1.04.2016
Der Landesvorstand der SPD Berlin wird dazu aufgefordert, eine Kampagne für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2016 ins Leben zu rufen, die sich kritisch mit dem Auftreten, Äußerungen und dem Parteiprogramm der AfD auseinandersetzt. Die SPD möge dafür Sorge tragen, sämtlichen Kreisen und Arbeitsgemeinschaften für den Wahlkampf und darüber hinaus Argumentationstrainings durch Expert*innen anzubieten.
Zur Ideenfindung (falls die täglichen Meldungen der Medien nicht reichen) sollen die Handreichungen z.B. des SPD-Parteivorstands, anderer SPD Landesverbände, der vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechts oder von Gewerkschaften hinzugezogen werden.
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1.04.2016
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands wird gebeten, ein Projekt zur historischen Bedeutung und Würdigung der Leistungen der Schwusos aufzusetzen. Hiermit soll die historische Kommission der SPD in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand der Schwusos befasst werden. Auch das Verhältnis und der Umgang der Partei mit queerpolitischen Themen in der Vergangenheit insgesamt soll Gegenstand der Betrachtung sein.
Als Arbeitsgrundlagen sollen unter anderem herangezogen werden:
- die in den Archiven der SPD und der FES vorhandenen Materialien
- die bei den Berliner QueerSozis/Schwusos vorhandene Arbeitsmaterialien
- die Materialien der von den Schwusos NRW organisierten Wanderausstellung zum § 175 StGB
- relevante Dissertationen und Diplomarbeiten (z. B. Wilfried Eissler [Arbeiterparteien und Homosexuellenfrage])
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1.04.2016
Anträge sollen möglichst verständlich formuliert werden, damit alle beratenden Gremien sich diese ohne weitere Erklärungen erschließen können.
Wenn ein Fachausschuss dennoch zusätzlichen Beratungsbedarf zu einem vom Landesparteitag überwiesenen Antrag hat, kann er hierzu die Antragstellerin, d.h. die gewählten VertreterInnen der Gremien, die den Antrag eingebracht haben, einladen, um ihnen die Möglichkeit zur Begründung und Diskussion zu geben.
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1.04.2016
Wenn ein Fachausschuss einen vom Landesparteitag überwiesenen Antrag berät, soll er hierzu die Antragstellerin einladen, um ihr die Möglichkeit zur Begründung und Diskussion zu geben.
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1.04.2016
Vom Landesparteitag überwiesene Anträge sind grundsätzlich auf dem folgenden ordentlichen Landesparteitag wieder aufzurufen und zur Aussprache und Abstimmung zu stellen.
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