Antrag 18/III/2016 Berufsschulen/Oberstufenzentren besser machen!

Ein wichtiger Teil der dualen Ausbildung sind natürlich die Berufsschulen. Eine gute und erfolgreiche Ausbildung hängt in hohen Maßen von ihnen ab. In Berlin sind Berufsschulen Teil der Oberstufenzentren (OSZ), an denen man auch die (erweiterte) Berufsbildungsreife, den mittleren Schulabschluss und das Abitur erwerben kann. Dies alles in einer Einrichtung unterzubringen ist ein Berliner Erfolgsmodell mit vielen Vorteilen. Doch ist noch einiges zu verbessern.

 

Um die Ausbildung zu verbessern, fordern wir:

 

Das  Übergangsjahr darf nicht zur Praxis werden, um Ausbildungsbetriebe aus der Pflicht zu nehmen.

An OSZs kann man auch eine einjährige integrierte Berufsausbildungsvorbereitung absolvieren, ohne dabei einen neuen Schulabschluss zu erlangen. Diese Praxis kritisieren wir. Allerdings wäre eine Abschaffung dieser Möglichkeit ein Nachteil für viele Ausbildungssuchende, die direkt nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden. Derentsprechende Abschluss muss genügend qualifizieren, um für den Beginn einer Ausbildung auszureichen. Die Zuständigkeit für jegliche schulische und berufliche Bildung, die darüber hinaus geht, liegt dann bei den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.

 

Die Oberstufenzentren müssen mit genügend Lehrmaterialien ausgestattet werden.

Die Ausstattung der OSZs ist ein wichtiger Aspekt der Ausbildung. Vor allem in technischen Berufen ist es unabdingbar, den Umgang mitverschiedensten Maschinen zu erlernen. In kleineren Betrieben fehlt es oft an wichtigen Maschinen, die zum umfassenden Erlernen des Berufs notwendig sind. Kooperationen zwischen Betrieben sind zu fördern. Zudem muss klar definiert sein, wann Betrieb und wann Berufsschule in der Pflicht sind, den Umgang mit einer Maschine zu vermitteln. Berufsschulen sind dann dementsprechend finanziell auszustatten. Analog zu diesem Absatz verhält es sich mit vielen anderen Lehrmaterialien.

Insgesamt brauchen OSZs mehr Geld, um sich angemessen ausstatten zu können. Der Ausbildungserfolg hängt in erheblichem Maße davon ab.

 

Der Unterricht soll in Blockwochen stattfinden.

In den meisten Ausbildungen ist ein Unterricht in Blockwochen sinnvoll. Das heißt, dass die Auszubildenden jeweils für eine ganze Woche in die Berufsschule oder in den Ausbildungsbetrieb gehen. Das sorgt für Kontinuität in der Ausbildung und auch in der Arbeit derSchüler*innenvertretung, wodurch die Mitsprache in Berufsschulen verbessert wird. Dieses Prinzip wird immer häufiger angewandt und ist auf möglichst viele Ausbildungen zu erweitern, wenn dies sinnvoll ist.

 

Theoretische Abschlussprüfungen müssen überdacht werden.

Theoretische Abschlussprüfungen gehören auf den Prüfstand. In manchen Ausbildungen ist es sinnvoller, die Fähigkeiten der Auszubildendenpraktisch zu prüfen. Möglicherweise kann hier auf eine theoretische Prüfung verzichtet werden.

Um die Lehrenden immer auf den neusten Stand zu halten, sind Kooperationen mit Hochschulen sinnvoll. Hier sollten regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

Stellungnahme des Fachausschusses / AG Berufliche Bildung

 

Der AKBB nimmt zu den im Antrag formulierten Forderungen wie folgt Stellung:

Wir stimmen zu, dass die integrierte einjährige Berufsausbildungsvorbereitung von Vorteil ist für alle Jugendlichen, die im Anschluss an die allgemeinbildende Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Wünschenswert ist ebenfalls, dass allen Jugendlichen, die dieses Jahr durchlaufen haben, der Übergang in eine berufsqualifizierende Ausbildung gelingt. Wir stimmen ebenfalls der Aussage zu, dass dieses Gelingen auch in der Zuständigkeit der Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe liegt. Somit kann auch der Aussage zugestimmt werden, dass das im Antrag so genannte Übergangsjahr nicht dazu missbraucht werden darf, um Betriebe aus der Pflicht zu nehmen. Der Antrag enthält jedoch keinen Vorschlag, wie dies verhindert werden kann. Mithin kann dem Antrag in diesem Punkt nicht zugestimmt werden.

