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Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.

 

Antrag 16/I/2016 Entgeltfortzahlung nach faktischen Arbeitsbedingungen richten

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu erwirken. Ziel der Änderung ist, dass künftig bei der Bemessung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt mit einberechnet wird.

Zu diesem Zweck muss das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. So werden auch Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsentgelt variiert bei der Entgeltfortzahlung nicht benachteiligt.

 

Auch bei variierenden Arbeitsentgelten in einem Arbeitsverhältnis muss mindestens das durchschnittliche Entgelt des letzten  Jahres maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Entgeltfortzahlung sich nach den faktischen Arbeitsbedingungen und nicht nach der festgeschriebenen Arbeitszeit des Vertrags richtet.

Grundsätzlich wollen wir uns dafür einsetzen, strukturelle und dauerhaft zu leistende Überstunden zu verhindern. Eine klare Begrenzung der Arbeitszeit ist für uns wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmer*innenschutzes.

Antrag 15/I/2016 Keine Fremdvergabe und Ausgründungen im Botanischen Garten

1.04.2016

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, umgehend auf die Verantwortlichen im Botanischen Garten und der Freien Universität einzuwirken, dass dort keine weiteren Ausgründungen bzw. Fremdvergaben von Leistungen zu Lasten der Beschäftigten vorgenommen werden und dass alle Beschäftigten des Botanischen Gartens in das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes (TV-L) zurückgeführt werden. Die Finanzierung ist durch das Land Berlin sicherzustellen.

Weiterleitung an: SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und SPD-Mitglieder im Senat

Antrag 14/I/2016 Keine Fremdvergabe und Ausgründungen zu Lasten der Beschäftigten im Botanischen Garten

1.04.2016

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, umgehend auf die Verantwortlichen im Botanischen Garten und der Freien Universität einzuwirken, dass dort keine weiteren Ausgründungen bzw. Fremdvergaben von Leistungen zu Lasten der Beschäftigten vorgenommen werden und dass alle Beschäftigten des Botanischen Gartens in das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes (TV-L) zurückgeführt werden. Die Finanzierung ist durch das Land Berlin sicherzustellen.

 

Antrag 13/I/2016 Keine Fremdvergabe und Ausgründungen im Botanischen Garten

1.04.2016

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, umgehend auf die Verantwortlichen im Botanischen Garten und in der Freien Universität einzuwirken, dass dort keine weiteren Ausgründungen bzw. Fremdvergaben von Leistungen zu Lasten der Beschäftigten vorgenommen werden und dass alle Beschäftigten im Botanischen Garten in das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes (TV-L) zurückgeführt werden. Die Finanzierung ist durch das Land Berlin sicherzustellen.

(Zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Senatoren und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus)