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Antrag 220/I/2019 Unser U-Bahnhof "Hellersdorf" soll schöner werden!

23.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, soll sich dafür einsetzen, dass der U- Bahnhof „Hellersdorf“ ein modernes, ansprechendes Design erhält. Hierbei sollen ebenfalls Architekturstudenten mitwirken.

Antrag 216/I/2019 Verlängerung der U 8 mit weiterem U-Bahnhof im Norden des MV am Senftenberger Ring planen!

23.02.2019

Der Senat wird aufgefordert, die Verlängerung der U 8 mit höchster Priorität zu verfolgen und bereits das Planfeststellungsverfahren verbindlich vorzubereiten. Im Interesse der Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Viertels ist dabei eine Verlängerung nach Norden mit der Endhaltestelle Senftenberger Ring zu planen.

Antrag 219/I/2019 Zweiter Zugang zum S- und Regional-Bahnhof Mahlsdorf

23.02.2019

Die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass ein zweiter Zugang zu den Bahnsteigen im Bahnhof Mahlsdorf gebaut wird.

 

Der Bahnhof Mahlsdorf ist seit kurzem ein Regionalbahnhof. Im Zuge dieses Umbaus wurde ein weiterer temporärer Zugang zum Regionalbahn-Gleis erschlossen.Er führt von der Tram-Wendeschleife in der Treskowstraße zu den Bahngleisen.

 

Weil der Haupteingang und die Bürgerstiege im Osten, die zu den Bahnsteigen führen, zu Stoßzeiten stark überlastet sind, ist es sinnvoll, einen weiteren Zugang zu den S-Bahn- und Regional-Bahn- Gleisen zu schaffen. Hierzu muss der gegenwärtige temporäre zweite Zugang zum Regionalbahnsteig so umgebaut werden, dass er den Anforderungen dauerhaft genügt. Weiterhin muss eine Brücke gebaut werden, mit deren Hilfe die Gleise hin zu den S- Bahnsteigen überquert werden können.

Antrag 233/I/2019 Soziale Gerechtigkeit auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I

23.02.2019

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sollen sich dafür einsetzen, dass der § 149 des SGB III der, wie folgt, lautet:

 

Das Arbeitslosengeld beträgt:
1. für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin
oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),

2. für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).

 

Wie folgt, geändert wird:

 

Das Arbeitslosengeld beträgt:
1. für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin
oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 75 Prozent (erhöhter Leistungssatz),

2. für die übrigen Arbeitslosen 70 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die
oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).

Antrag 222/I/2019 Sharing-Mobilität auch in den Außenbezirken

23.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD- Senatsmitglieder sollen sich dafür einsetzen, dass in Berlin ansässige und ihr Geschäft ausübende Sharing-Unternehmen (Fahrrad-Sharing, E-Bike- Sharing, Car-Sharing…) ihr Geschäftsgebiet im gesamten Stadtbereich haben sollen.