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Antrag 152/I/2020 Nazis gehören hinter Schloss und Riegel – unser Parlament nicht.

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ nicht zu ändern.

Antrag 181/I/2020 Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Rings verbessern

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Verkehrsinfrastruktur auch außerhalb des S-Bahn-Rings rasch und zielgerichtet an die Erfordernisse einer wachsenden Stadt angepasst wird.

Dazu gehören u. a. folgende Maßnahmen:

 

  1. Die Ausweitung des BerlKönig-Service auf die Außenbezirke
  2. Die Einführung von Rufbussen, wie im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehen
  3. Die Schaffung und Erweiterung von Park-and-Ride-Parkplätzen sowie öffentlichen Mobilitätsstationen
  4. Vereinbarungen mit Wohnungsbauunternehmen und Bike- und CarSharing-Anbietern zur Ausweitung der Geschäftsgebiete
  5. Die Verbesserung der Lade-Infrastruktur insbesondere auf den vermieteten Parkplätzen der Wohnungswirtschaft
  6. Die Verbesserung der Taktzeiten auf bestehenden S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien
  7. Die Prüfung des Aus- und Neubaus von U-Bahn-Linien, insbesondere der U6, U7, U8, U9, U10 nach Hohenschönhausen und U11 nach Marzahn

 

Zur gezielten Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sollen Pläne auch mit der Bevölkerung vor Ort diskutiert und Vorschläge gesammelt werden.

Antrag 190/I/2020 Für die Mobilitätswende den Mobilitätspass einführen

29.09.2020

Um bestehende Eintritts- und Nutzungsbarrieren bei der Nutzung von neuen Mobilitätsangeboten abzubauen, mögen sich die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder dafür einsetzen, dass ein Mobilitätspass eingeführt wird.

 

Dieser Mobilitätspass soll ohne Preiserhöhung die bisherige VBB-Umweltkarte ersetzen. Hinzukommen sollen automatische Mitgliedschaften bei ausgewiesen nachhaltigen privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern, die in Berlin aktiv sind. Diese müssen sich nach dem Landesvergabegesetz bewerben. Hierzu gehören insbesondere die Sharing-Dienstleister für Bikesharing. Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen kann von den Nutzern aktiv angewählt werden.

 

Gegenüber allen Mitgliedsunternehmen sollen die Kunden nur noch anonymisiert (z.B. Kundenummer) dargestellt werden. Die Abrechnung erfolgt über eine zentrale Mobilitätsagentur des Landes Berlins oder über den VBB. Nur dort liegen alle Kundendaten vor. Damit wird es ermöglicht, dass die in Berlin wohnenden mit nur einer Anmeldung und nur einer Karte im Portemonnaie alle Angebote nutzen können. Perspektivisch ist auch eine zentrale App denkbar. Die Kosten für die Entwicklung der technischen Systeme tragen die Mitgliedsunternehmen.

 

Die Teilnahme an diesem Mobilitätspass soll für alle privaten Mobilitätsdienstleister zwingende Bedingung sein, um die Nutzung ihrer Dienste pauschal abrechnen zu können.

 

Der Preis der Karte soll dauerhaft am Preis der VBB-Umweltkarte gekoppelt sein. Die weiteren Angebote privater Dienstleister werden – wie aktuell auch schon – individuell entsprechend der Nutzung abgerechnet. Die privaten Dienstleister behalten die Hoheit über die Preisgestaltung ihres eigenen Angebots mit der Einschränkung, dass keine Grund- und Aufnahmegebühren erhoben werden können.

 

Ergänzend könnte auch ein „Mobilitätspass light“ eingeführt werden, der kostenlos ist, allerdings nicht die VBB-Umweltkarte enthält. Auch Bonusprogramme sind denkbar, die eine Vielnutzung belohnen und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen, wie zum Beispiel eine Nutzung außerhalb der Stoßzeiten.

Antrag 157/I/2020 Auskunftssperren sind kein Luxus: Melderecht reformieren

25.09.2020

Wir fordern eine Reform des Melderechts dahingehend, dass die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft das individuelle Einverständnis der betroffenen Person vor der Datenweitergabe erfordert, sofern nicht ein objektives berechtigtes Interesse (Durchsetzung rechtlicher Ansprüche) nachgewiesen wird.

 

Die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre soll soweit gesenkt werden, dass eine Gefährdungslage ausreichend ist.

Antrag 303/II/2019 (Mieter) Fördern und (Vermieter) Fordern! Wohnraum unter politische Kontrolle bringen: Landesamt für Wohnen einrichten!

2.10.2019

Wohnen gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Vor dem Hintergrund zunehmender Wohnungsknappheit im Ballungsraum Berlin und exorbitanten Preissteigerungen auf dem Mietwohnungsmarkt, ist die Sicherstellung dieses Grundbedürfnisses für breite Bevölkerungsschichten nicht oder nur unter extremen ökonomischen und psychischen Anstrengungen möglich. Die Problematik beschränkt sich nicht allein auf Menschen in besonderen Lebenslagen und einkommensschwache Haushalte, sondern stellt mittlerweile auch Haushalte mit mittleren Einkommen vor existentielle Probleme.

Die Ursachen sehen wir in einem unzureichenden Mietrecht und eklatanten wohnungspolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen 30 Jahre: ein falsch konzipierter sozialer Wohnungsbau mit rückläufigen Beständen, der Verkauf kommunaler Wohnungsbestände, die Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit, der an Höchstgeboten orientierte Verkauf öffentlicher Liegenschaften an private und nicht gemeinnützige Investoren, der Spekulation mit Grundstücken und Baugenehmigungen, dem Handeln von Wohnungsbeständen an den Finanzmärkten und den aus diesen Praktiken resultierenden Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietung und Modernisierungen.

Die Überlassung der Wohnungsfrage an Mechanismen des Marktes ist nicht nur ein handfestes ökonomisches und oft existentielles Problem der Betroffenen, sondern bedeutet auch die Entpolitisierung der Wohnungspolitik. Wohnungspolitische Fragen werden oft gar nicht mehr als politische Fragen begriffen, sondern zu individuellen und persönlichen Problemen von Marktteilnehmern erklärt.

Die Folgen dieser Politik der Unterlassung sind sichtbar geworden: immer mehr Menschen werden durch die Mietsteigerungen oder Umwandlungen aus ihren Mietverträgen gedrängt, finden nur schwer oder keinen leistbaren Wohnraum mehr und sind damit entweder zeitweise oder dauerhaft von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von schätzungsweise 50.000 wohnungslosen Menschen in Berlin, dabei ist eine wesentlich höhere Dunkelziffer zu vermuten. Wer erstmal seinen Mietvertrag verloren hat, dem fällt es unter diesen Bedingungen schwer, sich gegen eine Vielzahl an Bewerber*innen durchzusetzen. Diese Zustände wollen wir nicht länger hinnehmen. Wohnen bedeutet Selbstbestimmung, Sicherheit, Begegnung und Teilhabe an der Gesellschaft.

Unser Ziel ist es, dieses Segment der Daseinsvorsorge stärker unter staatliche und politische Kontrolle zu bringen. Unter anderem sind immobilienwirtschaftliche Marktprozesse durch verpflichtende Datenerhebung transparent zu machen und Verstöße gegen wohnungspolitische Regularien zu sanktionieren.

Eine solche Wohnungswirtschaftsaufsicht ist in Berlin auf Landesebene in einem neu zu schaffenden Landesamt für Wohnen zu verankern. Die neue Behörde ist im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt, kooperiert mit den Bezirken und unterstützt sie bei der Rechtsdurchsetzung sowohl inhaltlich als auch personell.

Die oben genannten Ziele erreicht das Landesamt für Wohnen durch die Umsetzung vier primärer Aufgabenbereiche:

  • Wohnungsregister:
  • Mit der Schaffung eines Wohnungsregisters soll Transparenz über den verfügbaren Wohnraum, vorhandene Mietverhältnisse und ihre ökonomischen Bedingungen einschließlich der Eigentumsverhältnisse entstehen. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse vollständig zu erfassen und jegliche Vertrags- und geplante Nutzungsänderungen verpflichtend an das Landesamt zu übermitteln. Eine detaillierte Mietpreissammlung zum Zwecke der Preisüberwachung und Preisbildung wird angelegt.
  • Durch die hierdurch entstandene transparente Gesamtübersicht, lassen sich systematische Verstöße gegen Mietrecht und Mietpreisregulierungen durch Eigentümer größerer Wohnungsbestände leichter erkennen und sanktionieren.
  • Mietpreiskontrolle:
  • Mit einer systemischen Mietpreiskontrolle setzt die Behörde Maßstäbe für sozial verantwortbare Mietgrenzen, die in ein neues Regelwerk im Sinne eines erweiterten Mietspiegels einfließen können. Dadurch wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem Mietobergrenzen und Mietsenkungen verantwortbar begründet werden können.
  • Durchsetzung Zweckentfremdungsverbot:
    Durch den Gesamtüberblick über Wohnungsbestände infolge einer transparenten Datenlage unterstützt das Landesamt Zweckentfremdung entschieden und mit der Perspektive, zweckentfremdeten Wohnraum wieder einer sozialen Nutzung zuzuführen.
  • Präventionsarbeit:
    Das Landesamt verhindert und bekämpft Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit entschieden und nachdrücklich. Eine Basis für diese Präventionsarbeit ist die Etablierung von Regeln für einen transparenten Informationsfluss hinsichtlich mietrechtlicher Kündigungen und drohender Zwangsräumungen. Hierdurch wird das Ziel verfolgt, Mieter und Vermieter dabei zu unterstützen außergerichtliche Einigungen herbeizuführen.