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Antrag 56/I/2016 Seniorenmitwirkung

1.04.2016

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Senats und von der sozialdemokratischen Fraktion des Abgeordnetenhauses, sich bei der Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode für wesentlich verbesserte Regelungen, wie etwa

 

  1. einer Wahl der Seniorenvertretung am Wahltag der Bezirksverordnetenversammlung,
  2. einer Briefwahl,
  3. einer besseren Werbung von Kandidaten und für die Wahl der Seniorenvertretungen,
  4. einer direkten Antragsstellungsmöglichkeit an die Bezirksverordnetenversammlung,
  5. einer Informations- und Beteiligungspflicht der Verwaltungen

 

einzusetzen.

Antrag 55/I/2016 Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos

1.04.2016

In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt und bestraft werden. Wir brauchen mehr Polizei in Bund und Ländern, um Straftaten aufzuklären, Täter zu ermitteln und Straftaten zu verhindern. Es darf keine Angsträume geben – wir wollen uns sicher fühlen auf Plätzen, Straßen, in Bahnen und an allen Orten. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden.

 

Wir fordern, dass die Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir sind solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben.

 

Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populisten und Populistinnen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird. Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen“ sind – kurzum, all jene, die rechte Populisten und Populistinnen als „nicht deutsch“ verstehen. Sie darf auch nicht nur dann Aufmerksamkeit finden, wenn die Opfer weiße Frauen sind. Der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt muss jeden Tag ausnahmslos politische Priorität haben – auf öffentlichen Plätzen, in der häuslichen Umgebung und auch in Unterkünften für Geflüchtete.

 

Sexualisierte Gewalt ist ein fortwährendes strukturelles gesellschaftliches Delikt, das uns alle betrifft. 2014 ergab eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dass mehr als die Hälfte aller Frauen bereits sexuell belästigt wurde und ein Drittel sexualisierte und/oder physische Gewalt erlebte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus, das sind zwanzig jeden Tag. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Alle Menschen sollen sich von klein auf, unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Lebensweise oder Herkunft sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.

 

Wir fordern:

 

  1. Die Arbeit der Beratungsstellen muss gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden, einschließlich Therapiemöglichkeiten. Frauen brauchen einen besseren und schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Dafür muss bundesweit flächendeckend eine ausreichende Anzahl von Beratungsstellen und Frauenhäuser existieren, um allen Frauen einen Zugang zu ermöglichen. Die Beratungs- und Therapieangebote, inklusive technischer Ausstattung und umfassender Fortbildungsangebote sind finanziell ausreichend abzusichern. Alle Beratungsstellen und -angebote müssen barrierefrei sein.
  2. Das Sexualstrafrecht muss modernisiert und zum umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung den Anforderungen der Istanbul-Konvention angepasst werden. Wir unterstützen Bundesminister Heiko Maas, der mit seinem Gesetzentwurf wichtige erste Schritte in die richtige Richtung unternimmt. Wir fordern die ParlamentarierInnen der SPD-Bundestagsfraktion aber auf, diesen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen so anzureichern, dass den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung getragen wird. Jede Form des nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs muss strafbar sein. Nein heißt Nein! Und wir fordern, dass sexuelle Belästigung in Deutschland zu einem eigenständigen Straftatbestand wird.
  3. Mehr öffentliche Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu vermeiden, und signalisiert den Betroffenen, dass sie sich Hilfe holen und mit gesellschaftlicher Unterstützung rechnen können. Wir wollen dafür sensibilisieren, dass die Gefahr, Sexismus und sexualisierte Gewalt zu erleben, im engen sozialen Umfeld besonders groß ist und in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.
  4. Auch eine geschlechtersensible Pädagogik kann (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dazu zählt nicht zuletzt die Aufklärung über Geschlechterstereotype und die Bedeutung von Sprache.
  5. Polizei und Justiz müssen geschult werden, damit es überhaupt zur Strafverfolgung kommt und in diesen Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen wird.
  6. Die Debatte über sexualisierte Gewalt muss offen, kritisch und differenziert geführt werden. Dazu gehört die Analyse, Aufarbeitung und Bekämpfung von soziokulturellen und weltanschaulichen Ursachen von Gewalt. Dringend muss auch über Auswirkungen gesellschaftlicher Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Sexismus und Rassismus sind nicht Probleme „der Anderen”: Wir alle sind von struktureller Diskriminierung geprägt und müssen erlernte Vorurteile erst einmal reflektieren, um sie abzulegen.
  7. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen ernst genommen werden.
  8. Wer Zeuge oder Zeugin von sexualisierter Gewalt und Sexismus wird, sollte nicht wegschauen, sondern eingreifen – von Hilfe und Beistand bei sexualisierten Übergriffen bis zum Einspruch gegen sexistische Sprüche, „Witze“ oder Werbung.
  9. Die mediale Berichterstattung über sexualisierte Gewalt darf die Opfer nicht verhöhnen und die Taten nicht verschleiern. Täter sollten nicht als „Sex-Gangster” oder „Sex-Mob” beschrieben – da sexualisierte Gewalt nichts mit Sex sondern im Wesentlichen mit Machtdemonstration zu tun hat – und häusliche Gewalt nicht als „Familien-” oder „Beziehungsdrama” verharmlost werden.
  10. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme in unserer Gesellschaft anerkannt werden. Es muss erkannt und ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.

