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Antrag 106/II/2019 Bildungsangebote in Schulen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ erweitern

22.09.2019

Die Bildungsangebote in Schulen  zum Thema  ‚Häusliche Gewalt‘ müssen  erweitert werden, um die Ziele der Istanbul Konvention in Berlin umzusetzen. Dafür sind die finanziellen  Mittel aufzustocken.

 

Gleichzeitig wird dringend empfohlen eine Selbstverpflichtung des Trägers zu veranlassen, die veranschlagten Tarifsteigerungen auch an die MitarbeiterInnen weiterzureichen.

Antrag 153/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes  der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen.

 

Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung, z.B. in den Pflegestützpunkten, sowie professionelle Pflege in ambulanten und stationären Settings im sozialen Raum.

 

Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus  und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen Frauen diese  Aufgabe wahr. Sie sind zwischen 50 und 60 Jahren und übernehmen die Pflege von Angehörigen oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

 

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird die Freistellung aufgeteilt: je 12 Monate müssen von mindestens zwei Personen genommen werden, weitere 12 Monate können frei aufgeteilt werden (analog „Isländisches Modell der Elternzeit“).
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!

Antrag 35/II/2019 Ungleichbehandlungen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Personalrekrutierung verhindern!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

 

1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

 

2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

  • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
  • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

       

      Antrag 191/II/2019 Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern

      22.09.2019

      Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung auf, das Merkmal Gewicht oder eine Formulierung, die dieses Merkmal vollumfänglich und gesichert umfasst, wie „äußeres Erscheinungsbild, wie insbesondere „Gewicht“ in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) von Berlin aufzunehmen.

      Antrag 10/II/2019 Konsequent Quotierte Redelisten auf Parteitagen

      22.09.2019

      Die Redelisten auf Parteitagen soll nach dem folgenden Verfahren erstellt werden:

      Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste.

       

      Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann.

       

      Die Redeliste  kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. In §6 Abs. 2, Satz 2 des SPD-Statutes soll diese Regelung ergänzt werden.