Archive

Antrag 244/I/2019 Die Grundrente als erster Schritt für ein solidarisches und zukunftsfestes Rentensystem

22.02.2019

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im Februar das Konzept zur sogenannten Grundrente vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag für Menschen, die mindestens 35 Jahre Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit vorweisen können. Der Zuschlag wird anhand der in diesem Zeitraum erworbenen Entgeltpunkte berechnet. Die Bedürftigkeitsprüfung, und die damit verbundene Notwendigkeit die eigenen Rentenansprüche persönlich bei der Rentenversicherung nachweisen und einfordern zu müssen, entfällt. Dazu kommt ein Freibetrag bei der Grundsicherung von 25% der individuellen Rente (maximal 106€) für Arbeitnehmer*innen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sowie ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld von 125€. Diese drei Maßnahmen sollen zusammen dafür sorgen, dass Renter*innen, die den Großteil ihres Lebens gearbeitet haben, an ihrem Lebensende eine Rente beziehen können die deutlich über der Grundsicherung liegt. Eine Person, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns gearbeitet hat, bekäme nach der Grundrente eine monatliche Rente von 960€, anstatt 512€ nach aktuellem Berechnungssystem. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden zwischen 3 und 4 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren.

 

Wir unterstützen das Konzept der Grundrente ausdrücklich. Die Vorzüge liegen auf der Hand:

 

  • Menschen, die den Großteil ihres Lebens gearbeitet haben, fallen mit dem Renteneintritt nicht plötzlich auf das Niveau der Grundsicherung zurück. Der Staat macht damit klar: wer seinen Beitrag zur Gesellschaft geleistet hat, kann sich am Ende auch auf ihre Solidarität verlassen.

 

  • Der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung entfernt eine Hürde, die viele Betroffene als abschreckend und erniedrigend empfinden. Anstelle eines „Nackigmachens“ vor Sachbearbeiter*innen tritt Verbindlichkeit und Sicherheit.

 

  • Gerade Frauen profitieren in größerem Maße von der Grundrente. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist heute noch immer nicht erreicht. Kindererziehung und Care Arbeit wird überproportional von Frauen ausgeübt. Die Beitragsjahre sind deshalb weniger, und die Beitragszahlungen im Schnitt geringer als bei Männern. Die Grundrente kann diese Ungerechtigkeiten zum Teil ausgleichen.

 

  • Die Grundrente ist finanzierbar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt die jährlich benötigten Haushaltsmittel auf 4 bis 6 Milliarden Euro. Zum Vergleich: die von der Union geforderte Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Spitzenverdiener würde den Bundeshaushalt um 10 Milliarden Euro jährlich erleichtern. Die ebenfalls von der Union forcierte Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auf 1,5% des BIPs würde ca. 12 Milliarden Euro jährlich zusätzlich kosten.

 

Die gesellschaftlichen und medialen Reaktionen geben dem Konzept recht. Es zeigt sich, dass die Diskussion um die Grundrente sowohl geeignet ist, das eigene sozialpolitische Profil zu schärfen, als auch wieder eine Polarisierung zwischen SPD und Union herzustellen. Ziel muss es sein, dass die Bürger*innen die SPD wieder als die Partei der sozialen Gerechtigkeit wahrnehmen, die die Gesellschaft auch tatsächlich gestalten will. Damit kann sowohl eine Abgrenzung zur Union, als auch zu den Linken und Grünen gelingen.

 

Die Grundrente liefert einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut und zur Beseitigung von gefühlten und realen Ungerechtigkeiten im Rentensystem. Jedoch handelt es sich noch nicht um eine ganzheitliche Reform des Rentensystems. Sie ist ein wichtiger und notwendiger erster Schritt, jedoch dürfen wir nicht bei der Grundrente aufhören. Vielmehr sollten der Geist und das Moment des Vorschlags genutzt werden, um auch für die Menschen, die nicht unter die Grundrente fallen, sowie für die gesamte Rentenversicherung allgemein, solidarische und zukunftsfeste Konzepte zu erarbeiten. Dabei muss zwangsläufig beachtet werden:

 

  • Auch für Menschen, die weniger als 35 Beitragsjahre vorzuweisen haben, und deshalb Rente unterhalb der Grundsicherung beziehen und aufstocken, muss eine Lösung gefunden werden. Dies betrifft insbesondere Erwerbsminderungsrenter*innen. Auch sie verdienen es ihren Lebensabend in Würde und frei von Altersamut verbringen zu können. Die Anhebung des Grundsicherungssatzes auf ein menschenwürdiges Niveau, dass deutlich über dem Existenzminimum liegt, ist deshalb zwingend notwendig. Der Freibetrag von 25% der individuellen Rente für die Grundsicherung, der im Rahmen der Grundrente vorgeschlagen wird, sollte deshalb für alle Renter*innen gelten und nicht nur auf jene begrenzt sein, die 35 Beitragsjahre vorzuweisen haben. Wer in die Rentenkasse eingezahlt hat verdient mehr als die Grundsicherung – unabhängig von den Beitragsjahren.
  • Langfristig reicht es nicht das Rentenniveau bis 2040 auf den aktuellen Wert von 48% festzuschreiben. Dies ist zwar eine zwingend notwendige Absicherung nach unten, kann aber nicht die Zielvorgabe sein. Es müssen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die die Finanzierung der Rentenkassen langfristig gewährleisten und deutlich verbessern, damit eine Erhöhung des Rentenniveaus auf einen Wert jenseits der 50% wieder möglich ist.
  • Digitalisierung und Automatisierung werden die Arbeitswelt in den nächsten Jahrzehnten Transformieren. In vielen Bereichen wird die Arbeitszeit kürzer, Grenzen zwischen Berufsbildern unklarer, Qualifikationen und Umschulungen im Erwerbsleben gängiger. Die Zeit, in der Menschen 45 Jahre denselben Beruf im selben Betrieb ausüben, sind bereits jetzt weitestgehend vorbei. Gleichzeit werden Roboter, Algorithmen und Künstliche Intelligenzen Arbeit leisten, die vorher Menschen ausgeübt haben. In die Sozialversicherungen zahlen sie aber natürlich nicht ein. Deshalb wird es in den Sektoren und Betrieben, die zunehmend von Digitalisierung und Automatisierung profitieren, notwendig sein den Arbeitgeber*innenbeitrag zur Sozialversicherung zu erhöhen oder Aufschläge zu berechnen, um die Rentenkassen weiterhin zu finanzieren.
  • Wie bereits im SPD Konzept der Bürger*innenversicherung vorgesehen, muss eine Integration von Selbstständigen und Beamt*innen auch im Bereich der Rentenversicherung angestrebt werden. Eine Verbreiterung der Basis an Einzahlenden verbessert die Finanzierung der Rentenversicherung und schafft Parität zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. Gerade Beamt*innen als Berufsgruppe mit stabilen, dauerhaften Einkommen auf auskömmlichem Niveau können einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung leisten. Für Selbstständige, die de facto sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen Beiträge zahlen würden, müssen neue Wege gefunden werden. So kann beispielweise bei einer solchen Doppelbelastung über eine Verdoppelung der Entgeltpunkte oder einen Zusatzfaktor bei der Berechnung nachgedacht werden. Unternehmerisches Risiko würde so abgesichert.

