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Antrag 102/II/2015 Störerhaftung abschaffen, freies WLAN und Internetzugang für Geflüchtete ermöglichen

16.10.2015

In vielen Ländern dieser Welt gibt es frei zugängliche WLAN-Netzwerke: ob in Cafés und Restaurants, dem ÖPNV oder auf öffentlichen Plätzen, ein drahtloser Internetzugang ist vielerorts selbstverständlich und leicht zugänglich.

 

In Deutschland ist die Situation eine andere. Die sogenannte Störerhaftung führt dazu, dass jede*r der*die eine Internetverbindung zur Verfügung stellt, als sogenannter „Accessprovider“ gilt und damit rechtlich dafür verantwortlich ist, was über seinen*ihren Internetzugang geschieht. Werden über einen Internetzugang Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen begangen haftet der*die Zugangsinhaber*in, unabhängig davon, wer die Straftat begangen hat.

Dies ist selbst dann oft der Fall, wenn sich jemand in ein unzureichend geschütztes Netzwerk eingehackt hat. Dabei gilt der derzeitiger Rechtsprechung ein werksseitig voreingestelltes Kennwort nicht als angemessener Schutz.

 

Durch diesen Umstand und eine sehr unterschiedliche Rechtsprechung, aufgrund verschieden auslegbarer Gesetzesformulierungen, herrscht eine große (Rechts-) Unsicherheit bei Menschen die anderen WLAN-Netzwerke zugänglich machen wollen.

 

In Zeiten der Digitalisierung, Sozialen Netzwerken, Arbeit 4.0 und vielem mehr sollten flächendeckende Zugangsmöglichkeiten ins Internet mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit werden und möglichst geringe Zugangshürden für Nutzer*innen, wie für Anbieter*innen aufweisen. In vielen Bereichen sind Internetzugänge notwenige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können, berufliche Aufgaben zu erfüllen oder Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Doch auf für die private Kommunikation ist ein Internetzugang oftmals unerlässlich.

 

Gerade letzteres ist ein wichtiges Anliegen und Grundbedürfnis von geflüchteten Menschen. Für sie sind Internetzugänge, explizit auch in Form von WLAN-Netzwerken, essenziell und teilweise überlebenswichtig. Über das Internet kann nicht nur Kontakt zu Familien, Freund*innen und Bekannten gehalten werden.

Die meisten Flüchtenden sind während und nach ihrer Flucht ganz konkret auf das Internet angewiesen: um Fluchtrouten zu planen, sich über Gefahren und Neuigkeiten auszutauschen oder Überweisungen durchzuführen. Das gilt auch nach der Ankunft in Deutschland in Erstaufnahmelagern, Flüchtlingsheimen oder anderen Unterbringungsformen. So kann ein Teil des Schriftverkehrs mit Behörden über E-Mail erledigt werden, Informationen und Formulare im Bezug auf den Aufenthalt heruntergeladen werden oder Übersetzungen im Internet gemacht werden.

Darüber hinaus ist es auch ihr gutes Recht Kontakte zu halten, mit Familienangehörigen zu sprechen oder aus dem Exil politisch aktiv und vernetzt zu sein.

 

Gerade in Flüchtlingsunterkünften sieht die Versorgungssituation mit WLAN-Netzwerken allerdings aktuell sehr schlecht aus. Bundesweit bieten nicht mal ein Dutzend Unterkünfte WLAN-Netzwerke an. Grund dafür sind in den meisten Fällen nicht fehlender Wille oder mangelnde Ressourcen, sondern eine allgemeine Rechtsunsicherheit über Haftungsfragen aufgrund der Störerhaftung. Diese verhindert in vielen Fällen die Errichtung von dringend benötigten WLAN-Netzwerken.

 

Ob in Flüchtlingsunterkünften oder von privaten oder gewerblichen Anbieter*innen zugängliche gemachten WLAN-Netzwerken: ohne eine vollständige und vorbehaltlose Haftungsfreistellung der WLAN-Anbieter*innen kann es keine lückenlose Versorgung mit freien Internetzugängen geben. Eine Reform der bisherigen Gesetzeslage ist daher dringend notwendig.

