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Antrag 50/I/2016 Paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass der von den Versicherten allein getragene Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft wird und die paritätische Finanzierung wieder hergestellt wird.

 

Antrag 51/I/2016 Paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wiederherstellen

1.04.2016

Die Mitglieder sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wieder hergestellt wird.

Antrag 48/I/2016 Ehrenamtliche HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme unterstützen

1.04.2016

Der Berliner Senat wird aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit der ehrenamtlichen HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme besser zu unterstützen, die HelferInnen von den Aufgaben zu entlasten, die originär in die staatliche Zuständigkeit fallen und die Erfahrungen der Ehrenamtlichen wertzuschätzen und zur Verbesserung der Flüchtlingspolitik zu nutzen.

 

Erfahrung der ehrenamtlichen HelferInnen nutzen

  • Um die tägliche, praktische Erfahrung der Ehrenamtlichen zu nutzen, richtet der Senat monatlich einen neuen runden Tisch „Flüchtlingshilfe“ ein, zu dem er alle Initiativen der Flüchtlingshilfe einlädt. Es wird Transparenz über die Ergebnisse und ihre weitere Behandlung geschaffen.
  • Der Senat benennt eine berlinweit zuständige Stelle, die für die Berliner Flüchtlingsinitiativen AnsprechpartnerInnen für alle Vorschläge, Anregungen, Kritikpunkte und Probleme ist. Diese Stelle sollte u.a. auf der Homepage „Flüchtlinge in Berlin“ mit Kontaktdaten veröffentlicht werden.
  • Die Bezirke richten auf Ebene der Flüchtlingsunterkünfte regelmäßige runde Tische ein, um Verwaltung, BetreiberInnen, Initiativen und Ehrenamtliche in einen Austausch zu bringen. Dieser Austausch soll Strategien entwickeln, um Unterbringung, Versorgung und Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern.

 

Qualität der Flüchtlingsunterkünfte sicherstellen

  • Die Senatsverwaltung legt die Pflichten der UnterkunftsbetreiberInnen in verbindlichen Verträgen von Anfang an fest. Die Pflichten werden in jeder Unterkunft auf Deutsch, Englisch, Arabisch und ggf. anderen Sprachen sichtbar ausgehängt.
  • Die Senatsverwaltung richtet in einem ersten Schritt ein Meldesystem für Mängel und Missstände in Flüchtlingsunterkünften ein, um HelferInnen und BewohnerInnen die Möglichkeit zu geben, auf Probleme hinzuweisen. Die Nachverfolgung und Behebung der Mängelanzeigen sollte öffentlich einsehbar sein.
  • Die Senatsverwaltung führt in einem zweiten Schritt einen öffentlich einsehbaren Qualitätscheck für Flüchtlingsunterkünfte ein, in dem die wesentlichen Aufgaben des Betreibers bewertet werden (Betten, Privatsphäre, Essensqualität und -ausgabe, Sanitärbereich, Personal, Unterstützung des Ehrenamts etc.).
    Ehrenamtliche dort professionell unterstützen, wo sie an ihre Grenzen kommen
  • Das Land Berlin richtet ein mobiles SozialarbeiterInnen-Team ein, auf die die ehrenamtlichen HelferInnen zurückgreifen können. Zwar müsste laut Personalschlüssel in einer Unterkunft pro ca. 100 BewohnerInnen eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter eingestellt werden, allerdings erfolgt dies häufig nicht oder erst sehr spät und reicht auch nicht aus, um schwerwiegende Probleme und Konflikte vor Ort zu lösen. Daher soll das mobile Team bei Bedarf Unterstützung in den Bereichen Übersetzungsdienste, Konfliktmediation und interkulturelle Mediation leisten, und zwar sowohl für die Arbeit mit den Flüchtlingen wie auch für die ehrenamtlichen Initiativen.
  • Der Senat schafft ein kostenloses Weiterbildungsangebot zu interkulturellen Kompetenzen und Angebote einer Supervision für FlüchtlingshelferInnen, die sich regelmäßig engagieren.

 

Mehr Demokratie in Flüchtlingsunterkünften wagen

  • Nichts ist frustrierender, als in einer Unterkunft monatelang zum Nichtstun verdammt zu sein. Deshalb startet das Land Berlin eine Kampagne zur Demokratisierung der Flüchtlingsunterkünfte. Ziel ist es, die BewohnerInnen aktiv in die Gestaltung und Organisation der Unterkünfte einzubinden: durch aktive Tätigkeiten wie Essensausgabe, Instandsetzung, Übersetzung und soziale Aktivitäten und durch die Einrichtung von demokratischen Selbstverwaltungsorgangen, die den BewohnerInnen eine Stimme geben. Das hilft auch den Initiativen, die so viele neue Möglichkeiten bekommen, mit den Flüchtlingen vor Ort zu arbeiten. Dies darf nicht dazu führen, dass der Betreiber Aufgaben, für die er bezahlt wird, strukturell an Flüchtlinge oder Freiwillige auslagert. Dazu entwickelt der Senat Leitlinien und Handreichungen für Unterkunftsbetreiber und Initiativen. Jede „Demokratisierung“ soll von einem professionellen Team aus SozialarbeiterInnen und Sozialarbeitern des Landes Berlin begleitet werden.
  • Die neuen demokratischen Vertretungen der Flüchtlinge werden verpflichtend bei runden Tischen zwischen Betreibern, Helfern und Bezirken eingebunden.
  • Zudem schafft der Senat eine Möglichkeit des Austauschs zwischen den VertreterInnen der Flüchtlinge in den unterschiedlichen Unterkünften. Dazu könnte in Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsinitiativen ein Barcamp oder ähnliches stattfinden.

