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Antrag 226/I/2024 Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien durch Altersverifizierung gewährleisten

21.04.2024

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen Minderjährige nur mit Zustimmung der Erziehungsberichtigten Zugang zu den Sozialen Medien erhalten; für unter dreizehnjährige ist der Zugang untersagt.

 

Zwar fragen die die Betreiber das Alter ab, allerdings gibt es keine Altersverifizierung, sodass faktisch auch Minderjährige Zugang zu den sozialen Medien erhalten.

 

Knapp jeder vierte Jugendliche nutzt laut einer Studie soziale Medien wie Messenger- und Videodienste problematisch viel. Das zeigt eine Untersuchung des Nutzungsverhaltens 2023 der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Herangezogen wird dabei die Nutzung sozialer Medien wie Messenger- und Videodienste von 10- bis 17-Jährigen.

 

Hochgerechnet haben demnach 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche einen riskanten Gebrauch digitaler Medien, das sind dreimal so viele wie im Vor-Corona-Jahr 2019. 2022 war der Anteil deutlich auf 22,2 Prozent gesprungen und steigt nun mit 24,5 Prozent weiter an. Als „riskante“ Nutzung gilt demnach ein häufiger und langer Gebrauch mit einem erhöhten Risiko für schädliche Folgen für die physische oder psychische Gesundheit. (zit. nach Die Zeit Online vom 27. Februar 2024)

 

Etwa 680.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sind einer FORSA-Studie zufolge süchtig nach Computerspielen und sozialen Medien. Diese Zahl habe sich während der Corona-Pandemie mehr als verdoppelt, heißt es in einer gemeinsamen Untersuchung der Krankenkasse DAK und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

 

Der Anteil der Minderjährigen, die Suchtverhalten bei Social Media aufweisen, stieg demnach seit dem Jahr 2019 von 3,2 auf 6,7 Prozent. Bei der Nutzung von Computerspielen kletterte die Quote von damals 2,7 Prozent auf 6,3 Prozent im vergangenen Jahr

 

Daher fordern wir die SPD Mitglieder des Senats von Berlin auf, darauf hinzuwirken, dass Berlin eine Bundesratsinitiative startet für mehr Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien, in dem die Betreiber verpflichtet werden, eine sichere und geeignete Altersverifizierung bzw. Zustimmungsprozesse der Erziehungsberechtigten durchzuführen.

Antrag 205/I/2024 Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Berlin und Stärkung der medizinischen und rettungsdienstlichen Versorgung der Berliner Bevölkerung

21.04.2024

Angesichts der enormen Herausforderungen, mit denen die medizinische, insbesondere rettungsdienstliche Versorgung der Berliner Bevölkerung konfrontiert ist, gilt es ambitionierte und konsequente Maßnahmen entlang der gesamten Versorgungskette zu ergreifen, um auch künftig eine angemessene, bedarfs- und sozialgerechte Versorgung sicherzustellen.

 

Konkret möge der Landesparteitag beschließen:

 

Errichtung einer gemeinsamen Leitstelle für Rettungsdienst und Krankentransport in der kooperativen Leitstelle

Ziel einer gemeinsamen Leistelle ist die Disponierung von rettungsdienstlichen Einsätzen, Notfalltransporten, Krankentransporten und Einsätzen des kassenärztlichen Notfalldienstes. Eine gemeinsamen Leitstelle soll, auch unter Nutzung moderner digitaler Lösungen, eine effiziente Koordinierung, Lenkung und Nutzung verfügbarer Ressourcen ermöglichen, um auf medizinische Notfälle schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Sie soll im Zuge der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Berlin, die für das Jahr 2024/25 vorgesehen ist, eingeführt werden.

 

Schaffung von allgemeinmedizinischen Anlaufstellen in Krankenhäusern

Durch Einrichtung von dauerhaft besetzten allgemeinmedizinischen Portalpraxen können Patient*innen mit leichten Beschwerden schneller versorgt und die Rettungsstellen signifikant entlastet und für Notfälle freigehalten werden. In einem ersten Schritt soll diese Regelung für landeseigene Krankenhäuser erfolgen. Danach soll diese auf alle Krankenhäuser ausgedehnt werden. Soweit eine solche nicht auf Landesebene erfolgen kann, ist eine entsprechende Bundesratsinitiative anzustreben.

