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Antrag 126/II/2019 Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle

22.09.2019

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Antrag 138/II/2019 Aufarbeitung Ereignisse Johanna-Eck-Schule (JES)

22.09.2019

Wir fordern die 100-prozentige Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Johanna-Eck-Schule (JES) durch die Bildungsverwaltung. Soweit kein Fehlverhalten nachweisbar ist, muss Mengü Özhan-Erhardt vollständig rehabilitiert werden.

Antrag 58/II/2019 Soziale Vermieter*innen bei der Erbschaftssteuer belohnen: Vereinbarungen zur Mietpreisbindung ermöglichen!

22.09.2019

Wir fordern die Berücksichtigung der tatsächlich gezahlten Mieten bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietshäuser, sofern sich die Vermieter*innen verpflichten, die Mieten langfristig (30 Jahre) zu binden und Eigenbedarfskündigungen auszuschließen. Die Bindung sollte an die Steigerung der örtlichen Vergleichsmiete oder die Inflationsrate gekoppelt werden. Die Höhe der Erbschaftsteuer sollte sich in der Folge an dem reduzierten Ertragswert der Immobilien orientieren.

 

Wird der Mietpreisbindung zugestimmt, erfolgt die Berechnung des Werts des Mietshauses im Rahmen des Ertragswertverfahrens nicht auf Basis der am Markt erzielbaren Mieten, sondern auf Basis der real erzielten Mieten. Die gegenwärtige Untergrenze durch den Bodenwert (§184 (3) S.2 BewG) der Immobilie darf in diesem Fall nicht gelten. Die Vereinbarung über die Mieten muss im Erbschaftssteuerbescheid, im Grundbuch und den Mietverträgen verankert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbindung müssen zu einer verzinsten Nachzahlung der erlassenen Erbschaftsteuer führen.

Antrag 60/II/2019 Soziale Infrastruktur erhalten - Gewerbemieter*innen besser schützen

22.09.2019

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Antrag 32/II/2019 Soziale Absicherung für Crowdworker*innen

22.09.2019

Die SPD im Bund wird aufgefordert, sich für eine lückenlose soziale Sicherung von Crowdworker*innen (Klickarbeiter*innen) in Form der „Digitalen Sozialen Sicherung“ einzusetzen. Ziel sollte die Einführung eines digitalen Mechanismus sein, der sicherstellt, dass Sozialversicherungsbeiträge automatisch nach der Erledigung des Auftrags auf ein persönliches Konto der Crowdworker*innen gezahlt und von dort aus gesammelt in das Sozialversicherungssystem überwiesen werden. Wir sehen dieses System als Übergang und bleiben unserem Ziel treu, auch diesen Bereich der Arbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.