Antrag 44/III/2016 Ein Recht auf Kultur - Kultur für Alle!

Berlin hat eine pulsierende und international geschätzte Kulturlandschaft, welche die vielen jährlich hierher kommenden Besucher*innen sowie die hier lebenden Menschen begeistert und die Stadt lebenswerter macht. Mehr als 160.000 Beschäftigte wirken in der Kultur-und Kreativwirtschaft, 20.000 professionelle Künstler*innen arbeiten hier in diversen Kunstprojekten, großen staatlichen Museen, Theatern oder aber in kleinen, unabhängigen Projekten. Das Angebot in Berlin ist groß, die Berliner Kulturlandschaft unkonventionell. Berlin bietet künstlerische Freiräume, die wichtige Aufgaben für ein solidarisches Miteinander übernehmen. Wir wollen diese Kulturlandschaft erhalten und uns dafür einsetzen, dass weiterhin eine Entwicklung möglich ist, die ein kiezspezifisches Angebot schafft und dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Kultur mit kommerziellem wie nicht-kommerziellem Charakter achtet.

 

Die kulturelle Landschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Nicht nur, weil Kulturschaffende tagespolitische Themen schwerpunktmäßig in den Mittelpunkt ihrer künstlerischen Arbeit stellen; kulturelle Angebote sind auch Bildungsangebote, die vielerorts einen bedeutenden Bezugspunkt für gelebte Integration und Austausch zwischenverschiedenen Lebensmodellen und kulturellen Settings darstellen. Kultur als von Menschen für Menschen geschaffene Ausdrucksform ist dabei ein kommunikatives Medium verschiedener Diskussionen, Erzählungen und/oderpolitischer Ansichten. In einer pluralistischen Gesellschaft thematisieren emanzipierte kulturelle Erzeugnisse (kritisch) aktuelle Entwicklungen und machen auf Missstände aufmerksam. Beispielsweise sind Theaterhäuser für viele Menschen nicht nur Unterhaltungsmedien, sondern beinhalten darüber hinaus eine Kontaktebene, die den (inter-)kulturellen Austausch ermöglicht.

 

Unser Kulturverständnis muss inklusiv sein. An vielen Stellen jedoch versperren Hürden den Zugang zu kultureller Partizipation, das wiederum eine Ungleichheit nach sich zieht, die es zu überwinden gilt. Der in der Berliner Verfassung verankerte Grundsatz, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten bzw. dieses zu fördern (Art 20, 21 VvB) stellt zwar keine politische Verpflichtung zur Erhaltung oder Errichtung bestimmter kultureller Einrichtungen dar. Dennoch erwächst daraus ein kulturpolitischer Gestaltungsauftrag. Dieser sollte in erster Linie einem partizipatorischen Kulturverständnis folgen und allen Menschen einen Zugang zu den zahlreichen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass profitorientierte Einrichtungen keine Monopolstellung innerhalb der Kulturlandschaft einnehmen. Die Förderung der „großen“ Theater, Konzerthäuser etc. darf nicht zu Ungunsten unabhängiger, kleiner Kulturprojekte erfolgen. Diese müssen nachhaltig gefördert und zugleich Teil der Strukturen im Kiez werden, so dass wiederum Menschen solidarisch miteinander umgehen und  der (inter-)kulturelle Austausch über die kulturellen Angebote ermöglicht wird. Kulturprojekte in der Nachbarschaft sollen stärker gefördert werden. Die Politik muss die Potenziale der Stadt Berlin sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirken besser erkennen und ausschöpfen. Dafür muss ein besserer Dialog zwischen den Bezirksverordnetenversammlungen und der Senatskanzlei, aber auch den Kulturschaffenden sowie -rezipierenden entstehen.

 

Kultur ist ein Teil der (Heraus-)Bildung eines reflektierten, kritischen und emanzipierten  Umgangs mit der eigenen Lebenswelt. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig von den vielfältigen Angeboten profitieren können. Aber auch Menschen, die aufgrund von finanziellen Hürden nicht auf das Angebot Zugriff haben müssen in einer progressiven Kulturlandschaft mitgenommen werden. Um Empfänger*innen von Transferleistungen den Zugang zum kulturellen Angebot zu erleichtern gibt es bislang das 3-Euro-Kulturticket. Dieses Instrument geht in die richtige Richtung und muss weiter Fördermitteln des Landesunterstützt sowie öffentlichkeitswirksam beworben werden. Wir plädieren in dieser Hinsicht für eine Öffnung der Museen, Ausstellungen und Theaterhäuser und fordern die Abschaffung des Eintrittsgeldes für Studierende, Schüler*innen, Transferleistungempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere. Wir fordern, dass alle staatlichen Museen und Theaterhäuser an einem festen Tag in der Woche für alle Besucher*innen kostenfrei zugänglich sind.