Grundsätzlich stimmen wir auch der Forderung zu, dass die OSZen mit genügend Lehrmaterialien und mehr Geld ausgestattet werden sollten. Es wird jedoch nicht näher erläutert, ob es in dieser Hinsicht derzeit gravierende Mängel gäbe und wenn ja, welcher Art diese Mängel seien und wie sie konkret behoben werden müssten. Zugestimmt werden kann auch der Einschätzung, dass Kooperationen zwischen berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben wünschenswert seien – aus unserer Sicht zur Steigerung des Ausbildungserfolgs. Was konkret zu dieser Thematik gefordert wird, ist nicht zu erkennen. Auch in diesem Punkt kann dem Antrag daher nicht zugestimmt werden.

Der weiteren Forderung, Blockunterricht zu erweitern, kann mit der schon im Antrag formulierten Einschränkung zugestimmt werden: „wenn dies sinnvoll ist.“ Dies ist jedoch keineswegs generell der Fall und daher erfolgt die Zustimmung ausdrücklich mit der zitierten Einschränkung. Im Übrigen entspricht dies der gängigen Praxis. Was mit Blick auf theoretische Abschlussprüfungen auf dem Prüfstand erfolgen soll, wird nicht erläutert. Ausdrücklich nicht zugestimmt wird der These, dass in manchen Ausbildungen auf theoretische Prüfungen verzichtet werden könne: das käme einer geringeren Wertigkeit dieser Ausbildungen gleich.

Es wird nicht genügend deutlich, welchen konkreten Nutzen Lehrende durch Kooperation mit Hochschulen erreichen sollen. Im Übrigen sind Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen Standard – nicht nur in der Form von Zusatzstudienangeboten. Auch in diesem Punkt kann der AKBB  den Antrag nicht unterstützen.

Insgesamt enthält der Antrag ausschließlich Forderungen, die bereits gängiger Praxis entsprechen. Daher Ablehnung seitens des AKBB.

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Fachausschusses / AG Berufliche Bildung   Der AKBB nimmt zu den im Antrag formulierten Forderungen wie folgt Stellung: Wir stimmen zu, dass die integrierte einjährige Berufsausbildungsvorbereitung von Vorteil ist für alle Jugendlichen, die im Anschluss an die allgemeinbildende Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Wünschenswert ist ebenfalls, dass allen Jugendlichen, die dieses Jahr durchlaufen haben, der Übergang in eine berufsqualifizierende Ausbildung gelingt. Wir stimmen ebenfalls der Aussage zu, dass dieses Gelingen auch in der Zuständigkeit der Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe liegt. Somit kann auch der Aussage zugestimmt werden, dass das im Antrag so genannte Übergangsjahr nicht dazu missbraucht werden darf, um Betriebe aus der Pflicht zu nehmen. Der Antrag enthält jedoch keinen Vorschlag, wie dies verhindert werden kann. Mithin kann dem Antrag in diesem Punkt nicht zugestimmt werden. Grundsätzlich stimmen wir auch der Forderung zu, dass die OSZen mit genügend Lehrmaterialien und mehr Geld ausgestattet werden sollten. Es wird jedoch nicht näher erläutert, ob es in dieser Hinsicht derzeit gravierende Mängel gäbe und wenn ja, welcher Art diese Mängel seien und wie sie konkret behoben werden müssten. Zugestimmt werden kann auch der Einschätzung, dass Kooperationen zwischen berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben wünschenswert seien – aus unserer Sicht zur Steigerung des Ausbildungserfolgs. Was konkret zu dieser Thematik gefordert wird, ist nicht zu erkennen. Auch in diesem Punkt kann dem Antrag daher nicht zugestimmt werden. Der weiteren Forderung, Blockunterricht zu erweitern, kann mit der schon im Antrag formulierten Einschränkung zugestimmt werden: „wenn dies sinnvoll ist.“ Dies ist jedoch keineswegs generell der Fall und daher erfolgt die Zustimmung ausdrücklich mit der zitierten Einschränkung. Im Übrigen entspricht dies der gängigen Praxis. Was mit Blick auf theoretische Abschlussprüfungen auf dem Prüfstand erfolgen soll, wird nicht erläutert. Ausdrücklich nicht zugestimmt wird der These, dass in manchen Ausbildungen auf theoretische Prüfungen verzichtet werden könne: das käme einer geringeren Wertigkeit dieser Ausbildungen gleich. Es wird nicht genügend deutlich, welchen konkreten Nutzen Lehrende durch Kooperation mit Hochschulen erreichen sollen. Im Übrigen sind Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen Standard – nicht nur in der Form von Zusatzstudienangeboten. Auch in diesem Punkt kann der AKBB  den Antrag nicht unterstützen. Insgesamt enthält der Antrag ausschließlich Forderungen, die bereits gängiger Praxis entsprechen. Daher Ablehnung seitens des AKBB.