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Antrag 09/I/2022 Änderung § 12 Geschäftsordnung für den Landesverband Berlin (Schluss der Debatte)

15.05.2022

§ 12 Geschäftsordnung wird folgt geändert:

 

Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer oder eine Versammlungsteilnehmerin stellen, der oder die sich an der Aussprache zum betreffenden Punkt der Tagesordnung nicht beteiligt hat.

 

Die Redeliste auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden.

Das gilt nicht für die Aussprache oder Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen.

Antrag 40/I/2022 Umstellung der Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude

15.05.2022

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

An den Landesvorstand der Berliner SPD;

An die SPD-Fraktion des Bundestags,

An die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung,

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Antrag 24/II/2021 Mietspiegel gerecht gestalten – Mieter*innen entlasten

9.11.2021

Zur Bestimmung der zulässigen Miethöhe und Begründung von Mieterhöhungsverlangen im Rahmen des Mietspiegels, sollen Merkmale, für die bereits eine Modernisierungsumlage erhoben wird, nicht länger als Wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Das betrifft insbesondere den Energieverbrauchskennwert sowie die Einordnung über den Gebäudestandard wie z.B. die Dämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz und die Heizanlage. In den meisten Fällen werden die Modernisierungsmaßnahmen, die überhaupt erst den wohnwerterhöhenden Zustand herstellen, über die Modernisierungsumlage von den Mieter*innen bezahlt. Die Mieter*innen leisten damit bereits einen Beitrag zum Gebäudeerhalt und für den Klimaschutz. Es ist nicht einzusehen, dass Mieter*innen dafür noch einen zusätzlichen Aufschlag im Rahmen der Spanneneinordnung zahlen sollen.

 

Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Regelung, die einen Katalog für zeitgemäßen Standard von Wohngebäuden definiert. Hierzu gehören z.B. angemessene Stellflächen für Fahrräder. Das Erfüllen von zeitgemäßen Standards soll ebenfalls nicht als wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Damit Vermieter*innen ausreichend motiviert sind, zeitgemäße Standards herzustellen, soll das Unterschreiten der Standards als wohnwertmindernd eingeordnet werden.

Antrag 48/II/2021 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU durchsetzen!

9.11.2021

Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission müssen sofort Maßnahmen gegen Ungarn und Polen ergreifen, die sich im Laufe ihrer EU-Mitgliedschaft mehr und mehr zu Autokratien wandeln, während demokratische Elemente schwinden. Zu diesen Maßnahmen muss der sofortige Stopp sämtlicher Fördergelder an Ungarn und Polen im Rahmen des Rechtsstaatsmechanismus gehören. Außerdem muss die Aussetzung der Mitgliedsrechte – einschließlich der Stimmrechte – in einem gemeinsamen Artikel-7-Verfahren gegen beide Mitgliedstaaten ohne gegenseitige Veto-Möglichkeiten erfolgen. Daneben sind Vertragsverletzungsverfahren zu allen Missständen in den beiden Ländern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzustrengen sowie Vertragsänderungen zu prüfen, die ähnliche Entwicklungen in Zukunft verhindern.

 

Ziel der Maßnahmen muss die Rückkehr Polens und Ungarns zu den europäischen Werten Demokratie, Einhaltung der Menschenrechte, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sein. Hierzu gehört die Unabhängigkeit der Medien und der Justiz sowie die Integrität der Verwaltung einschließlich gegensätzlicher Personalentscheidungen der letzten Jahre. Begangenes Unrecht und Verbrechen wie beispielsweise politische Korruption müssen konsequent verfolgt werden. Die Sanktionen müssen aufrechterhalten werden, bis die Ziele erreicht sind.

Antrag 49/II/2021 Rechtsstaatlichkeit in Europa konsequent verteidigen!

9.11.2021

Schon mal von den Kopenhagener-Kriterien gehört? 1993 hat der Europäische Rat in Kopenhagen Kriterien formuliert, die ein Land erfüllen muss, um Mitglied der Europäischen Union (EU) zu werden. Darunter fällt auch dieses Kriterium: “Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten”. Zusätzlich sind sie auch als Grundwerte der Union in Artikel 2 des EU-Vertrags aufgelistet. Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung von Menschenrechten sollten also selbstverständlich sein in der EU. Leider ist das nicht der Fall und wir sehen seit Jahren, wie in einigen EU-Ländern der Rechtsstaat systematisch angegriffen wird. Angriffe auf die Medienfreiheit in Ungarn, Einflussnahme auf die Justiz und LGBTIQ-freie Zonen in Polen, Pushbacks von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen in Griechenland oder Angriffe auf Journalist*innen auf Malta und in der Slowakei – das sind nur einige Beispiele dafür, wie schlecht es in der EU um den Rechtsstaat steht.