 

Die Entwürfe des Wirtschaftsministeriums vom Juni 2015 reichen dabei nicht aus. Es bleiben weiterhin Unklarheiten bestehen, beispielsweise in der Frage, was „zumutbare Maßnahmen“ zur Verhinderung von Verstößen in Netzwerken genau sein sollen.

 

Daher fordern wir:

  • flächendeckenden offenen WLAN-Zugang durch die Abschaffung der Störerhaftung auch für nicht-gewerbliche Betreiber*innen ermöglichen
  • Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber*innen zu schaffen, die ihre Netzzugänge für Dritte öffnen
  • auf Identifikations- oder Dokumentationspflichten für WLAN-Anbieter*innen zu verzichten
  • die Errichtung von WLAN-Netzwerken in Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen und zu fördern.

 

Antrag 101/II/2015 Juristische Aufklärung der Geheimdienstskandale

16.10.2015

Der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas wird aufgefordert von seinem Weisungsrecht gegenüber dem/der Generalbundesanwalt*/Generalbundesanwältin* Gebrauch zu machen, sodass diese*r Ermittlungen gegen Unbekannt aufgrund der durch die Snowden-Enthüllungen und Veröffentlichungen auf Wikileaks bekannt gewordenen Späh-Maßnahmen gegen die Bevölkerung Deutschlands, einschließlich der Bundeskanzlerin, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amtes aufnimmt.

Antrag 100/II/2015 Smash the CIStem - Für die Schaffung einer dritten Wahloption

16.10.2015

Wir fordern die Schaffung mind. einer weiteren Wahloption für das Geschlecht bei Parteieintritt. Damit Transgender, Intersexuelle und Queer* innerhalb der SPD und der Jusos auch auf dem Papier sichtbar werden.

 

Antrag 99/II/2015 EU-Bürger_innen voll einbeziehen

16.10.2015

Bei der im kommenden Jahr bevorstehenden Bezirksverordneten-Wahl haben Bürger_innen aus EU-Staaten volles Wahlrecht. Aber sie nutzen ihr kommunales Wahlrecht bisher zu wenig und die SPD nutzt dieses Wähler_innenpotenzial bislang auch nicht entschlossen.

Deshalb fordern die KDV den Kreisvorstand und der LPT den Landesvorstand auf, im Wahlkampf Flyer mit Kernaussagen unserer Wahlziele auf wichtigen Fremdsprachen für EU-Bürger_innen und Übersiedler_innen (Eingebürgerte) zu erstellen und den Wahlkampfteams zu Verfügung zu stellen. Hilfreich wäre Material auf Englisch, Französisch, Polnisch, Italienisch, Serbokroatisch, Türkisch, Potugiesisch, Russisch, Spanisch, Griechisch, Rumänisch, Bulgarisch und – falls möglich – auch in einem Blatt in skandinavischen Sprachen, Tschechisch. u.a.
Wir fordern dazu auf, bei der Ausarbeitung des Wahlprogramme auch besonders auf Interessen der zugewanderten und in Berlin lebenden EU-Bürger_innen und eingebürgerten Zuwander_innen zu achten. Dazu zählen auch verbesserte Sprachkursangebote, eine Ausweitung des Programms der Volkshochschulen und mehr Kooperation mit Verbänden dieser Gruppen.

Antrag 98/II/2015 Die Abschaffung der Zuständigkeit der Länder für den Betrieb, Bau und die Unterhaltung von Bundesfernstraßen (Auftragsverwaltung) verhindern!

16.10.2015

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Planungen des CSU Verkehrsministers, den Ländern die Zuständigkeit für Management und Unterhaltung von Bundesfernstraßen („Auftragsverwaltung“) einschließlich der Finanz- und Personalmittel zu entziehen, die Zuständigkeit in eine Bundesfernstraßengesellschaft zu überführen und diese an private Dritte zu übertragen im Bundestag abzulehnen.

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Pkw-Maut der CSU soll die SPD Bundestagsfraktion vielmehr weitere Initiativen zu den eigentlichen Problemen der Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur (einschließlich des Schienennetzes) starten und die Ausdehnung der Lkw-Maut auf das gesamte Straßennetz sowie die Einbeziehung der Fernbusse verstärkt thematisieren.