23.09.2019
Das Land Berlin muss sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung der Parität in Deutschland setzen. Berlin soll Vorreiter*in auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sein und ein Paritätsgesetz erlassen, das wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Parlamenten sicherstellt. Daher fordern wir, dass die SPD Berlin die Einführung eines Paritäts-Gesetzes zu einem Leuchtturmprojekt für die Stadt erklären soll! Ziel muss es sein, zumindest im politischen Bereich der Stadt Gleichberechtigung endlich durchzusetzen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen, das neben den Listen für Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus sowie den Bundestag auch die Wahlkreise miteinbeziehen soll.
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23.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, die Entwicklung des Unterhaltsvorschusses an das Kindergeld zu koppeln und die Erhöhungen des Kindergeldes nicht länger vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen. Der Unterhaltsvorschuss muss eine Leistung sein, die unabhängig vom Kindergeld gewährt wird.
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23.09.2019
Die SPD-Fraktion des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.
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23.09.2019
Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sprechen sich für die Einführung eines Partnerschutzes innerhalb der ersten vier Lebenswochen eines Kindes (Geburt/Adoption des eigenen Kindes bzw. des Kindes der/des Partner*in) , wobei der Lohnausgleich über das sozialversicherungsrechtliche Umlageverfahren erfolgt.
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22.09.2019
Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.
Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.
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