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Antrag 256/I/2019 Die betäubungslose Kastration von Ferkeln sofort beenden

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration von Ferkeln sofort aufgehoben wird.

Antrag 241/I/2019 Alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner von der gesetzlichen Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten profitieren lassen

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, dass die Regelungen des Rentenpakets, welches seit dem 01.01.2019 in Kraft ist, für alle Erwerbsminderungsrentenempfängerinnen und -empfängergelten.

 

Hintergrund:

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind in der Regel unverschuldet in diese Situation geraten und können nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen arbeiten. In vielen Fällen fallen Erwerbsminderungsrenten niedrig aus, und führen damit oft in die Einkommensarmut.

 

Das neue Rentenpaket, welches am 01.01.2019 in Kraft getretenist, sieht Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten vor.

 

Bisher werden Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten gearbeitet, auch wenn sie durch Krankheit früher aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Ab 2019 erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner so viel Rente, als ob sie bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet hätten. Dies hat eine Rentenerhöhung zur Folge. Die Zurechnungszeit für neu beginnende Erwerbsminderungsrenten wird nach 2019 bis 2031 schrittweise auf das dann geltende Renteneintrittsalter erhöht.

 

Allerdings gilt diese Rentenerhöhung nur für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, deren Bezug von Erwerbsminderungsrenteim Jahr 2019 begonnen hat.Damit werden ca. 1,8 Millionen „Bestands-“Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vom geplanten Gesetz ausgeschlossen. Der Ausschluss dieser Gruppe von den dringend notwendigen Verbesserungen ihrer Erwerbsminderungsrenten ist unsolidarisch. Ein Ausschluss ist daher nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Bereits im Erwerbsminderungsrenten-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft trat, sind die bestehenden Erwerbsminderungsrenten von der Rentenerhöhung ausgeschlossen worden. Auch das Rentenpaket von 2014 enthielt ausschließlich Rentenerhöhungen für Erwerbsgeminderte, die erstmals nach Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben. Es müssen also die seit 2014 erfolgten Rentenerhöhungen im gleichen Umfang nachträglich auch für die Personen geltend gemacht werden, bei denen der Rentenbeginn vor Juli 2014 liegt.

 

In einer Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung vom 19.10.2018 (Drucksache 425/18) fordert der Bundesrat, auch Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einzubeziehen. Laut Bundesrat hätten diese Personen wegen der Rentenabschläge weiterhin sehr niedrige Renten, und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen

 

Zudem hält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung folgendes fest:

a) „Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.“ (S. 15 des Koalitionsvertrags)

b) „Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.“ (S. 92 des Koalitionsvertrags)

Antrag 224/I/2019 Gleiche Bedingungen für alle bei der Personenbeförderung

24.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass alle Bestimmungen, die bereits jetzt für die individuelle Personenbeförderung gelten, für alle Marktanbieter in Berlin gleich sind.

 

Anbieter über Ride-Hailing Plattformen (z.B.: Uber oder Lyft) müssen rechtlich mit gleicher Stringenz behandelt werden, wie es bereits jetzt für das bestehende Berliner Taxigewerbe der Fall ist.

Antrag 263/I/2019 Konsensliste

24.02.2019
Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (Konsens) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 218/I/2019 Trassenverlauf der Straßenbahn für den Verkehrskorridor „Ostseestraße – Michelangelostraße – Weißenseer Weg“ ab der Michelangelostraße nicht durch die Kleingärten

24.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordentenversammlung, des Abgeordnetenhauses und des Senates auf, sich für eine Prüfung der Trassenführung der Straßenbahn ab der Michelangelostraße über die Kniprodestraße und der Storkower Straße oder bis zur Danziger Straße einzusetzen. Der Bau der Straßenbahn hat zeitgleich mit dem Umbau der Michelangelostraße zu erfolgen. Die Trasse darf nicht erst gebaut werden, wenn die Wohnhäuser bereits fertig gebaut sind.