24.02.2019
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzt sich im Rahmen der Weiterentwicklung des ÖPNV für folgende Punkte ein, um die öffentliche Verkehrsinfrastruktur für die Berliner*innen zu verbessern:
- Die Berliner*innen müssen mit dem ÖPNV Ziele in andere Ortsteile zeitnah und komfortabel erreichen können. Dazu sind die Querverbindungen zwischen den Ortsteilen und Kiezen auszubauen (bspw. durch kürzere Taktzeiten, veränderte Linienverläufe, neue Linien)
- Die Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen, wie Erwerbstätige oder schulpflichtige Kinder und Jugendliche und Senior*innen, sind bei Fahrplanänderungen einzubeziehen. Dazu müssen Kenntnisse über Orte, die sie häufig aufsuchen, bekannt sein
- Optimierung vorhandener Linien.
Einführung weiterer X-Busverbindungen zwischen den Ortsteilen am Stadtrand (bspw. Wilhelmsruh <-> Rosenthal <-> Niederschönhausen <-> Franz. Buchholz <-> Blankenburg <-> Karow <-> Buch)
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24.02.2019
Der SPD-Landesvorstand wird beauftragt, eine Kampagne gegen die vom CSU-Bundesverkehrsministerium geplante Deregulierung des Personenbeförderungsgesetzes zu starten und hierzu einen Kampagnentext bis zur Landesvorstandssitzung am 13.04.2019 vorzulegen. Die Kampagne soll zum 1. Mai 2019 im Land Berlin starten. Der Landesvorstand wird aufgefordert, im Rahmen der Kampagne eine Kooperation mit dem Berliner Taxiwesen diesbezüglich einzugehen und eine Unterschriftensammlung zu starten.
Ziel der Kampagne ist es, das Taxiwesen als Teil der Daseinsvorsorge vor Verzerrungen des Wettbewerbs als Folge der geplanten Deregulierung zu schützen. Denn bei Marktanbietern ohne Tarifpflicht werden im Gegensatz zum Taxiverkehr soziale Aspekte völlig ausgeblendet. Eine Aufhebung der Tarifpflicht würde zulasten der sozial und wirtschaftlich Schwächeren gehen sowie zulasten des Angebots in der Fläche. Der Taxiverkehr bildet mit seiner Tarif-, Beförderungs- und Betriebspflicht eine wichtige Säule des öffentlichen Personennahverkehrs.
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23.02.2019
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, folgende Forderungen bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes oder durch andere gesetzliche Regelungen sicherzustellen:
- Durch gewerbliche Anbieter wie Taxis, UBER, Lyft u.a. angebotene Mobilitätsdienstleistungen sind als Teil der öffentlicher Daseinsvorsorge zu definieren. Sie müssen sich an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen orientieren und sich der Qualitätssicherung für Nutzer und der Wahrung von Arbeitnehmerrechten verpflichten.
- Das Personenbeförderungsgesetz ist so auszugestalten, das es auch die Mobilitätsdienstleistungen neuer Anbieter wie UBER und Lyft (sog. Ride-Hailing-Plattformen) reglementiert.
- Es muss eine gesetzlich klare und in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen geben. Diese Abgrenzung soll u.a. bei der Vermittlung von Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen eine Karenzzeit von mindestens 60 Minuten zwischen Auftragsannahme und Vermittlung bzw. Abfahrt der Fahrzeuge zum Kunden zwingend vorschreiben.
- Die Tarifpflicht für Taxis im Personenbeförderungsgesetz muss erhalten bleiben und auf die neuen Anbieter wie UBER und Lyft ausgeweitet werden. Flexible, nachfrageabhängige Fahrtpreise sind durch die Festschreibung zu verhindern.
- Für neue Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen die Taxidienstleistungen anbieten ist unter der Voraussetzung, das für Sie auch sämtliche gesetzlichen Regularien des Taxigewerbes gelten, die Rückkehrpflicht an den Betriebssitz aufzuheben. Insbesondere sind das die Tarifpflicht, die Genehmigungspflicht, die Kennzeichnungspflicht und die planerische Einbindung in den ÖPNV.
- Alle Unternehmen, die Taxi- und Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen anbieten, müssen zur ausnahmslosen und verbindlichen Nutzung von Fiskaltaxameter, automatisierten Auftragseingangsbücher und Wegstreckenzählern und zur Übermittlung aller notwendigen Daten an die Aufsichts- und Finanzbehörden zur genauen steuerliche Erfassung der generierten Umsätze verpflichtet werden.
- Zur Schaffung zusätzlicher Mobilität im ländlichen Raum und in städtischen Randgebieten müssen Chancen und Möglichkeiten digitaler Mobilitätsplattformen genutzt werden. Hierfür dürfen bei Bedarf die Genehmigungskriterien für diese Unternehmen gelockert werden können. Die Angebots- und Preismechanismen müssen allerdings kommunal gesteuert und an die Bedarfe der Bevölkerung angepasst werden.
- Die Fahrer von Taxis, Mietwagen- und Chaufferdiensten müssen im Regelfall sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter der entsprechenden Unternehmen sein. Scheinselbstständigkeiten, die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns und die Anmeldung von Mitarbeitern mit falschen niedrigen Arbeitszeiten muss durch konsequente Kontrollen konsequent bekämpft werden.
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23.02.2019
Die Sozialdemokratische Partei Deutschland setzt sich nach Vorbild der u.a. Tschechischen Republik für neue Strategien gegen Lebensmittelverschwendung ein. Der Lebensmittelhandel und insbesondere Supermarktketten sollen Lebensmittel, die aufgrund des Mindesthaltbarkeitsdatum oder leichter Beschädigungen nicht mehr verkäuflich, aber für den Verzehr gesundheitlich unbedenklich sind z.B. sozialen bzw. wohltätigen Organisationen kostenfrei anbieten. Die Entsorgung ist demnach grundsätzlich nur statthaft, wenn Lebensmittel ohne schuldhaftes Zögern angeboten aber nicht angenommen worden oder Produkte nicht mehr zum Verzehr geeignet sind. Des Weiteren soll der Lebensmittelhandel gefördert werden, eigene Ansätze zur Lebensmittelverschwendung umzusetzen, wie z.B. Produkte, die aus dem Verkauf genommen werden, den Kundinnen und Kunden gratis anzubieten. Im Rahmen der Gesetzgebung sind entgegenstehende Rechtsvorschriften anzupassen.
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23.02.2019
Der Senat wird aufgefordert, schnellstmöglich einen verlässlichen, stabilen 10-Minuten-Taktfahrplan auf der S-Bahnlinie S1 zwischen Berlin-Frohnau und Oranienburg einzurichten und für den baldigen Ausbau eines 2. Gleises zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf zu sorgen.
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