 

  • Die SPD war in den frühen 2000er Jahren maßgeblich daran beteiligt mit dem staatlich subventionierten Finanzprodukt der Riesterrente Millionen von Menschen in die private Altersvorsorge zu bringen. Für viele hat sich diese jedoch – insbesondere in Zeiten dauerhafter Niedrigzinsen – als eine Falle entpuppt. Wer heute eine Riesterrente unter dem Niveau der Grundsicherung erhält, dem wird diese komplett auf die Grundsicherung angerechnet – Altersarmut trotz gesammelten Beitragsjahren. Die SPD steht hier besonders in der Verantwortung. Ähnlich wie in der Grundrente muss auch für Rentner*innen in der privaten Säule ein Freibetrag für die Grundsicherung eingeführt werden, sodass jahrzehntelange Arbeit und Beiträge nicht einfach verpuffen.
  • Letztendlich bleibt der beste Weg Altersamut vorzubeugen und die Rentenkassen zu füllen die Förderung und Absicherung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wir fordern deshalb:

 

  • Das ausnahmslose Verbot von sachgrundlosen Befristungen

 

  • die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro unter Ausweitung der Gleitzonenregelung für Sozialversicherungsbeiträge

 

  • die Konsequente Kontrolle und Unterbindung von scheinselbstständigen Beschäftigungsverhältnissen und die klare Verpflichtung von Plattformen als Arbeitgeber*innen, die ihren Anteil in die Sozialversicherungssysteme einzahlen.

 

  • Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 12€ pro Stunde

Antrag 101/I/2019 Gesund in der Schule. Schulgesundheitskräfte – auch in Berlin!

22.02.2019

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat 2015 in einer Studie den Zusammenhang zwischen gesundem Aufwachsen und Bildungserfolg festgestellt. Die sozioökonomischen Folgen von schlechter bzw. einfach fehlender Gesundheitsbildung sind hinlänglich bekannt.

Gesundheitsbildung muss deshalb so früh wie möglich angefangen werden. In den USA und in Großbritannien sowie anderen europäischen Ländern wie Polen sind Schulgesundheitskräfte schon lange etabliert.

Schulgesundheitskräfte (oder auch „School Nurses“) sind examinierte Pflegefachpersonen, die von Schulen oder Kommunen angestellt werden. Ihre Tätigkeiten umfassen Prävention, wie zum Beispiel Ernährungs- oder Bewegungsberatung; die Versorgung von akuten Verletzungen; stellen die medizinisch indizierte Versorgung sowie die Inklusion bei chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes mellitus Typ 1) im Schulalltag sicher und sie sorgen für ein gesundheitsbewusstes Schulklima.

Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können Schulgesundheitskräfte eine entscheidende Rolle spielen. Die aktuelle Praxis ein Kind bei leichtem Unwohlsein oder Kleinstverletzungen nachhause zu schicken könnte durch Schulgesundheitskräfte verändert werden. Diese können die Schüler*innen in solchen Fällen behandeln und Empfehlungen aussprechen, wann die Schüler*innen nach Hause gehen können

 

In Brandenburg wurde 2017 ein Modellprojekt ins Leben gerufen, bei dem 10 Schulgesundheitskräfte ihren Einsatz begannen. Die Zwischenevaluation des Projektes, von dem pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Berlin begleitet, ergab, dass die Schulgesundheitskräfte die Gesundheitskompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonal positiv beeinflussen. Das Sozialministerium in Brandenburg schätzt die Entwicklung positiv ein und sieht die Notwendigkeit an Schulgesundheitskräften. Vor allem Grundschüler*innen profitieren von dem Angebot. An weiterführenden Schulen nahm etwa jede*r vierte Jugendliche*r die Beratung von den Schulgesundheitskräften in Anspruch.

Schulgesundheitskräfte arbeiten multiprofessionell mit Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen zusammen. Der Einsatz als Schulgesundheitskraft ist laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) außerdem ein potentielles Arbeitsfeld für examinierte Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der direkten Patient*innenversorgung oder im Schichtdienst arbeiten können oder wollen.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Etablierung der Schulgesundheitskraft an allen öffentlichen Schulen nach dem Vorbild des brandenburgischen Modellprojektes
  • Die Eingruppierung nach TVöD-P, um einer schlechteren Bezahlung vorzubeugen
  • Bei einem negativen Ergebnis eine Evaluation darüber, wieso das Modellprojekt als nicht erfolgreich zu bewerten war und welche Schritte nötig sind, um eine flächendeckende Versorgung anderwärtig zu erreichen

 

Antrag 105/I/2019 Landesförderkonzept „Gemeinschaftsschule“ entwickeln!

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden dazu aufgefordert, ein Landesförderkonzept zu entwickeln, mit dem die Gemeinschaftsschule gemäß der Zielvorgabe im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag noch innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgreich und systematisch „qualitativ und quantitativ“ ausgebaut wird.

Bei der Konzeption des Landesförderprogramms „Gemeinschaftsschule“ sollen folgende Aspekte und Schwerpunkte besonders berücksichtigt werden:

 

1. Neugründung und Schulneubau

Bezirke stärker unterstützen:

Um die im Koalitionsvertrag festgelegte Zielsetzung der bevorzugten Neugründung von Gemeinschaftsschulen zu erreichen, unterstützt das Land Berlin die Berliner Bezirke insofern, als es den Bezirken Leitpläne zur räumlichen/baulichen und pädagogischen Erstkonzeption von Gemeinschaftsschulen bereitstellt. Darüber hinaus wird der professionelle Austausch zwischen den Bezirken zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen gestärkt und unterstützt.