 

Gerade in Bildungsinstitutionen wie Hochschulen und Schulen muss der Zugang zu kulturellen Einrichtungen gefördert werden. Theater ist gewissermaßen immer ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt viele Theaterprojekte an Schulen, die Themen wie Rassismus und Ausgrenzung thematisieren.  So kann angesichts von rechtspopulistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft das Demokratieverständnis von jungen Menschen geformt und gefördert werden. Allerdings fehlt vielfach staatliche finanzielle Unterstützung, um vorhandene Projekte auszubauen und an die Schulen tragen zu können.

 

Durch den Ausbau eines kostenfreien Zugangs können Bevölkerungsgruppen, die sonst im Zugang zu kulturellen Gütern diskriminiert werden, gesellschaftlich eingegliedert statt ausgegrenzt werden. Der Geldbeutelentscheidet leider immer noch über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade für Empfänger*innen von Transferleistungen bleiben die Türen zu kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen meist verschlossen. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, die sollte sich auch in Museen und Theaterhäusern widerspiegeln. Der Geldbeutel steht momentan für gesellschaftliche Separierung. Gerade der integrative Charakter von Kunst und Kultur eröffnet die Möglichkeit, Geflüchtete in der Mitte der Gesellschaft ankommen zu lassen. Diesen bereits begonnen Prozess muss die Politik weiter voranbringen und Initiativen, die Geflüchtete (besonders im Kiez) in die Arbeit mit einbeziehen, unterstützen.

 

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert. Nicht nur der Zugang zu Jobs wird ihnen kaum bis fast gar nicht möglich gemacht. In den gegenwärtigen  Ausstellungen und Theaterinszenierungen sind Menschen mit Behinderungen kaum zu sehen. Deshalb ist es vor allen Dingen wichtig, dass Projekte, wie z.B. das Theater „RambaZamba“, das selbst von Menschen mit Behinderungen geschaffen worden sind und bei denen sie selbst in ihrer Entwicklung und Kreativität gefördert werden, auch finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erfahren. Doch die Ausgrenzung zeigt sich nicht nur beim Zugang zu Jobs im kulturellen Sektor, sondern auch bei der Bezahlung. Arbeit, die von Künstler*innen mit Behinderungen geschaffen worden ist, wird sehr schlecht bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Angleichung des Arbeitsentgelts stattfindet. Wir sind gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von freischaffenden Künstler*innen und fordern deshalb den Mindestlohn in Kulturbetrieben sowie bei freischaffenden Künstler*innen. Ferner fordern wir Tarifverträge für alle nicht-künstlerisch Beschäftigten an staatlichen Theatern und Museen.

 

Deshalb fordern wir:

  • einen kostenfreien Zugang zu staatlichen Museen, Ausstellungen und öffentlichen Theaterhäusern für Studierende, Schüler*innen und Transferleistungsempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere.
  • die Förderung kultureller Projekte an Bildungseinrichtungen.
  • eine stärkere Einbindung und Förderung von Kulturschaffenden mit Migrationsbiographie in die Kunst- und Theaterszene Berlins.
  • die finanzielle Stärkung inklusiver Projekte und die Anpassung des Arbeitsentgelts auf ein gleiches Niveau.
  • Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte berücksichtigen sowie Gender Budgeting anwenden
  • Bei subventionierten kulturellen Einrichtungen muss es einen Haustarif für die dort auftretenden Künstler*innen geben. – der Mindestlohn muss flächendeckend für die Kreativ-und Kulturwirtschaft und v.a. für die Arbeit in Behindertenwerkstätten gelten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Berlin hat eine pulsierende und international geschätzte Kulturlandschaft, welche die vielen, jährlich hierher kommenden Besucher*innen sowie die hier lebenden Menschen begeistert und die Stadt lebenswert macht. Mehr als 160.000 Beschäftigte wirken in der Kultur- und Kreativwirtschaft, 40.000 professionelle Künstler*innen arbeiten hier in diversen Kunstprojekten, großen staatlichen Museen, Theatern oder aber in kleinen, unabhängigen Projekten. Das Angebot in Berlin ist groß, die Berliner Kulturlandschaft unkonventionell.

