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Antrag 254/II/2019 Innovative Mobilitätskonzepte in ganz Berlin ermöglichen – Rechtssicher und stadtverträglich

22.09.2019

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.

 

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen

  • Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
  • Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
  • Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
  • Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.

 

Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.

Antrag 72/II/2019 Behutsame Entwicklung der Elisabeth-Aue

22.09.2019

Die SPD Berlin betrachtet die Elisabeth Aue im Ortsteil Französisch Buchholz als eine Potentialfläche für Wohnungsbau, da es eine landeseigene, weiträumige Fläche ist. Allerdings müssen die Planungen im Einklang mit der vorhandenen Infrastruktur und den aktuell angrenzenden Gebieten stehen. Dies halten wir für essenziell, um Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort zu schaffen.

 

Wir fordern in der kommenden Legislaturperiode daher eine behutsame Entwicklung der Fläche statt einer Großbausiedlung. Darunter verstehen wir eine behutsame Bebauung mit Mehrfamilienwohnhäusern durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sowie eine frühzeitige Anpassung der infrastrukturellen Kapazitäten. Insbesondere der Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur muss rechtzeitig erfolgen. Mögliche neue Tram-und U-Bahn-Strecken und die Anbindung an das bestehende Bahnnetz (S-Bahn und Heidekrautbahn) würden Kapazitäten und Akzeptanz im Vorfeld der behutsamen Bebauung schaffen. Die Neuschaffung von Park- und Kleingartenanlagen muss ebenso in das Konzept einbezogen werden wie die Entwicklung der angrenzenden Ortsteile. 

 

Wir befürworten die Schaffung eines modernen Kleingartenparks als Mischung aus frei zugänglichen Flächen, Flächen für Kitas und Schulen und Kleingartenparzellen nach dem Bundeskleingartengesetz auf einem Teil der Fläche der Elisabeth Aue, um wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten auf einer landeseigenen Fläche zu schaffen. 

 

Eine integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe begrüßen wir im Zuge der behutsamen Entwicklung der Elisabeth-Aue.

 

Behutsame Entwicklungen, im Einklang mit den Gegebenheiten vor Ort und unter Einbeziehung der ortsansässigen Bevölkerung bedeutet für uns moderne Stadtentwicklungspolitik.

Antrag 282/II/2019 Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten

22.09.2019

Wir sind überzeugt, dass der Klimawandel mit seinen Folgen die größte Bedrohung unserer Lebensgrundlage darstellt. Von einer Verschlechterung der Lebensqualität sind besonders sozial Schwächere betroffen. Ziel sozialdemokratischer Politik muss es sein, die Existenzgrundlage in unserem Land für künftige Generationen zu sichern. Dafür braucht CO² einen Preis.

 

Durch die Einnahmen aus einer CO²-Bepreisung kann die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Dieses Instrument hat sich bereits in verschiedenen Ländern bewährt und wird von Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Wir fordern die SPD auf, ein entsprechendes sozialdemokratisches Konzept für wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Als Rahmenbedingungen sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Für wirksamen Klimaschutz:

 

  • Eine sektorübergreifende Bepreisung von CO² mit einem Einstiegspreis von mindestens 45 €/t Co² äq. Diese ist entweder implizit durch eine CO²-orientierte Anpassung von Abgaben und Umlagen einzuführen oder durch die Einführung eines expliziten CO²-Preises. Ziel ist eine einheitliche CO²-Bepresiung in den wesentlichen Sektoren. Dazu gehören vor allem Verkehr, Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude.
  • Zur Vermeidung einer doppelten Belastung von Anlagen, die am Handel mit CO²-Zertifikaten teilnehmen (EU-ETS), werden die Kosten der Zertifikate angerechnet.
  • Ein verlässlich ansteigender CO²-Preispfad schafft Planungssicherheit und sichert die Einhaltung unserer Klimaziele bis 2050 (80 – 95% Emissionsreduzierung bis 2050).
  • Eine CO²-Bepreisung ist ein wesentlicher Baustein für wirksame Klimapolitik. Trotzdem sind zusätzliche Maßnahmen, wie ein Klimaschutzgesetz notwendig. Bestehende und zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Grenzwerte und Effizienzanforderungen bleiben von der Umsetzung einer CO²-Bepsreisung unberührt.

