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Antrag 226/II/2019 Wohnberechtigungsschein für Alle – Auch für geduldete Geflüchtete

22.09.2019

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.

 

Antrag 159/II/2019 Ehrenamtliche Mitarbeit für soziale Zwecke mit steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen für die nächsten 5 Jahre unterstützen

22.09.2019

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, zu prüfen, inwieweit eingetragene soziale, gemeinnützige Vereine und Organisationen Spendenquittungen ausstellen können, die den ehrenamtlichen Helfer*innen die Möglichkeit bieten, diese Quittungen bei ihrer Steuererklärung einzureichen und diese von ihrer Steuer abzusetzen.

Antrag 232/II/2019 Gleichberechtigung für religiöse Minderheiten – Staatsvertrag

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
  • die Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der alevitischen Gemeinde wieder aufgenommen werden
  • der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.

 

Antrag 207/II/2019 Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

22.09.2019

Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein-
    schränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.
  2. Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene

 

Antrag 222/II/2019 Versprechen einer Humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die Berliner SPD und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird.
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden.
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten.
  6. keine Absenkung des Afenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechen- der Dokumente nicht nachweisen können.
  7. Das Recht auf die Unversehrtheit der Wohnung und Privatsphäre müssen gewahrt
    Durchsuchungen dürfen daher, auch in Flüchtlingsunterkünften, nur auf
    richterlichen Beschluss erfolgen