 

Antrag 54/I/2016 Öffnung der Ehe und Volladoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

1.04.2016

Wir fordern, dass in einem zukünftigen Koalitionsvertrag auf Bundes- und Landesebene im Falle einer Regierungsbildung der SPD die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und dadurch auch das gleichberechtigte Volladoptionsrecht zu berücksichtigen ist mit dem Ziel, diese Forderungen umzusetzen.

Antrag 53/I/2016 Antidiskriminierungspolitik stärken – Diskriminierungsschutz verbessern – Diversity als Querschnittsaufgabe verankern

1.04.2016

Berlin hat als erstes Bundesland 2007 eine Landesantidiskriminierungsstelle eingesetzt. Sie hat einen maßgeblichen Beitrag zur Sichtbarmachung und Bekämpfung von Diskriminierungen geleistet. Es ist nunmehr an der Zeit, diese zentrale Aufgabe auch als ein Ressorthandlungsfeld verbindlich zu beschreiben und administrativ in eine eigene –Ressourcen gestärkte – Fachabteilung überzuleiten.
Hierauf aufbauend und mit dem zentralen Ziel, Menschen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu unterstützen sowie zu einer Vielfalt wertschätzenden Stadtkultur beizutragen, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, die Antidiskriminierungs- und die Diversitypolitik als fachliche Querschnittsaufgabe wie folgt weiterzuentwickeln:

 

  • Die rechtlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz werden verbessert, indem
    • das landesrechtliche Potential zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung positiver Ansätze gezielt ausgeschöpft wird und vor allem ein Landesantidiskriminierungsgesetz spätestens in der kommenden Legislaturperiode beschlossen wird.
    • eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht wird, die u.a. ein Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und eine kritische Überprüfung der Verwendung des Begriffs der „Rasse“ wie auch der zahlreichen Ausnahmetatbestände des AGG zum Inhalt hat,
    • das Land Berlin einen Entschließungsantrag im Bundesrat stellt, welcher die Bundesregierung auffordert, die deutsche Blockade gegenüber der sog. 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aufzugeben und somit das Antidiskriminierungsrecht in der gesamten EU zu stärken.
  • Die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit für die breite Öffentlichkeit und spezielle Zielgruppen werden weitergeführt und ausgeweitet, wissenschaftliche Untersuchungen zur Aufhellung von Dunkelfeldern der Diskriminierung beauftragt.
  • Präventive Ansätze der Antidiskriminierungsarbeit wie das Diversity Mainstreaming werden deutlich gestärkt, indem Maßnahmen und Strategien, die dem positiven Umgang mit Vielfalt innerhalb und außerhalb der Verwaltung dienen, nachhaltig verankert werden. Dabei muss es das Ziel einer modernen, qualitätsbewussten Verwaltung sein, in Form eines Diversity Mainstreaming alle Angebote und Dienstleistungen auf die Vielfältigkeit der Berliner Bevölkerung hin auszurichten.
  • Anonymisierte Bewerbungsverfahren setzen ein starkes Signal für Chancengleichheit und sind zugleich ein wichtiges Instrument einer modernen diversityorientierten Personalpolitik. Behörden und Landesunternehmen werden verpflichtet, es flächendeckend einzusetzen. Die Umsetzung soll bis Ende der nächsten Legislatur erfolgt sein.
  • Um der strukturellen Diskriminierung in Verwaltung und Gesellschaft zu begegnen sind institutionelle Routinen und Regeln auf eine diskriminierende Wirkung hin entsprechend zu überprüfen.
  • Eine niedrigschwellige, bedarfsgerechte und zielgruppensensible antidiskriminierungs-bezogene Beratungsinfrastruktur muss berlinweit gewährleistet und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört etwa die Etablierung einer Hotline zur Beratung im Fall von Diskriminierung.
  • Ggf. verpflichtende Anti-Diskrimienierungs- und Diversity-Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal der öffentlichen Verwaltung, insbesondere das Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen.

Antrag 52/I/2016 Bürgerversicherung

1.04.2016

Der SPD-Bundesvorstand wird aufgefordert, die Bürgerversicherung in allen Säulen der Sozialversicherung, deren Einführung die SPD seit langem fordert, wieder zu einem zentralen Punkt der politischen Forderungen zu machen.