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Antrag 46/I/2024 Kein Minimalkompromiss bei der Mietenpolitik!

21.04.2024

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, sich für eine ambitionierte Mietrechtsreform einzusetzen. Eine Mietrechtsreform ist angesichts inflationär steigender Mieten in vielen Kommunen überfällig. Angesichts der sich seit 2021 weiter verschärfenden Situation auf den Mietmärkten darf ein Kompromiss zum Mietrecht kein Minimalkompromiss sein.

     

    Wir begrüßen, dass es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens gibt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Diese Regelung allein ist jedoch nicht ausreichend, um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung sicherzustellen. Wir fordern deshalb, die folgenden, bereits auf vergangenen SPD Parteitagen diskutierten Forderungen voranzutreiben, als sozialdemokratisches Kernthema zu priorisieren und sich dafür einzusetzen, sie noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu regeln:

     

    1. Wir fordern die Ermöglichung eines gesetzlichen Mietenstopps von mindestens 5 Jahren für Länder und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Der Bundesgesetzgeber muss den Ländern ermöglichen, einen Mietenstopp einzuführen.

     

    2. Wir fordern eine Reform der Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärken soll die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf maximal 11 Prozent gesenkt werden.

     

    3. Wir fordern eine Verlängerung des Bindungszeitraums des Mietspiegels sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf 10 Jahre. Alle Mieten, nicht nur preisfreie, sollen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mietspiegelerstellung einbezogen werden.

     

    4. Wir fordern die Ausweitung des sozialen Mietrechts auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen sowie die Einführung eines Gewerbemietspiegels.

     

    5. Wir fordern eine deutliche gesetzliche Verbesserung für Mieterinnen und Mieter und den Schutz vor Mietwucher und Verdrängung über weitere gesetzliche Regelungen wie

      a) ein Verbot von Index- und Staffelmietverträgen,

      b) eine verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist von Vermieterseite für Länder mit angespannten Wohnungsmärkten. Die kürzeste Kündigungsfrist soll hier statt drei Monaten mindestens sechs Monate betragen.

      c) eine Reform der Modernisierungsumlage: der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete ist deutlich zu reduzieren. Auch der Höchstsatz von 3 Euro/m² Erhöhung innerhalb von sechs Jahren nach einer Vollsanierung ist zu reduzieren. Gleiches gilt analog für Teilsanierungen.

      d) eine Reform der Regelung zur Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarfskündigungen sollen künftig nur für Eigentümerinnen und Eigentümer und Angehörige ersten Grades möglich sein. Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs sollen zulasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin gehen. Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Eigenbedarfskündigung soll dem/der Mieter/in ein Schadensersatz zustehen.

      e) eine gesetzliche Regelung, um die Vermietung von möblierten Wohnungen zu Wucherpreisen zu verhindern, beispielsweise über einen geringeren Möblierungszuschlag, sowie ein besserer Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung.

      f) eine Reform des Mietwucherparagraphen, die dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 20/1239) folgt und Beweisprobleme entschärft.

      g) eine Ausweitung der Heilungswirkung von Schonfristzahlungen auch auf ordentliche Kündigungen.

       

       

       

      Antrag 84/I/2024 Rechtliche Gleichstellung von dual Studierenden

      21.04.2024

      Die SPD setzt sich dafür ein, dass dual Studierende arbeitsrechtlich mit Auszubildenden gleichgestellt werden. Dafür soll der Rechtsbegriff des dualen Studiums für alle, die eine Berufsbildung an einer Hochschule mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen, Behörden oder anderen ausbildenden Stellen/Institutionen absolvieren, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgenommen werden. Alternativ müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.

       

      Der Geltungsbereich der §§ 10 – 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.

       

      Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.

      Antrag 89/I/2024 Ausbildungscampus für Gesundheitsberufe im ehem. Wenckebach-Krankenhaus mit Hochdruck realisieren

      21.04.2024

      Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen und die Finanzmittel im Haushalt einzustellen, damit der geplante Ausbildungscampus auf dem Gelände des Vivantes Wenckebach Krankenhauses mit Hochdruck realisiert wird. Nur so kann Berlin zu einem attraktiven Standort für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen werden.

      Antrag 26/I/2024  Pre-Pack-Verfahren verhindern

      21.04.2024

      Die sozialdemokratischen Minister in der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament werden aufgefordert, die im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Dokument COM(2022) 702 final) enthaltenen Vorschläge zu einem Pre-Pack-Verfahren ersatzlos entfallen zu lassen, jedenfalls aber auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen allein die Betriebsübergangsrichtlinie für anwendbar zu erklären und damit den Mitgliedsstaaten ausdrücklich weiter die Möglichkeit zu geben, die Regelungen über den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Betriebsübergang nach der Betriebsübergangsrichtlinie auch im Pre-Pack-Verfahren anzuwenden und die damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten den für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichten zu überlassen.

      Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

      21.04.2024

      Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

      Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

       

      Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

       

      Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

       

      Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.