 

2. Förderung von Schulkooperationen und -fusionen

Schulen und Akteur*innen breiter informieren:

Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, wird die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler*innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.

 

Zeitliche Entlastung schaffen:

Nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation gibt es für den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zusätzliche Zeit- und Personalressourcen.

Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes der neuen Gemeinschaftsschule werden sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen für die Dauer des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastung geschaffen.

 

Professionelle Begleitung schaffen:

Zur professionellen Betreuung von Schulen ist die Gründung einer landeseigenen Agentur „Gemeinschaftsschule“ notwendig, die die interessierten Schulen in allen Fragen und Schritten der Schulkooperationen und -fusionen berät und bei Bedarf eine externe Prozessbegleitung anbietet. Die Serviceagentur „Gemeinschaftsschule“ steht auch den Bezirken bei der Neugründung und dem Erstaufbau von Gemeinschaftsschulen beratend zur Seite.

 

weitere Anreize zur Schulkooperation und -fusion schaffen:

Es gibt an vielen Schulen eine große Bereitschaft zur Entwicklung hin zu einer Gemeinschaftsschule, doch u.a. die alltäglich hohe Belastung der Lehrkräfte und des Leitungspersonen bremst weitere Initiativschritte oft aus. Um diese Schulen zu unterstützen, werden mit dem Förderkonzept weitere finanzielle, personelle und sachliche Förderanreize für Gemeinschaftsschulen, die durch Kooperation und Fusion entstehen wollen, entwickelt.
Diese Förderanreize könnten sich auch im Modell des erfolgreichen „Brennpunktschulprogramms“ orientieren.

 

bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:

Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber nur 15 als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die ausstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Umwandlung der ISS in Gemeinschaftsschule

Für das Ziel, Gemeinschaftsschulen in Berlin weiter auszubauen, müssen in einem weiteren Schritt die integrierten Sekundarschulen (ISS) ohne gymnasialer Oberstufe zu Gemeinschaftsschulen mit integrierter Oberstufe ausgebaut werden. Dieses Vorgehen soll im Landesförderkonzept “Gemeinschaftsschule” eingebunden werden.

 

Integration von Gymnasien:

Auch Gymnasien sind für Schulkooperationen und -fusionen hin zu einer Gemeinschaftsschule geeignete Schulen, die bei der Konzeption eines Landesförderkonzepts „Gemeinschaftsschule“ stärker konzeptionell berücksichtigt, informiert und eingebunden werden.

 

3. Ausbau von Oberstufen

Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ausbauen:

Der quantitative und qualitative Ausbau der Gemeinschaftsschule bezieht sich ebenfalls auf den Ausbau der gymnasialen Oberstufe (11-13. Klassenstufe). Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden darin unterstützt, eine gymnasiale Oberstufe eigenständig oder durch Kooperationen und Fusionen aufzubauen. Diese Zielsetzung ist durch konkrete Förder- und Maßnahmenschritte zu formalisieren, mit denen Berliner Gemeinschaftsschulen ihre gymnasialen Oberstufen ausbauen können.

 

4. qualitativer Ausbau an Gemeinschaftsschulen

pädagogisches Leitbild unterstützen und fördern:

Um dem reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen in der Praxis gerecht werden zu können, braucht es die entsprechenden räumlichen, personellen und sachlichen Mittel und Voraussetzungen. So braucht es beispielsweise neben besonderen Lernmitteln zur Binnendifferenzierung und individuellen Förderung, mehr Personal- und Zeitressourcen für Schulungen und Fortbildungen im Bereich der Reformpädagogik sowie eine entsprechende personelle Ausstattung an pädagogischen Mitarbeiter*innen.

Auch die baulichen und räumlichen Anforderungen orientieren sich am reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen und sind u.a. im Hinblick auf die Zügigkeit der Schule, die Größe der Klassen und bezogen auf die Schaffung von geeigneten Klassen- und Differenzierungsräumen in einem besonderen Maße mitzudenken.

Diese für die pädagogische Arbeit der Gemeinschaftsschule zentralen Kernaspekt werden durch das Landesförderkonzept stärker gefördert. Die Bezirke werden im baulichen und räumlichen Ausbau der Gemeinschaftsschulen stärker vom Land Berlin unterstützt.

 

Gemeinschaftsschulen in der Inklusion entlasten:

Die Gemeinschaftsschule ist als „eine Schule für alle“ von Grund auf dem inklusiven Lernen verpflichtet. Allerdings ist im Vergleich zwischen den Berliner Schulformen eine besonders Inanspruchnahme der Gemeinschaftsschulen durch Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erkennbar, die die der Integrierten Sekundarstufen (ISS) und der Gymnasien weit übersteigt. Solange die personelle Überbelastung der Gemeinschaftsschulen durch eine erheblich höhere Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf anhält, sind Gemeinschaftsschulen stärker durch zusätzliche Personalmittel zu entlasten.

Gleichzeit werden im Landesförderkonzept konkrete Maßnahmen und Schritte festgelegt, um die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in sämtlichen Schulformen auf einen vergleichbaren Stand zu bringen.

Antrag 30/I/2019 Arbeit in Zukunft: kürzer, besser - weiter denken! Unser Anspruch an die Arbeit von morgen

22.02.2019

Strukturwandel der Arbeit im 21. Jahrhundert

Wir wollen die Arbeitswelt von morgen aktiv gestalten und auf die Veränderungen nicht nur reagieren. Unser Anspruch an Arbeit muss es sein, die vielen Potentiale einer digitalisierten Gesellschaft so zusammenzubringen, dass Arbeit die Interessen der Menschen in den Vordergrund stellt und nicht das Profitstreben einzelner Unternehmen. Grundsätzlich verstehen wir Sozialdemokrat*innen unter Arbeit mehr als bloße Existenzgrundlage. Arbeit kann Mittel zur Selbstverwirklichung sein, Menschen Struktur im Alltag geben und sinnstiftend sein. Leider müssen Menschen aber auch oft Arbeit nachgehen, die objektiv sinnlos ist oder so empfunden wird. Während ehrenamtliche Tätigkeiten bei Unzufriedenheit eingestellt werden können, sind Menschen bei ihrer Erwerbsarbeit in der Regel darauf angewiesen, Arbeitgeber*innen ihre Arbeitskraft gegen einen Lohn zur Verfügung zu stellen. Das macht Arbeitnehmer*innen besonders anfällig für kapitalistische Ausbeutungsmechanismen. Gleichzeitig kann über Erwerbsarbeit auch wichtiger Faktor für Integration und Umverteilung in unserer Gesellschaft organisiert werden. Der Abschluss guter Tarifverträge kann dabei effektiver sein, als beispielsweise ein Spitzensteuersatz. Sozialistische Politik muss deshalb immer besonders im Blick haben, Menschen bestmöglich vor Ausbeutung bestmöglich zu schützen, ihre Mitbestimmung am Arbeitsplatz sicherzustellen und einen höchstmöglichen Organisationsgrad der Arbeitnehmer*innenschaft zu ermöglichen. Sie ist deshalb zentral für unser politisches Verständnis.