 

Berlin bietet künstlerische Freiräume, die wichtige Aufgaben für ein solidarisches Miteinander übernehmen. Wir wollen diese Kulturlandschaft erhalten und uns dafür einsetzen, dass weiterhin eine Entwicklung möglich ist, die ein auch kiezspezifisches Angebot ermöglicht und dabei auf ein ausgewogenes kulturelles Angebot achtet.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • die Beibehaltung des kostenfreien Zugangs zu staatlichen Museen, Ausstellungen und öffentlichen Theaterhäusern für Studierende, Schüler*innen und Transferleistungsempfänger*innen an mindestens einem Tag in der Woche
  • die Förderung kultureller Projekte an Bildungseinrichtungen und den Abbau bürokratischer Hürden bei der Beantragung eben solcher Projekte
  • eine langfristige Förderung des Berliner Projektbüros für Diversitätsentwicklung („DIVERSITY. ARTS. CULTURE!“) auch über die Dauer des Koalitionsvertrages hinaus
  • in Zusammenarbeit mit Verbänden und Interessensvertretungen die Durchsetzung einer lebenssichernden Mindestvergütung (analog zu den Empfehlungen des LAFT Berlin, den Ausstellungshonoraren des bbk berlin sowie den Forderungen der Koalition der Freien Szene) für alle freischaffenden Künstler*innen
  • einen Haustarif bei allen subventionierten kulturellen Einrichtungen für die dort angestellten Künstler*innen, der über dem Mindestlohn liegt

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung von sozialer Teilhabe jeder offenen Gesellschaft. Daher bildet die öffentliche Daseinsvorsorge das Herz der kulturpolitischen Leitlinien der SPD-Fraktion. Die Finanzierung der Landeskultureinrichtungen wie auch die Zuschüsse an die Initiativen folgen in Gänze einer Zuwendungslogik der Kulturförderung, der Sicherung kultureller Angebote für eine möglichst große interessierte Öffentlichkeit und der Stabilisierung der Einrichtungen als Vorbilder für Tarifbindung und gute Arbeit. Der Haushaltsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 hat darum 18 Mio. Euro für Tarifangleichung des (nicht-)künstlerischen Personals in den Kultureinrichtungen bereitgestellt.   Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Bildung sind in einer Reihe kulturpolitischer Instrumente eingebettet. Besonders hervorzuheben ist das Rahmenkonzept Kulturelle Bildung von 2016, für das zuletzt der 6. Fortschrittsbericht (RNr. 0015 A-F, RNr. 0015 F vom 4.8.2020) vorgelegt wurde. Gemäß des Rahmenkonzepts hat sich das Berliner Tandem-Modell etabliert, bei dem Kulturschaffende mit pädagogischen Ansprechpartnern kooperieren. Der Projektfonds kulturelle Bildung (siehe RNr. 1951 vom 30.8.2019) bündelt Maßnahmen wie diese mit Mitteln in Höhe von jährlich 2,84 Mio. Euro im Etat der Senatskulturverwaltung und mit Mitteln in Höhe von 2,3 Mio. Euro für das Jahr 2020 und 2,465 Mio. Euro im Etat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Unter den sich beratenden Parlamentsgremien hat sich der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten in der Sitzung vom 16.9.2019 zur kulturellen Bildung und zum Schwerpunkt der Diversitätsentwicklung der Bildungsarbeit in Kultureinrichtungen in der Sitzung vom 20.2.2020 befasst. Über die Tätigkeit des Projektbüros „Diversity Arts Culture“ als zweiter maßgeblicher Teilhabeinitiative informiert die RNr. 2205 vom 4.9.2019, über die Teilhabe- und Besucherforschung, zu dem das Kulturmonitoring-Programm mit Mitteln in Höhe von 300.000 Euro für 2020 und 600.000 Euro für 2021 gehört, informiert die RNr. 2163 vom 3.9.2019. Die Teilhabeinitiativen werden durch die Stiftung Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung unterstützt (siehe RNr. 2169 vom 4.9.2019).   Auch das Programm „eintrittsfreier Sonntag in Berliner Museen“ (RNr. 2069 vom 3.9.2019) gehört in die Teilhabepolitik und zur weiteren Öffnung der Kulturangebote in die Öffentlichkeit, wobei die Mittel für das Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie zugunsten des Förderbereichs Museum umgewidmet wurden. Einen freien Zugang zu regulär kostenpflichtigen Kultureinrichtung für bestimmte Publikumsgruppen zu bestimmten Zeiten gibt es über die Initiative des eintrittsfreien Sonntags hinaus nicht. Jedoch können durch den Berlinpass Tickets für Berliner Bühnen und Konzerthäusern zum Preis von 3 Euro erworben werden. Die im Koalitionsvertrag verankerte Entbürokratisierung wurde bspw. durch die Ausweitung des Kreises der Berechtigten verfolgt, die von der Senatssozialverwaltung operativ umgesetzt wird.  
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