 

Die Nachhaltigkeit ehrenamtlicher Initiativen sichern

  • Senatsverwaltung und Bezirke bemühen sich, die von ihnen bereitgestellten Räumlichkeiten für Flüchtlingsinitiativen langfristig zu sichern. Sollten bereits genutzte Räume für andere Zweck genutzt werden müssen, so werden Alternativen gesucht.
  • Ehrenamt braucht Hauptamt! Um Ehrenamt nachhaltig zu ermöglichen, müssen die Initiativen bei der Finanzierung von hauptamtlichen Stellen unterstützt werden. Auch hier muss auf die besonderen Voraussetzungen geachtet werden. Der Senat entwirft daher ein Programm, das Stellen finanziert und diese zur Unterstützung an die Initiativen weitergibt, auch wenn diese keine Vereine sind. Der Bundesfreiwilligendienst passt derzeit nicht zu den Bedürfnissen der Initiativen, da diese häufig nicht als Verein eingetragen sind. Der Senat prüft, ob eine Andockung der Bundesfreiwilligen an einer Landeseinrichtung oder einen gemeinnützigen Träger möglich ist, um diese als Unterstützung für Initiativen zu entleihen.
  • Der Senat prüft die Einrichtung einer zentralen Kleiderkammer, in dem er analog zum Hamburger Modell bei der Suche nach einer großen Räumlichkeit sowie eines Trägers unterstützt. So könnten die ehrenamtlichen Initiativen vor Ort entlastet werden und sich der eigentlichen Aufgabe zuwenden: weg von der Nothilfe hin zur nachhaltigen Integration.

 

Antrag 49/I/2016 Kein Mensch ist illegal – Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete langfristig verlängern

1.04.2016

Wir fordern eine langfristige Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes für Geflüchtete. Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den Regierenden Bürgermeister Michael Müller auf, mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass diese legale Einreisemöglichkeit weiterhin und über den 31.12.2016 hinaus bestehen bleibt. Weiterhin halten wir daran fest, alle Hürden für Schutzsuchende und Geflüchtete abzubauen.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin)

 

Antrag 47/I/2016 Es ist uns keine Ehre! – Ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

1.04.2016

Ehrenamtlich engagierten Menschen gebührt unser Dank. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erleben wir aber unter dem Deckmantel der Stärkung des Ehrenamtes Tendenzen der schleichenden Deprofessionalisierung, die Aushöhlung von arbeits- und tarifrechtlichen Regulierungen, eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und eine immer stärkere Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und genuin staatlich zu organisierender und zu erbringender Leistungen. Von anti-emanzipatorischen Formen karitativer Maßnahmen geht vermehrt die Gefahr aus, dass sie jene sozialen Verhältnisse verfestigen, aus denen die Erforderlichkeit ihrer Existenz erst entstanden ist. Besonders deutlich wird dies in unserer Stadt derzeit zum Beispiel bei der Arbeit mit und für Geflüchtete. Ehrenamtliche Helfer*innen müssen entlastet werden und die Empfänger*innen ihrer Leistungen haben Anspruch auf qualifizierte Hilfe.

 

Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf:

 

Durch dafür geeignete Maßnahmen kurzfristig sicherzustellen, dass ehrenamtliche Helfer*innen aufgrund ihres Engagements zeitlich, finanziell oder gesundheitlich nicht derart in Anspruch genommen werden, dass sie ihr Ehrenamt niederlegen müssen – eine weitere Verschlechterung der Situation der Geflüchteten wäre die Folge.

 

Endlich dafür zu sorgen, dass der Staat strukturell über ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Aufgaben und Leistungen erfüllen bzw. erbringen zu können.

 

Sich dafür einzusetzen, möglichst kurzfristig die Arbeit mit und für Geflüchtete, die derzeit ehrenamtlichen Helfer*innen wahrnehmen, durch die Arbeit von für die zu leistenden Aufgaben qualifiziertes Fachpersonal zu ersetzen.

 

Sich dafür einzusetzen, dass die hierfür und für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten notwendigen finanziellen Mittel kurzfristig vom Bund bereitgestellt werden. Die schwarze Null ist für uns kein Selbstzweck!

 

Wir möchten uns zukünftig mit dem Begriff des Ehrenamtes grundlegend befassen und eine Beschlusslage dazu erreichen, welche gesellschaftliche Rolle es ausfüllen kann bzw. darf. Dabei soll beantwortet werden, wo für uns die Grenze zur Erwerbsarbeit erreicht ist bzw. welche Aufgaben fest in Staatshand gehören und wie wir die Ehrenamtlichen vor Selbstausbeutung schützen können.