Erwerbsarbeit, Care-Arbeit, Ehrenamt – menschenwürdige und zum Gemeinwohl beitragende Arbeit ist vielseitig und weitaus mehr als die Optimierung wirtschaftlichen Erfolgs von Einzelnen oder Unternehmen. Viele Tätigkeiten, die einzelne Arbeitsformen ausmachen, überschneiden sich oder sind voneinander abhängig. Wie viel Raum jede Person einer bestimmten Arbeitsform gibt, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Fest steht aber, dass jede Form von Arbeit einem bestimmten Zweck folgt und Menschen ausfüllen bzw. bereichern kann. Dabei entstehen alle die Arbeit strukturierenden Merkmale wie Arbeitsteilung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumfang und Arbeitsinhalte nicht im luftleeren Raum, sondern sind politisch gestaltbar. Auch wenn sich Arbeitsformen teilweise verändern, sind sie auf andere angewiesen. Dabei entwickeln sich die gesellschaftlichen Produktionskräfte immer weiter aus, sodass die Ausgangssituation zum Hervorbringen von unseren Lebensgrundlagen neue Formen erreicht. Wir Menschen möchten bestimmen, wie wir arbeiten und das betrifft nicht nur, aber entscheidend die Erwerbsarbeit. Grundsätzlich verändert sich Arbeit aufgrund von zwei Faktoren: technische Innovationen und die damit einhergehenden  Veränderungen all jener Ressourcen, die uns zur Produktion von Gütern bzw. Dienstleistung zur Verfügung stehen einerseits, sowie zum anderen ein Fortschritt in der Arbeitsteilung durch die selbstständige Arbeitsorganisation der Beschäftigten in Teams und ihre Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Sinn ihrer Tätigkeiten.. Daraus folgt, dass die Rahmenbedingungen der Arbeit von heute neue Möglichkeiten eröffnet und politische Forderungen notwendig macht, um die Lebensverhältnisse vieler Menschen erheblich zu verbessern. Ziel dessen muss es für die Sozialdemokratie sein, die Zukunft der Arbeit zu gestalten, damit die Zukunft der Menschen lebenswert(er) wird. Dazu gehört aber auch, anzuerkennen, dass wir Arbeit weiter denken und uns ernsthaft über ein alternatives Konzept verständigen müssen.

 

  • Daher fordern wir eine Auseinandersetzung, die es der gesamten Breite der Partei ermöglicht, sich einzubringen. Diese Auseinandersetzung soll in einem Programm münden, mit welchem wir für eine neue solidarische Politik der Arbeit einen Gegenentwurf zu den derzeit bestehenden Leitlinien zeichnen, in der Menschen und nicht das Kapital im Fokus stehen.

 

Die Logiken unseres Wirtschaftssystems und letztlich auch des Arbeitens in kapitalistischen Strukturen wollen wir überwinden. Arbeit soll nicht mehr ein Machtverhältnis darstellen, indem Menschen ihre Fähigkeiten einem anderen gegen Lohn zur Verfügung stellen. Vielmehr wollen wir die technischen Fortschritte nutzen, um zu definieren, wie die Zukunft der Arbeit aussehen soll und welchen gesellschaftlichen Wert wir ihr dann noch beimessen. Dabei wird es dringend Zeit, dass sich die Sozialdemokratie aktiv darum bemüht, den Stellenwert der Arbeit aus kapitalistischen Denkweisen heraus zu heben und einen neuen gültigen Anspruch zu formulieren, der nicht den Wertschöpfungsprozess eines beliebigen Produktes anhand seines Marktwertes definiert. Vielmehr sollten wir uns die Zeit nehmen und darüber nachdenken, wie, was und wofür überhaupt Arbeit im digitalen Jahrhundert steht.

 

Gute Arbeit der Zukunft braucht Bildung

Wir wollen Fort- und Weiterbildung als festen Bestandteil des jeweiligen Berufsweges stärken und den Menschen eine individuelle Entwicklung ermöglichen, die sich an die vielseitigen Veränderungen im Job anpasst. Der individuelle und fortlaufende Lernprozess muss endlich Umsetzung finden und dabei aus den Erfordernissen des Wirtschaftssystems herausgelöst werden. Lebenslanges Lernen bedeutet vor allem, Freiräume für die eigene Weiterentwicklung von Interessen nutzen zu können. Dabei wollen wir die berufliche wie auch persönliche Weiterbildung zusammendenken und jeder Person ermöglichen, in einer selbstbestimmten Gewichtung verschiedene Angebote annehmen zu können. Damit das gelingen kann muss aber der Begriff des Bildungssystems um den Bereich viel weiter gedacht werden. Dazu gehören erstens Anreize für öffentliche Bildungseinrichtungen, um die Weiter- und Fortbildungsangebote voranzutreiben. Zweitens muss jedem*jeder Arbeitnehmer*in auch finanzielle und zeitliche Entlastung zuteil werden, damit diese sich orientieren und sodann intensiv mit einem ihre Kompetenzen erweiternden Weiterbildungsangebot auseinandersetzen können. Jedoch ist es weiterhin zu begrüßen, dass es honoriert wird, wenn Arbeitnehmer*innen sich fortbilden und damit für neue Aufgaben Verantwortung übernehmen. Drittens braucht es eine tiefere Verzahnung von beruflichen und akademischen Weiterbildungsformaten. Um den auf Seiten wirtschaftlicher Effizienz bestehenden Druck in Unternehmen etwas entgegenzusetzen, setzen wir uns für eine verbindliche Weiterbildungsgarantie ohne Ausnahme, sodass Arbeitnehmer*innen jedes Jahr gesetzlichen Anspruch auf ein persönliches lebensbegleitendes Lernen erhalten. In dieser Ausformung misst sich Fort- und Weiterbildung nicht in Form von Zertifikaten oder Abschlüssen, sondern daran, in welchem Umfang sich Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit entfalten können. Die sozialdemokratische Antwort auf immer mehr Arbeitsverdichtung und -entgrenzung geht über den Bereich beruflich-fixierter beziehungsweise betrieblicher Weiterbildung hinaus und weist insbesondere eine gemeinschaftlich-soziale Teilhabe auf. Dadurch sollen Menschen befähigt werden, sich gesellschaftlich einbringen zu können und mit bzw. von anderen Menschen zu lernen.

 

Um die Fort- und Weiterbildung zukunftsfest zu machen, fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Bundesminister*innen auf,

 

  • sich für einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Fort- und Weiterbildung einzusetzen, der unabhängig vom Tätigkeitsfeld, Alter und der Betriebszugehörigkeit mind. 30 Tage für jede*n Arbeitnehmer*in im Jahr beträgt und die Lohnfortzahlung beinhaltet. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, dies zu gewährleisten, ohne den allgemeinen Betrieb zu gefährden, sind finanziell zu unterstützen. Dies lässt sich bspw. durch einen gemeinsamen Umlagefond zw. großen, mittelständischen und kleinen Unternehmen gewährleisten. Die Tage müssen nicht zusammenhängend genommen werden, sondern sind splitbar
  • sich für den Umbau der Arbeitslosenversicherung in eine echte Arbeitsversicherung mit Qualifizierungsfunktion einzusetzen. Im Rahmen dieser sollen Weiterbildungskonten geschaffen werden, dies bei der Agentur für Arbeit eingerichtet und geführt werden. Das Guthaben auf dem Weiterbildungskonto wird während der Erwerbstätigkeit vergrößert und paritätisch zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen finanziert. Hierbei sollen gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Fort- und Weiterbildung greifen. Erworbene Ansprüche werden auf dem Konto verbucht und können dann bei Bedarf für Weiterbildungsmaßnahmen realisiert werden
  • die Erstattung der direkten Kosten (Teilnahmegebühr, Unterbringung, Fahrtkosten) durch Unternehmen gesetzlich festzulegen
  • den Bildungsurlaub in den Betrieben bekannter zu machen. Dazu sind nicht ausschließlich die Gewerkschaften aufzufordern, sondern auch die Betriebe sollen mindestens jährlich zum Beispiel über Teamleitungen, Human Ressources Abteilungen oder auf Betriebskonferenzen dazu informieren. Eine gewerkschaftliche Kampagne oder eine Kampagne durch das BAMS ist durch die SPD explizit zu unterstützen

 

Prinzipien unseres Arbeitsverständnisses

Wenn heute und in Zukunft durch automatisierte Verfahren menschliche Arbeit an bestimmten Stellen der Produktion und bei einfachen Dienstleistungstätigkeiten, insbesondere dort, wo Arbeitnehmer*innen mit Überlastung, Unterforderung, aber auch Gefährdungen für die eigene Gesundheit zu kämpfen haben, nicht mehr notwendig wird, ist das zuerst eine Chance und keine Gefahr für die gesellschaftliche Verteilung der Arbeit. Wir Jungsozialist*innen wollen jedoch nicht, dass aufgrund des technologischen Wandels arbeitslos gewordene Menschen mit einem wie auch immer gearteten bedingungslosen Grundeinkommen abgespeist werden, sondern  die Möglichkeit haben, arbeiten bzw. sich je nach Wunsch einbringen zu können. Für uns gilt daher: wer arbeiten möchte, der*die muss ein die jeweiligen Qualifikationen entsprechendes Angebot bekommen. Niemand darf zu (Erwerbs)Arbeit verpflichtet werden. Daraus resultiert, dass gesellschaftliche Partizipation, Sozial- und Freiheitsrechte nicht an (Erwerbs)Arbeit hängen oder von ihnen abgeleitet werden dürfen. Jeder Mensch hat das Recht aktiver Teil der Gesellschaft zu sein und in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte Stimme zu haben. Somit sind für alle Menschen entsprechende Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu schaffen. Vollbeschäftigung bedeutet für uns jedoch nicht, alles dafür zu tun, um Menschen in (teilweise prekäre) Arbeitsverhältnisse zu drängen. Unserem Verständnis nach, ist es Aufgabe des sozialen Rechtsstaates, dafür zu sorgen, dass Menschen gute Arbeit finden, die ihre Vorstellungen und Wünschen berücksichtigt.

 

Arbeitszeitverkürzung: Es ist Zeit für die 30-Stunden-Woche

In der Tarifrunde 2018 hat die IG-Metall das Thema Arbeitszeit wieder auf die Agenda gesetzt.  Die Gewerkschaft konnte einen beachtlichen Erfolg u.a. damit erzielen, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren bis auf 28 Stunden pro Woche verkürzen können. Dies beweist zwar, dass es möglich ist, der Kapitalseite in Verhandlungen mehr freie Zeit für die Arbeitnehmer*innen abzugewinnen – allerdings gilt dies heutzutage eben leider nur für die Arbeitnehmer*innen besonders produktiver und profitabler Branchen wie der Elektro- und Metall-Industrie, die von der mitgliederstärksten Einzelgewerkschaft Deutschlands vertreten werden. Durch die Diversität der Arbeitnehmerschaft und den Rückgang tarifgebundener Arbeitsverträge können solche Erfolge heute nicht mehr verallgemeinert und somit auch weniger (weniger als die Hälfte der Beschäftigten wird nach Tarif bezahlt)  privilegierten Beschäftigten anderer Branchen zugänglich werden. Deshalb ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, inwieweit eine Regelung von Seiten des Staates notwendig geworden ist und wie genau diese auszugestalten ist. Es ist Aufgabe der SPD das Bündnis mit den Gewerkschaften zur Verfolgung des Ziels einer verkürzten Arbeitszeit zu suchen und dafür zu sorgen, dass dieses Thema wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt wird.

 

  • Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen auf, Konzepte für eine neue Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu erarbeiten, die die Einführung der 30-Stunden-Woche als neuen Arbeitszeitstandard bei weitgehendem Lohn- und vollem Personalausgleich sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig möglich macht und sich für die Einführung dieser 30-Stunden-Woche einzusetzen

 

Diese „kurze Vollzeit“ muss – in Anlehnung an die heutige Ausgleichsregelung im Arbeitszeitgesetz – nicht in jeder Woche eingehalten werden, sondern sich bloß im Jahresdurchschnitt ergeben. Längere Arbeitszeiten, die beispielsweise zur Fertigstellung eines konkreten Projektes nötig werden, sind somit für einen begrenzten Zeitraum mit expliziter Zustimmung der Arbeitnehmer*innen zulässig, sie müssen an anderer Stelle nur wieder zeitlich ausgeglichen werden.

Arbeitszeit darf nicht gegen Lohnforderungen ausgespielt werden: Gerade für Geringverdiener wären Einkommenseinbußen aufgrund einer Verkürzung ihrer Arbeitszeit nicht verkraftbar und würden ihre wirtschaftliche und soziale Existenz gefährden. Damit die Arbeitnehmer*innen keinen finanziellen Schaden nehmen, ist mindestens für die unteren und mittleren Einkommensgruppen ein voller Lohnausgleich unabdingbar. Für höhere Einkommensgruppen, deren brutto Jahreseinkommen über 120.000 liegt, genügt, genügt ein teilweiser Lohnausgleich, um so zu einer gerechteren Einkommensverteilung beizutragen. Die Stundenlöhne und -gehälter müssten also – nach Einkommen differenziert – erhöht werden. Unternehmen, die erwiesenermaßen nicht in der Lage sind, diese höheren Löhne zu zahlen, sollen die Möglichkeit haben, Zuschüsse aus einem neu eingerichteten staatlichen Fonds zu beantragen.

 

Eine Arbeitszeitverkürzung von 30 Stunden pro Woche darf für Arbeitnehmer*innen keine Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung zur Folge haben. Die Verkürzung der Arbeitszeit muss daher zusätzlich zum weitgehenden Lohnausgleich mit einem vollen Personalausgleich einhergehen. Trotz der Produktivitätssteigerung in Produktion und Verwaltung durch Prozesse der Automatisierung und Digitalisierung gehen wir davon aus, dass sich das Arbeitsvolumen von Arbeitnehmer*innen in den meisten Bereichen kurz- und mittelfristig nicht verringert. Auf Basis dieser Annahme fordern wir daher, dass im Zuge der Arbeitszeitverkürzung Neueinstellungen oder Aufstockungen bereits im Betrieb angestellter Arbeitnehmer*innen vollzogen werden, welche die Differenz an Arbeitsstunden pro Woche ausgleichen. So wird zwar das Stundenpensum der einzelnen Arbeitnehmer*in reduziert, nicht aber das gesamte Stundenvolumen eines Teams, einer Abteilung oder eines Betriebs. In einer Abteilung bestehend aus drei Vollzeitstellen muss demnach als Folge der Arbeitszeitverkürzung eine volle Stelle i m Umfang von 30 Stunden geschaffen werden. Diese neu geschaffene Stelle muss sich was Gehalt und Arbeitsbedingungen angeht an den schon bestehenden Stellen orientieren.

Auf lange Sicht werden technische Innovationen und die Automatisierung von Verwaltungs- und Produktionsprozessen zu einer weitreichender Substitution menschlicher Arbeit führen. Die Forderung nach vollem Personalausgleich kann angesichts dieser Entwicklungen nicht alleine stehen und muss in einem breiteren Kontext und durch weitreichende Forderungen ergänzt werden.

Die hier vorgeschlagene Regelung zum vollen Personalausgleich ist insbesondere auf die Periode bis zum Inkrafttretens des Gesetzes ausgelegt. So wird verhindert, dass bestehende 40-Stunden-Vollzeitäquivalente in 30-Stunden-Vollzeitstellen umgewandelt werden, ohne dass die dadurch entstehende wöchentliche Stundendifferenz durch Neueinstellungen oder Aufstockungen ausgeglichen wird.

 

 

Warum kürzere Arbeitszeiten ein Gewinn sind

Eine kürzere Wochenarbeitszeit erleichtert fraglos die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt zudem dazu bei, unser Ziel einer geschlechtergerechten Verteilung der Care-Arbeit besser zu verwirklichen: Männer und vor allem Frauen, die heute in Teilzeit arbeiten, um noch Zeit zu finden, sich um Haushalt oder Kinder zu kümmern, könnten auf 30 Stunden aufstocken, während z.B. ihre Partner(*innen), die heute 40 Stunden oder länger am Arbeitsplatz verbringen, durch die Verringerung ihrer Arbeitszeit endlich mehr zur unbezahlten Care-Arbeit beitragen können.

 

Zu der größeren Arbeits-Verteilungsgerechtigkeit durch eine Arbeitszeitverkürzung trägt auch bei, dass die neuen, aufgrund des Personalausgleichs geschaffenen Arbeitsplätze Menschen, die heute unfreiwillig in Teilzeit arbeiten oder anderweitig prekär beschäftigt sind sowie Arbeitslosen die Rückkehr oder den Eintritt in ein – dann kurzes – Vollzeitbeschäftigungsverhältnis ermöglichen. Das alte sozialdemokratische Ziel der Vollbeschäftigung könnte damit wieder in erreichbare Nähe rücken. Um allen Menschen eine Chance zu geben die Aufgaben der freigewordenen Stellen erfüllen zu können, so sie diese Stellen annehmen möchten, ist ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsprogramm notwendig.. Auch in Bezug auf die heute schon Vollzeitbeschäftigten lässt sich eine Arbeitszeitverkürzung als soziale Investition sehen: kurzfristig mögen höhere Kosten entstehen, langfristig ergeben sich aber Vorteile für Arbeitnehmer*innen wie Arbeitgeber*innen. So kam es in der Vergangenheit nicht zu Produktionsrückgängen, sondern zu einer besseren Gesundheit und gesteigerten Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, die zum effizienteren Arbeiten beitrug.

Eine kürzere Normalarbeitszeit schafft darüber hinaus für viele Menschen, die heute aufgrund der überlangen Zeit, die sie am Arbeitsplatz verbringen müssen, keine Möglichkeit dazu haben, den Raum, sich ehrenamtlich – sozial oder politisch –  zu engagieren und somit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen.

 

Schon im Berliner Programm der SPD, das bis 2007 gültig war, wurde festgestellt, dass eine Arbeitszeitverkürzung zu mehr Lebensqualität beitragen würde und der sechsstündige Arbeitstag in einer 30-Stunden-Woche deshalb als Regel angestrebt. Wir möchten diese alte Forderung als unser Ziel für die Arbeitswelt der Zukunft

wiederbeleben.

