Antrag 147/I/2024 Bessere Suchtprävention und Hilfestellungen für suchtkranke Geflüchtete

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

 

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Votum FA IX: Annahme des Antrages mit einem Änderungsvorschlag

Änderung Zeile 7-13:

„Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eingeschaltet werden.“

 

Begründung: Die Berliner Beratungsstellen arbeiten bereits an der Belastungsgrenze. Es ist wichtig, sie nicht zu überfordern. Ansonsten ist der FA IX mit dem Antrag einverstanden.

Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.
Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
Die SenWGP finanziert Projekte bei verschiedenen Trägern zur Stärkung der Prävention und Beratung bzw. Unterstützung von suchtkranken Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Von der Gesundheitsverwaltung unterstützte Leistungen in der Fachstelle für Suchtprävention sind z.B.

- Kostenfreie Weiterbildung „Suchtprävention für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte“ für Multiplikatoren, die mit Geflüchteten arbeiten;

- Suchtpräventive Workshops für geflüchtete Menschen (bei Bedarf mit Sprachmittlung);

- Thematische Informationsmaterialien, verfügbar in zwölf Sprachen;

- Kurzfilm und Manual zur suchtpräventiven Arbeit mit Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund;

- Gesundheitswegweiser "Help is ok", verfügbar in zwölf Sprachen. Darüber hinaus unterstützt die SenWGP das „Café Beispiellos“ bei der Caritas zur Information und Beratung von Menschen mit riskantem Glücksspielverhalten, insbesondere mit Migrationshintergrund. Das Caritas-Projekt bietet:

- Kostenfreie Schulungen für Fachkräfte;

- Suchtpräventive Workshops für geflüchtete Menschen, bei Bedarf mit Sprachmittlung;

- Aufsuchende Kurzberatung vor Ort;

- Russisch- und arabischsprachige Hotline unter 030 6 66 33 591.

Mit Unterstützung der Gesundheitsverwaltung wurde außerdem das Webseiten-Informationsangebot „hilf-mir.berlin“ entwickelt, das zahlreiche Anlaufstellen für Menschen bietet, die sich Krisen befinden. Eine gezielte Suche nach Angeboten im Themenfeld Migration und Flucht lässt sich filtern.
Die SenWGP finanziert weiterhin Suchtberatungsstellen in den Berliner Bezirken und die aufsuchende Arbeit der Träger mit Geflüchteten, sowie im Bereich der Drogenhilfe Angebote für Geflüchtete.
Überweisungs-PDF: