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Antrag 107/I/2025 Aus dem Regierungsprogramm muss Realität werden: Sofortige Anpassung der Wohnungskostenpauschale des BAföG!

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Führung und der SPD-Bundestagsfraktion wirken mit Nachdruck und schnellstmöglich darauf hin, dass

  • (i) noch vor dem Ende des Jahres 2025 die Wohnungskostenpauschale des BAföGs an die lokal erwarteten Mietkosten gekoppelt wird, jedenfalls aber an das Niveau des Bürgergelds, und
  • (ii) dass wesentlich mehr Mittel für den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden (insbesondere für landeseigene Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften) und sichergestellt wird, dass diese Mittel auch tatsächlich ausgegeben werden.

Antrag 106/I/2025 Studentisches Wohnen an BAföG Wohnpauschale anpassen!

24.04.2025

Das BAföG unterstützt aktuell Student*innen und Schüler*innen bei ihrer Ausbildung. Student*innen erhalten BAföG, wenn das Einkommen ihrer Erziehungsberechtigten nicht ausreicht, um die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Im BAföG enthalten sind Finanzmittel fürs Wohnen (Wohnpauschale) und für den allgemeinen Lebensunterhalt (Grundbedarf). Die Wohnpauschale lag zum Wintersemester 2024/2025 bei 380€ – ein Betrag, mit dem es im Berliner Wohnungsmarkt nahezu unmöglich ist, eine angemessene Wohnsituation zu finden. Der Vorstoß der Jusos, eine WG-Zimmer-Garantie für maximal 400€ einzuführen, ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir hier erneut unterstreichen möchten.

 

Darüber hinaus schockierend ist jedoch, dass die BAföG-Wohnpauschale in den meisten Fällen nicht mal reicht, um sich designiert studentisches Wohnen in einem der durch das Studierendenwerk Berlin betreuten Wohnheime zu leisten.

 

Die Aufgabe von Wohnheimen des Studierendenwerks sollte es sein, eine angemessene Wohnsituation zu angemessenen für Berliner Student*innen bereitzustellen. Studentisches wohnen muss wenigstens in Wohnheimen innerhalb des politisch gesetzten Finanzrahmens möglich sein.

 

Wir fordern daher:

 

  • Studierendenwerke dürfen für Wohnheimplätze pro Person maximal die BAföGWohnpauschale berechnen
  • Die verringerte Wohnheimsmiete darf nicht durch Erhöhungen des Semesterbeitrags oder anderer studentischer Abgaben gegenfinanziert werden
  • Kosten, die über der BAföG-Wohnpauschale liegen, müssen durch Landes- oder Bundesmittel ausgeglichen werden, um den finanziellen Druck auf die Studierendenwerke zu reduzieren Darüber hinaus muss die BAFöG-Wohnpauschale automatisch im Verhältnis der durchschnittlichen allgemeinen Wohnkosten steigen

 

Gleichzeitig reicht es natürlich nicht aus, lediglich bestehende Angebote zu vergünstigen. Wir unterstreichen demnach unsere Forderung, die Wohnheimkapazitäten in Berlin drastisch zu erhöhen.

Antrag 105/I/2025 Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt – Für einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen

24.04.2025

Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. In vielen Städten steigen die Mieten, während gleichzeitig der Zugang zu Wohnraum ungleich verteilt ist. Besonders migrantisierte Menschen haben es schwer, eine Wohnung zu finden. Untersuchungen zeigen: Wer einen nicht-deutschen Namen trägt oder eine nicht-deutsche Herkunft hat, bekommt seltener eine Zusage – unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren.

 

Diese strukturelle Diskriminierung führt dazu, dass marginalisierte Gruppen kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben. Sie werden an den Rand gedrängt, oft in Viertel mit schlechterer Infrastruktur und weniger Zukunftsperspektiven. Das verstärkt soziale Ungleichheiten. Statt gelebter Vielfalt entstehen Räume der Exklusion. Das ist diskriminierend.

 

Wir fordern deshalb wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und eine Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bereich Wohnen, um allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihrem Namen gleiche Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.

 

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beenden

Jede Person sollte die gleiche Chance haben, eine Wohnung zu bekommen – doch die Realität sieht anders aus. Studien zeigen, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf eine Wohnungsanfrage erhalten. Selbst in gefördertem Wohnraum sind sie oft benachteiligt.

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet zwar grundsätzlich Schutz vor Diskriminierung, weist jedoch in der Praxis erhebliche Lücken auf. So ist der Nachweis einer Diskriminierung oft schwierig zu erbringen, und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen stellt für Betroffene eine erhebliche Hürde dar.

 

Internationale Beispiele zeigen, dass ein aktiver Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt möglich ist. Das Wiener Modell des sozialen Wohnbaus sorgt durch gezielte Förderungen dafür, dass eine soziale Durchmischung gewährleistet wird, ohne diskriminierende Quoten einzuführen. Dieses Prinzip sollte auch in Deutschland stärker berücksichtigt werden.

 

Vielfalt als Chance – Inklusive Nachbarschaften fördern

Migrantische Menschen haben mindestens genauso ein Recht an Orten zu wohnen, die ihren individuellen Belieben passen, wie nicht-migrantisierte. Sie müssen keinen Mehrwert für ihre Kieze leisten.

 

Doch wenn Menschen mit Migrationsgeschichte kaum Chancen auf dem regulären Wohnungsmarkt haben, werden sie in bestimmte Viertel gedrängt – nicht als bewusste Entscheidung, sondern als Resultat struktureller Ausgrenzung.

 

Anstatt migrantisierte Menschen in isolierten Vierteln leben zu lassen oder künstliche Quoten zu schaffen, sollten wir inklusive Nachbarschaften fördern, in denen ein gleichberechtigtes Miteinander stattfindet.

 

Damit der Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gelingt, braucht es wirksame Kontrollen und konsequente Durchsetzung bestehender Rechte. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.

 

Diskriminierung muss leichter nachweisbar und sanktionierbar werden. Bei systematischen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot müssen spürbare Konsequenzen folgen – sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Wohnungsanbietern.

 

Unsere Forderungen:

 

  • Verschärfung des AGG im Bereich Wohnen: Beweislasterleichterung für von Diskriminierung Betroffene, höhere Bußgelder und Entschädigungen bei Verstößen eine Verschärfung durch eine Streichung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG und Ausweitung des Verbandsklagerechts.
  • Verpflichtende anonymisierte Bewerbungsverfahren für öffentliche Wohnungsunternehmen, um Diskriminierung anhand von Namen oder Herkunft zu verhindern.
  • Eine rechtliche Prüfung, inwiefern Vermieter*innen auch konkrete Vorgaben/Quoten gemacht werden können, um soziale Durchmischung zu erreichen
  • Transparente Vergabekriterien für Wohnraum bei allen öffentlichen Wohnungsunternehmen und Förderung solcher Praktiken auch bei privaten Anbietern.
  • Testing-Verfahren zur Aufdeckung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Regelmäßige systematische Tests, um Diskriminierungspraktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Dabei können Betroffene Testings durchführen, jedoch soll auch der Staat verpflichtende, flächendeckende Testings auf dem Wohnungsmarkt durchführen.
  • Förderprogramme für interkulturelles Zusammenleben in Wohnquartieren, um Vielfalt zu stärken und Vorurteile abzubauen.
  • staatlich beauftrage allgemeine Sensibilisierungskampagnen mit begleitenden Schulungsangeboten auf Selbstkostenbasis zum Themenkomplex Diskriminierung in Bewerbungsverfahren, um Vorurteile abzubauen und für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.

Antrag 126/I/2025 Gewerbemieten begrenzen – Stadtentwicklung sozial gestalten

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich für eine bundesgesetzliche Begrenzung von Gewerbemieten einzusetzen. Ziel ist es, eine Verdrängung insbesondere von kleinen Unternehmen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen aus den Innenstädten und den Vierteln zu verhindern und eine vielfältige Stadtentwicklung zu gewährleisten.

 

Hierzu soll ein Gewerbemietrecht geschaffen werden, das insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

 

  1. Einführung einer Gewerbemietpreisbremse: Analog zur Mietpreisbremse im Wohnbereich soll eine Begrenzung von Gewerbemieten eingeführt werden. Dabei darf die Neuvermietung von Gewerberäumen nicht mehr als 10 Prozent betragen.
  2. Gewerbemietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Kommunen sollen verpflichtet werden, regelmäßig Gewerbemietspiegel zu erstellen, um Transparenz über ortsübliche Gewerbemieten herzustellen und die Anwendung der Mietpreisbremse zu erleichtern.
  3. Kündigungsschutz für Kleingewerbebetreibende: Kleine gewerbliche Mieter*innen, zum Beispiel im Einzelhandel und Handwerk und soziale Einrichtungen sollen einen Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses erhalten. Vermieter*innen sollen eine Verlängerung nur verweigern oder das Mietverhältnis kündigen können, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse daran nachweisen.
  4. Vorkaufsrecht für Kommunen und gemeinwohlorientierte Träger: Um die spekulative Verdrängung von Gewerbemieter*innen zu verhindern, sollen Kommunen und gemeinwohlorientierte Träger in Lagen mit angespanntem Mietmarkt ein erweitertes Vorkaufsrecht für Gewerbeimmobilien erhalten.
  5. Härtefallregelungen und Ausnahmen: In besonderen Fällen können Ausnahmen für Eigentümer*innen geregelt werden, wenn eine Begrenzung der Miete eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellen würde, etwa im Falle von Investitionen. Gleichzeitig müssen Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Kündigungen geschaffen werden.

Antrag 104/I/2025 Entfristung des Umwandlungsvorbehalts nach § 250 BauGB

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion sowie der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführte Umwandlungsvorbehalt nach §250 BauGB entfristet wird, damit das Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in Berlin weiterhin angewendet werden kann.