 

 

Für ein zeitgemäßes Arbeitszeitgesetz

Parallel zur längerfristigen Einführung der 30-Stunden-Woche bedarf es kurzfristig und als ersten Schritt auf dem Weg dorthin einer Verbesserung des Arbeitszeitgesetzes, das zuletzt 1994.geändert wurde. Darin ist vorgeschrieben, dass die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit maximal 8 Stunden am Tag betragen darf. Sie kann ausnahmsweise auf 10 Stunden am Tag verlängert werden, wenn in sechs Monaten im Schnitt die 8 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Somit ist heute, über 100 Jahre nachdem der 8-Stunden-Tag gesetzlich verankert wurde, noch immer eine 48-stündige Arbeitswoche gesetzlich möglich. Die als Normalarbeitszeit geltende 40-Stunden-Woche (in manchen Branchen 35 Stunden) ist nur tarifvertraglich geregelt.

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde somit zum einen die leider stark angewachsene Zahl an Arbeitnehmer*innen, die keine ausreichenden Tarifverträge haben, gegenüber der durch das Arbeitszeitgesetz zumutbaren zu hohen Wochenarbeitszeit absichern und zum anderen mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer*innen ermöglichen, indem sie beispielsweise anstatt 8 Stunden im Büro auch über den Tag bzw. die Woche verteilt mobil oder von Zuhause aus arbeiten können.

 

Deshalb fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie den Bundesminister für Arbeit und Soziales dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode die im Arbeitszeitgesetz verankerte Höchstarbeitszeit von 8 Stunden am Tag auf 40 Stunden in der Woche zu verändern und somit effektiv um 8 Stunden pro Woche zu verringern.

Antrag 125/I/2019 Schulen in die Pflicht nehmen - Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen.

22.02.2019

Jedes vierte bis fünfte Mädchen* und jeder achte bis zehnte Junge* ist von sexualisierter Gewalt betroffen – erschreckende Zahlen. Die Dunkelziffer ist noch sehr viel höher. Wie viel sexualisierte Gewalt tatsächlich stattfindet ist deshalb schwer zu sagen. Die Zahlen, die vorliegen, beruhen auf Schätzungen. Tatsache ist jedoch, dass die meisten Taten von Cis-Männern (Mit dem Begriff Cis werden die Menschen bezeichnet, deren Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde) begangen werden. Missbrauch beginnt meist schon vor dem eigentlichen Straftatbestand, diese Übergriffe können häufig nicht geahndet bzw. verurteilt werden.

 

Obwohl von sexualisierter Gewalt gesprochen wird, ist diese klar von Sexualität abzugrenzen. Den Tätern*innen geht es in den allermeisten Fällen um die Befriedigung eigener Machtbedürfnisse. Sie nutzen ihre Position von Überlegenheit und die Abhängigkeit des Opfers aus. Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße gefährdet, da sie grenzüberschreitendes oder gar übergriffiges Verhalten unter Umständen gar nicht richtig einordnen können. Täter*innen entwickeln Strategien, um Kindern und Jugendlichen nahe zu kommen (Grooming). Dabei manipulieren sie die Bezugspersonen der Opfer, das Opfer selbst und Situationen, in denen Übergriffe stattfinden, werden heruntergespielt. Häufig wird dem Kind oder dem Jugendlichen im Missbrauchsfall gedroht, um ein Stillschweigen zu erzwingen und einer Meldung vorzubeugen. In vielen Fällen wird dies als „besonderes Geheimnis“ kommuniziert. In der Summe der Manipulationen, die strategisch von Täter*innen angewendet werden, fühlt sich das Opfer allein, Bezugspersonen wird misstraut und die Hürde sich zu offenbaren steigt ins Unermessliche. Wenn nun noch bedacht wird, wie häufig Betroffenen von Übergriffen und sexuellem Missbrauch nicht geglaubt wird, zeigt sich die enorme Bedeutsamkeit von gut ausgebildeten und sensibilisierten Fachkräften. Wichtig zu betonen ist, dass der Begriff sexualisierte Gewalt nicht nur Vergewaltigungen/sexuellen Missbrauch beschreibt, sondern jegliche sexualisierte Handlung (körperlich und psychisch), die gegen den Willen der betroffenen Person ausgeführt wird und deren Intimsphäre verletzt.

 

Ein weiterer wichtiger Faktor der sexualisierten Gewalt, ist die Häufigkeit des Vergehens. Die Wiederholungsgefahr ist extrem hoch, weshalb eine schnelle, sensible und wohl überlegte Intervention entscheidend ist.

 

Sexualisierter Missbrauch kann bei den Betroffenen zu extremer psychischer und physiologischer Belastung führen. Die Wahrscheinlichkeit danach an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden ist extrem hoch. Da Kinder und Jugendliche sich noch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden, kommt es häufig zu einer Störung der Persönlichkeitsentwicklung.

 

Betroffenenschutzverbände weisen immer wieder darauf hin, wie schwierig für Betroffene von sexualisierter Gewalt der Umgang mit dem Erlebten nach der Tat ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass v. a. durch die Justiz versucht wird, die Perspektive, Motivation und Beweggründe von Täter*innen zu verstehen und letztlich zu verurteilen. Was aber passiert nach einer Verurteilung mit den Betroffenen sexualisierter Gewalt?

 

Betroffene von sexualisierter Gewalt tragen ein Stigma mit sich. Wenn sie von ihren Erlebnissen erzählen, wird ihnen oft nicht geglaubt oder sie werden nicht ernst genommen. Pädagogische sensibilisierte Fachkräfte könnten als Anwält*innen der Betroffenen fungieren und dafür sorgen, dass ihnen der Schutz zukommt, der ihnen zusteht!

 

Oftmals steht zu Beginn ein Austesten des*der Täter*in des grenzüberschreitenden Verhaltens, bevor es dann zu weiteren übergriffigen und missbräuchlichen Handlungen kommt. Solches Verhalten durch den*die Täter*in kann als Versehen gedeutet werden, obwohl der*die Täter*in dies gezielt und nicht zufällig einsetzt.  Verunsicherung wird somit geschaffen und Vertrauen erschüttert. Allgemein unterscheidet man zwischen Grenzverletzung, sexuellem Übergriff und Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Grenzverletzungen sind gekennzeichnet durch ein einmaliges oder seltenes unangemessenes Verhalten. Sie können aus Gedankenlosigkeit oder Versehen passieren und lassen sich nicht vollständig vermeiden. Doch scheinbar unabsichtliche Grenzverletzungen können hierbei ein Vortasten zu tatsächlichen Übergriffen sein. Den Unterschied macht nicht nur das persönliche Erleben der Betroffenen, sondern in diesem Fall die dahinterliegende Absicht des Täters. Ist diese Absicht vorhanden, ist eine Grenzverletzung keine Grenzverletzung mehr, sondern ein sexueller Übergriff. Es gilt daher vorab geschulte Mitarbeiter*innen dafür zu sensibilisieren.