 

2. Für sozialen Ausgleich

Die CO²-Bepsreisung dient nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen des Staates. Sie wird nur dann als sozialverträglich erkennbar, wenn gleichzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, die den finanziellen Belastungen entgegenwirken. Die Einnahmen werden deshalb direkt zur Entlastung besonders betroffener Haushalte und zur Förderung einer klimaneutralen Infrastruktur eingesetzt. Die Mittel aus der CO²-Bepreisung sollen daher anteilig eingesetzt werden

 

  • für einen Energiewendebonus (Dividende), der direkt an die BürgerInnen ausgezahlt wird. Alternativ können Abgaben auf Strom im gleichen Umfang gesenkt werden. Durch diese Maßnahmen wird unmittelbar eine Dämpfung sozialer Folgen erreicht.
  • für eine Energiewendefonds, mit dem Investitionen in emissionsarme Technologien und Infrastruktur gefördert werden (zum Beispiel in den Bereichen energetische Gebäudesanierung und Verkehrsinfrastruktur). Gerade im Bereich Mobilität ist erst durch eine entsprechende Infrastruktur ein Umstieg auf klimaneutrale Technologien für die BürgerInnen möglich.

 

3. Für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die Einführung einer CO²-Bepreisung soll einen Anreiz zur Entwicklung und Einführung effizienter und emissionsarmer Technologien setzen. Ein langfristiges Klimaschutzkonzept mit einem klaren Entwicklungspfad für die CO²-Bepreisung schafft die nötige Planungssicherheit für Investitionen. Entstehende Innovationen sichern den Technologie- und Industriestandort Deutschland. Wichtige Industrieverbände und die Energiewirtschaft unterstützen bereits die Einführung einer CO²-Bepreisung. Eine CO²-Bepreisung ermöglicht eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands, der besonders kleinere Akteure ausbremst.

 

4. Für gemeinsame Europäische Klimapolitik

Wirksamer Klimaschutz kann langfristig nur im europäischen Kontext gelingen. Angesichts der Dringlichkeit für wirksame Klimaschutzmaßnahmen, darf deshalb aber eine nationale CO²—Bepreisung nicht aufgeschoben werden. Zahlreiche Nachbarländer haben bereits eine CO²-Bepreisung eingeführt oder entsprechende Vorschläge in der Planung. Die CO²-Bepreisung in Deutschland kann deshalb zeitnah unter Einbeziehung der Erfahrungen insbesondere aus Frankreich, Großbritannien und unseren skandinavischen Nachbarn umgesetzt werden.

Antrag 184/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

22.09.2019

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Homöopathika sind nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.

Antrag 146/II/2019 Einführung einer Kindergrundsicherung

22.09.2019

Die SPD fordert ihre Mandatsträger_innen im Bundestag und ihre Vertreter_innen in der Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung nach folgenden Maßgaben einzusetzen.

 

  • Die Kindergrundsicherung wird als selbständiger Anspruch in einem eigenen Gesetz geregelt.
  • Die Kindergrundsicherung muss der Höhe nach angemessen und geeignet sein, alle Kinder vor Armut zu schützen, und ihnen die soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Leistungskatalog soll daher in einem Kindergrundsicherungsgesetz (Arbeitstitel) gebündelt werden.
  • Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder auf Antrag ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung auf andere staatliche Leistungen gezahlt. Die Beantragung ist einfach zu gestalten. Bereits die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Verwaltung die Antragsteller_innen hierbei unterstützt.
  • Die derzeitigen Regelungen zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuergesetz werden gestrichen. Ebenso können alle gesetzlichen Regelungen über familienpolitische Leistungen, die nunmehr im Kindergrundsicherungsgesetz in einem Anspruch gebündelt sind, gestrichen werden.
  • Statt einer vorgelagerten Bedürftigkeitsprüfung erfolgt die Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeit bzw. Angemessenheit durch die Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer.
  • Umfang, Höhe und Art der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das Einkommen der Eltern können unter Berücksichtigung von Faktoren wie teilweise oder vollständige Freistellung von der Anrechnung, Berücksichtigung im Rahmen der Progression, Einführung eines neuen Freibetrages je Kind oder ähnliche im Einkommensteuerrecht etablierte Instrumente sozial gerecht ausgestaltet werden.
  • Die Finanzierung der Kindergrundsicherung soll durch die Abschaffung des bisherigen Kindergelds, der bisherigen Kinderfreibeträge sowie der sozial gerechten Ausgestaltung der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen erfolgen.