 

Erhöhung der Attraktivität der Berufe im Rettungsdienst

Die Aufwertung der Tätigkeiten im Rettungsdienst durch die Schaffung eines eigenen Laufbahnzweiges und damit der Möglichkeit der Verbeamtung auch ohne feuerwehrtechnische Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst einschließlich einer angemessenen Besoldung soll dazu beitragen, qualifiziertes Personal für den Rettungsdienst zu gewinnen und langfristig zu halten sowie insbesondere auch für Frauen attraktiver zu gestalten.

 

Zudem soll die Beförderung von Notfallsanitäter*innen bis hin zur Übernahme einer Führungsfunktion im gehobenen Dienst durch Fortbildung und Qualifikationserwerb (bspw. Organisatorische Leitung Rettungsdienst) innerhalb der üblichen Arbeitszeit ermöglicht werden.

 

Auch sollte die Feuerwehrlaufbahnverordnung bis Ende 2024 durch Streichung von Hürden (Bewährungsfeststellung) entbürokratisiert werden.

Antrag 244/I/2024 Keine Schönwetter-Verkehrswende nur für Ausflüge ins Grüne: Für einen ganzjährigen 10-Minutentakt der Tram-Linie 68

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich im Rahmen der Erstellung des neuen Nahverkehrsplans dafür einzusetzen, dass die Tramlinie 68 zwischen dem S-Bahnhof Grünau und der Endhaltestelle Alt-Schmöckwitz baldmöglichst nicht nur an den Wochenenden in den Sommerferien im 10-Minuten-Takt verkehrt, sondern der 10-Minuten-Takt ganzjährig angeboten wird. Sollte eine ganzjährige Ausweitung nicht unmittelbar möglich sein, soll der 10-Minuten-Takt in einem ersten SchriZ werktags im Berufsverkehr umgesetzt werden.

Damit sollen die knapp 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Berliner Ortsteile Schmöckwitz, Rauchfangswerder und Richtershorn einen größeren Anreiz erhalten, das eigene Auto für die Fahrt Richtung Innenstadt stehen zu lassen. Zudem soll den Bewohner/innen ohne Auto mehr Teilhabe an  urbaner Mobilität ermöglicht werden. Mit einem 10-Minuten-Takt der Tram 68 können tägliche Autofahrten und überfüllte Park-and-Ride-Parkplätze vermieden und ein wertvoller Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden.

Antrag 183/I/2024 Eine Reform des §129 StGB “Bildung einer kriminellen Vereinigung” die dem Rechtsstaat gerecht wird

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich für eine Reform der § 129 ff. Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung folgender Punkte einzusetzen:

  • § 129 ist als Grundtatbestand neuzufassen und auf die Begehung von Straftaten mittlerer Kriminalität zu beziehen. Bagatelldelikte der leichten Kriminalität sind dabei grundsätzlich auszuschließen. Die Mindeststrafe für strafbestandserfüllende Taten soll bei mindestens fünf Jahren liegen (ohne die erhöhung der Strafe, die durch das Begehen in einer Vereinigung miteinhergeht)
  • Es sind konkrete Vorgaben für die Organisation, Planung und Struktur einer Vereinigung zu entwickeln.
  • Die Strafandrohung (die mögliche Strafe) des § 129 neuer Fassung ist herabzusetzen.
  •  Schwere Eingriffe in Grundrechte durch intensive Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören von Kommunikation, dürfen nicht länger auf einem bloßen Verdacht der Gründung oder Beteiligung einer kriminellen Vereinigung beruhen. Dafür darf der Paragraph nicht mehr als sogenannte Katalogtat geführt werden.
  •  Für schwerkriminelle Vereinigungen, die auf die Begehung schwerwiegender Taten organisierter Kriminalität wie Mord, Totschlag, Schutzgelderpressungen oder Geldwäsche gerichtet sind, soll ein eigener Straftatbestand (Qualifikation) geschaffen werden.
  •  Von kriminellen wie terroristischen Vereinigungen muss eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

 

Antrag 182/I/2024 Verbot sog. „Lootboxen“ in Videospielen als Kostenfalle für Kinder und Jugendliche

21.04.2024

Der PES-Kongress möge beschließen:

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert sich für ein Verbot mittels gesetzlicher Regelung zum Kauf von Lootboxen für Kinder und Jugendliche bis zu ihrer Volljährigkeit einzusetzen.