 

Immer wieder herrscht Rat- und Hilflosigkeit, wenn es um sexualisierte Gewalt und Missbrauch geht. Initiativen wie „Schulen gegen sexualisierte Gewalt“ o.ä., haben in den letzten Jahren zu mehr Sensibilität aufgerufen. Es gibt diverse Handlungsempfehlungen, die präventiv ansetzen, um eine gewisse Sensibilität für das Thema zu schaffen. Allerdings sind dies meist nur Empfehlungen. Es gibt präventive Ansätze und Empfehlungen, z.B. vom paritätischen Wohlfahrtsverband oder vom Runden Tisch gegen sexualisierte Gewalt oder dem Unabhängigen Beauftragten zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs.  Wir erachten es als sinnvoll, diese Empfehlungen verpflichtend in die Schulen zu integrieren, da es nicht allein an der Initiative der Schulleitung und Lehrkräften liegen bleiben soll, ob solche Maßnahmen umgesetzt werden oder nicht. Sexualisierte Gewalt ist und bleibt ein akutes Thema, bei dem Prävention von außerordentlicher Bedeutung ist.

 

Schulen haben nicht nur einen Bildungsauftrag, sondern müssen auch einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche bieten und dies deutlich signalisieren, indem im Unterricht thematisiert wird, was schon als grenzüberschreitendes Verhalten gewertet werden kann, wie man sich selbstbewusst zur Wehr setzt und an wen man sich wenden kann.

 

Zu betonen ist aber: Eine Verantwortungsübertragung Richtung Kind oder Jugendliche ist leicht, jedoch tragen die Erwachsenen in jedem Fall die Verantwortung zum Schutz derer. Andernfalls können durch eine solche Haltung Scham und Schuldgefühle bei Opfern sexualisierter Gewalt wachsen. Die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig, jedoch sind die Erwachsenen für die Sicherheit verantwortlich. Dies bedeutet auch, dass pädagogische Fach- und Lehrkräfte, bei nicht Ernst nehmen dieser Verantwortung, dazu beitragen, Gewalt zu ermöglichen.

 

Deshalb fordern wir:

Prävention von sexualisierter Gewalt muss in jeder Schule Berlins stattfinden.

Dazu gehört:

  1. Fortbildungen für alle Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen an den Grund- und weiterführenden Schulen. Diese sollen von Fachberatungsstellen angeboten werden. Die Fortbildungen sollen über sexualisierten Missbrauch und Handlungen informieren, verpflichtend für das gesamte Schulpersonal sein und wiederholt angeboten werden. Außerdem muss jede Lehrkraft in Berlin eine Teilnahme an solch einem Seminar nachweisen können. Die Fortbildung muss mindestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Die Finanzierung erfolgt über den Senat.
  2. An jeder Schule muss ein Präventionskonzept, ein Handlungsleitfaden zur Intervention sowie Verhaltensregeln für Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Dieses Konzept soll mit Hilfe einer Fachberatungsstelle entwickelt werden. Dazu gehören auch Präventionsbeauftragte und externe, unabhängige Anlaufstellen bzw. Ansprechpartner*innen. Dies impliziert, dass jede Schule in Berlin mit einer Beratungsstelle einen Kooperationsvertrag hat und pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche auch immer eine kostenlose Hotline dieser Beratungsstelle anonym anrufen können bzw. diese Beratungsstelle jederzeit aufsuchen können.
  3. Eine feste Verankerung der Null-Toleranz-Grenze bei sexualisierter Gewalt in den Schulregeln, die ebenfalls einen Passus zu übergriffigem Verhalten beinhalten sollen. Diese Regeln sollen gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet werden. Danach sollen sie überall – auch in einfacher Sprache – zugänglich sein und auch an Tagen der offenen Tür kommuniziert werden.
  4. Einstellungsverfahren: Das bisherige verpflichtende erweiterte Führungszeugnis ist nicht ausreichend, da viele der Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht werden. Hier fordern wir, dass schon im Einstellungsgespräch auf das Präventionskonzept Bezug genommen wird. Klare Regeln der Schule sollen verdeutlicht werden. Dabei sollen in einer Zusatzvereinbarung des Arbeitsvertrags nochmal genaue Vereinbarungen getroffen werden, wie die Schule im Falle von Verstoß handelt.
  5. Beschwerdemanagement: Damit die Regeln verbindlich anerkannt werden, muss es transparente und niedrigschwellige Instanzen geben, die für ihre Einhaltung sorgen. Natürlich ist jede Lehrkraft dazu angehalten, aufmerksam zu sein. Zusätzlich muss es jedoch noch Vertrauenspersonen innerhalb der Schule geben. Deshalb sollen gemischtgeschlechtliche Sozialarbeiter*innen an jeder Schule geschaffen werden. Lehrkräfte, die in verschiedenen Jahrgangsstufen tätig sind, die von Seiten der Schüler*innen in einer geheimen Wahl gewählt werden, sollen als Vertrauenspersonen die vertrauensvolle Anbindung der Schüler*innen an die Sozialarbeiter*innen zusätzlich unterstützen. Diese Personen erhalten nochmals ein extra Briefing von Beratungsstellen.
  6. Regelmäßig soll im Rahmen eines Elternabends auf dieses Thema eingegangen werden.
  7. Es muss ein Konzept erarbeitet werden verpflichtende Präventionsangebote an Schulen mindestens einmal in der Schulkarriere zu etablieren. Hierfür kann sich am Konzept der Drogenprävention orientiert werden. Solche Angebote müssen vielfältig sein und sich den Schülerinnen anpassen. Zu solchen Angeboten können Projekttage, der Besuch einer Präventionsstelle oder der Besuch von Expertinnen oder Betroffenen zählen.

 

 

Die einzuführenden Maßnahmen gelten auch für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland obliegt der Hoheit der Länder, somit kann das Land Berlin eigenständig über die Genehmigungs-, Anerkennungs- und Betriebsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft entscheiden.