinen, die zum umfassenden Erlernen des Berufs notwendig sind. Kooperationen zwischen Betrieben sind zu fördern. Zudem muss klar definiert sein, wann Betrieb und wann Berufsschule in der Pflicht sind, den Umgang mit einer Maschine zu vermitteln. Berufsschulen sind dann dementsprechend finanziell auszustatten. Analog zu diesem Absatz verhält es sich mit vielen anderen Lehrmaterialien.

Insgesamt brauchen OSZs mehr Geld, um sich angemessen ausstatten zu können. Der Ausbildungserfolg hängt in erheblichem Maße davon ab.

 

Der Unterricht soll in Blockwochen stattfinden.

In den meisten Ausbildungen ist ein Unterricht in Blockwochen sinnvoll. Das heißt, dass die Auszubildenden jeweils für eine ganze Woche in die Berufsschule oder in den Ausbildungsbetrieb gehen. Das sorgt für Kontinuität in der Ausbildung und auch in der Arbeit derSchüler*innenvertretung, wodurch die Mitsprache in Berufsschulen verbessert wird. Dieses Prinzip wird immer häufiger angewandt und ist auf möglichst viele Ausbildungen zu erweitern, wenn dies sinnvoll ist.

 

Theoretische Abschlussprüfungen müssen überdacht werden.

Theoretische Abschlussprüfungen gehören auf den Prüfstand. In manchen Ausbildungen ist es sinnvoller, die Fähigkeiten der Auszubildendenpraktisch zu prüfen. Möglicherweise kann hier auf eine theoretische Prüfung verzichtet werden.

Um die Lehrenden immer auf den neusten Stand zu halten, sind Kooperationen mit Hochschulen sinnvoll. Hier sollten regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten werden.

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.

Antrag 96/II/2015 Umsetzung der Tempo-30-Konzeption auf der Grundlage des Senatsbeschlusses zum Stadtentwicklungsplan Verkehr

16.10.2015

Die SPD Berlin begrüßt alle bisher von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeregten Anordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz, wo es zu gesundheitsgefährdenden Überschreitungen der Luft- und Lärmbelastungen für Anwohner und zu Problemen der Verkehrssicherheit gekommen ist.

 

Die SPD Abgeordneten und die SPD Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluss zum Stadtentwicklungsplan Verkehr, dem Lärmminderungsplan und dem Luftreinhalteplan bei weiteren Straßenabschnitten straßenverkehrsrechtliche Anordnungsverfahren für Tempo 30 eingeleitet werden, wenn diese rechtlich belastbar sind. Kriterien dabei sind die Lärmbelastung > 70 dB (A) ist, eine Bewohnung (die LärmKennZiffer, d.h. das Produkt aus Anzahl der Bewohner multipliziert mit dem Maß der Überschreitung > 500), eine Schadstoffbelastung von NO2 > 40 µg/m3 sowie Unfallhäufungspunkte.

 

Zur Verbesserung der dialogorientierten Kommunikation der Tempo-Maßnahmen mit der Wohnbevölkerung sind den Bezirksämtern und den Bezirksverordneten entsprechende Listen zur Verfügung zu stellen. Es ist wieder eine Evaluation der Wirkung der Tempo-30-Anordnung (vorher-nachher) durchzuführen.