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Antrag 17/II/2019 Mitgliederschwache Regionen stärken

22.09.2019

Die Bundespartei entwickelt eine Plattform, auf der es finanz- und mitgliederstarken Gliederungen unkompliziert ermöglicht wird, finanz- und mitgliederschwachen Gliederungen Unterstützung zu leisten.Umgekehrt soll diese Plattform es finanz-/mitgliederschwachen Gliederungen ermöglichen, diese Hilfe unkompliziert anzufragen. Auch feste Patenschaften sollen hier ermöglicht werden.

 

Die Bundespartei eröffnet zusätzlich Informationsbüros der SPD mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Regionen, in denen strukturelle Schwächen im Bereich Mitglieder, Mandate und Wahlergebnisse der SPD vorliegen. Die Anzahl der zu eröffnenden Büros beschließt der Bundesvorstand, nach Bedarfsmeldung der Landesverbände.

 

Eine Hauptaufgabe dieser Büros soll die Werbung von Mitgliedern, sowie die Schaffung von Parteistrukturen vor Ort sein, um die SPD vor Ort wieder sichtbar zu machen und eine sozialdemokratische Alternative zu den Angeboten der Rechtspopulist*innen/ Faschist*innen anbieten zu können.

Antrag 181/II/2019 Angriff der Union auf die Paritätische Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger stoppen

22.09.2019

Die sozialdemokratischen MdB und Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die dem Koalitionsvertrag widersprechende Neuausrichtung des Aufbaus der sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen („Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und „MDK-Reformgesetz“) nicht mitzutragen.

Antrag 225/II/2019 Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die SPD Berlin und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

a) Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird und
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden,
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden,
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen werden,
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten,
  6. keine Absenkung des Aufenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechender Dokumente nicht nachweisen können.

 

b) Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einschränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.

 

Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene einzusetzen.

Antrag 56/II/2019 Wohnheime für Berufsanfänger*innen in landeseigenen Betrieben errichten

22.09.2019

Die SPD Berlin setzt sich für die Errichtung von landeseigenen Wohnheimen auf betriebseigenen Grundstücken ein. Diese sollen geöffnet werden für Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in landeseigenen Betrieben und Behörden in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung.

Ziel ist es, Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern preiswerte landeseigene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, um die Akquisition von Fachkräften trotz Fachkräftemangels zu vereinfachen.

Antrag 163/II/2019 Millionärssteuer für reiche Firmenerben*innen

22.09.2019

Die SPD setzt sich für eine Umgestaltung der Erbschaftssteuer ein. Ziel ist es, bisher privilegierte Erb*innen von großen Firmenvermögen angemessener an der Finanzierung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Die übliche Vermögensbildung von Arbeiter*innen und Angestellten bis hinein in die Mittelschicht soll weniger belastet werden.

 

Hierfür sollen insbesondere folgende Maßnahmen dienen:

 

  • Erhöhung der Steuersätze der Erbschaftssteuer
  • Erhöhung der Freibeträge in der Nächste Angehörige (Kinder und Ehepartner*innen) sollen einen Freibetrag von EUR 1 Mio. erhalten.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Höhe des geerbten bzw. geschenkten Vermögens auf 20 Jahre
  • Streckung der Steuerzahlung auf 20 Jahre
  • Optionsrecht zur Leistung der Steuerschuld durch die Übertragung geerbter Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Streichung der Privilegien für nichtgemeinnützige Stiftungen und Firmenvermögen

     

     

    Überweisung an Projektgruppe Vermögensbesteuerung des Landesvorstandes