Antrag 26/I/2024  Pre-Pack-Verfahren verhindern

Die sozialdemokratischen Minister in der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament werden aufgefordert, die im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Dokument COM(2022) 702 final) enthaltenen Vorschläge zu einem Pre-Pack-Verfahren ersatzlos entfallen zu lassen, jedenfalls aber auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen allein die Betriebsübergangsrichtlinie für anwendbar zu erklären und damit den Mitgliedsstaaten ausdrücklich weiter die Möglichkeit zu geben, die Regelungen über den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Betriebsübergang nach der Betriebsübergangsrichtlinie auch im Pre-Pack-Verfahren anzuwenden und die damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten den für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichten zu überlassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme mit Streichung BPT, Überweisung an Landesgruppe + MdEP (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Der Vorschlag eines Pre-Pack-Verfahrens auf europäischer Ebene wird von der Landes-gruppe im Kontext der laufenden Abstimmungen zur Harmonisierung des Insolvenz-rechts zur Kenntnis genommen. Für uns steht dabei der Schutz von Arbeitnehmer:innen, insbesondere bei Betriebsübergängen, weiterhin im Mittelpunkt.

Regelungen zur Ablehnung oder spezifischen Ausgestaltung eines Pre-Pack-Verfahrens sind im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Eine Umsetzung der im Antrag formulierten Forderungen ist vor dem Hintergrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bun-destag sowie der europäischen Abstimmungsprozesse derzeit nicht realisierbar.

Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich weiterhin für starke Arbeitnehmer:innenrechte einsetzen, insbesondere für den Erhalt bewährter arbeitsrechtlicher Schutzstandards und die Sicherung von Mitbestimmung auch in Insolvenzsituationen.
Überweisungs-PDF: