Antrag 226/I/2024 Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien durch Altersverifizierung gewährleisten

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen Minderjährige nur mit Zustimmung der Erziehungsberichtigten Zugang zu den Sozialen Medien erhalten; für unter dreizehnjährige ist der Zugang untersagt.

 

Zwar fragen die die Betreiber das Alter ab, allerdings gibt es keine Altersverifizierung, sodass faktisch auch Minderjährige Zugang zu den sozialen Medien erhalten.

 

Knapp jeder vierte Jugendliche nutzt laut einer Studie soziale Medien wie Messenger- und Videodienste problematisch viel. Das zeigt eine Untersuchung des Nutzungsverhaltens 2023 der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Herangezogen wird dabei die Nutzung sozialer Medien wie Messenger- und Videodienste von 10- bis 17-Jährigen.

 

Hochgerechnet haben demnach 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche einen riskanten Gebrauch digitaler Medien, das sind dreimal so viele wie im Vor-Corona-Jahr 2019. 2022 war der Anteil deutlich auf 22,2 Prozent gesprungen und steigt nun mit 24,5 Prozent weiter an. Als „riskante“ Nutzung gilt demnach ein häufiger und langer Gebrauch mit einem erhöhten Risiko für schädliche Folgen für die physische oder psychische Gesundheit. (zit. nach Die Zeit Online vom 27. Februar 2024)

 

Etwa 680.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sind einer FORSA-Studie zufolge süchtig nach Computerspielen und sozialen Medien. Diese Zahl habe sich während der Corona-Pandemie mehr als verdoppelt, heißt es in einer gemeinsamen Untersuchung der Krankenkasse DAK und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

 

Der Anteil der Minderjährigen, die Suchtverhalten bei Social Media aufweisen, stieg demnach seit dem Jahr 2019 von 3,2 auf 6,7 Prozent. Bei der Nutzung von Computerspielen kletterte die Quote von damals 2,7 Prozent auf 6,3 Prozent im vergangenen Jahr

 

Daher fordern wir die SPD Mitglieder des Senats von Berlin auf, darauf hinzuwirken, dass Berlin eine Bundesratsinitiative startet für mehr Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien, in dem die Betreiber verpflichtet werden, eine sichere und geeignete Altersverifizierung bzw. Zustimmungsprozesse der Erziehungsberechtigten durchzuführen.