 

Die Rechtsstaatlichkeit, verankert in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, ist ein Grundprinzip der Union und maßgebend für den Schutz der EU Grundwerte. Besonders der Schutz von Grundrechten und Demokratie ist hier zentral. Für die Funktionsweise der Europäischen Union ist die Rechtsstaatlichkeit also ein entscheidender Faktor. Rechtsstaatlichkeit beruht auf einem wirksamen Rechtsschutz, der nur von einer unabhängigen, hochwertigen und effizienten Justiz gewährleistet werden kann. Denn die EU ist mehr als nur ein gemeinsamer Binnen- und Arbeitsmarkt. Sowohl die Beitrittskriterien als auch die EU-Verträge, die für alle Mitgliedsstaaten gelten, machen klar, dass die EU eine Wertegemeinschaft ist. Die gemeinsamen Grundwerte ermöglichen es erst, dass die Zusammenarbeit in allen politischen und wirtschaftlichen Bereichen funktioniert.

 

Und was tut die EU gegen eine Aushöhlung dieses Prinzips? Laut dem EU-Recht gab es bisher zwei Möglichkeiten, um gegen Angriffe auf den Rechtsstaat vorzugehen. Zum einen, steht der EU das sogenannte Artikel 7-Verfahren zur Verfügung. Es umfasst zwei Mechanismen: Präventionsmaßnahmen im Falle einer eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte, und Sanktionen, wenn eine solche Verletzung bereits stattgefunden hat. Die möglichen Sanktionen gegen den betroffenen Mitgliedstaat sind in den EU-Verträgen nicht klar definiert, aber eine mögliche Sanktion besteht darin, dass der betroffene Staat seine Stimmrechte im Europäischen Rat verliert. Es gibt allerdings einen Haken: um die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit oder anderer EU-Grundwerte festzustellen, braucht es eine einstimmige Entscheidung der Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat.

 

Seit vielen Jahren gibt es nicht nur einen Regierungschef in der EU, der es mit der Demokratie und dem Rechtsstaat nicht so eng sieht. Somit ist dieses Instrument nutzlos geworden, da sich nationalkonservative Regierungen gegenseitig decken und eine Sanktionierung unmöglich machen. Zum anderen, kann die Europäische Kommission im sogenannten Vertragsverletzungsverfahren den Europäischen Gerichtshof beauftragen, zu überprüfen, ob einzelne Mitgliedsstaaten das EU-Recht nicht umsetzen. Der Gerichtshof kann die Länder dann zu Geldstrafen verurteilen. So geschehen ist das im Fall von Polen, wo mit einem umstrittenen Justizgesetz die Unabhängigkeit von Richter*innen eingeschränkt wurde. Am 8. September hat die Kommission nun beim Gerichtshof beantragt, Strafen gegen Polen zu verhängen. Das hat alles sehr lange gedauert und es ist erschreckend, wie wenig Einfluss das Europäische Parlament, die einzige direkt demokratisch legitimierte Institution in der EU, auf den Schutz der Rechtsstaatlichkeit hat. Die S&D-Fraktion, also die Sozialist*innen und Sozialdemokrat*innen im Europaparlament, haben deshalb bereits im Januar 2020 gefordert, dass im zukünftigen Haushalt der EU die Auszahlung von Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft sein soll.

 

Dieser Rechtsstaatsmechanismus ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Und wieso wurden noch keine Sanktionen verhängt? Das liegt daran, dass die Kommission für die Umsetzung des Mechanismus verantwortlich ist: als “Hüterin der EU-Verträge” ist es ihre Aufgabe, Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten festzustellen, deren Regierungen zu verwarnen und anschließend die Kürzung von EU-Geldern zu veranlassen. Das passiert allerdings, 10 Monate nach Inkrafttreten des Mechanismus, immer noch nicht, weil die Kommission warten will, bis der EuGH den Mechanismus für rechtmäßig erklärt. Und das, obwohl dieser Mechanismus von den gesetzgebenden Institutionen der EU beschlossen wurde.

 

Kurz gesagt: es passiert immernoch nichts. Das Europäische Parlament hat deshalb im Juli mehrheitlich beschlossen, dass eine Klage wegen Untätigkeit gegen die Kommission in die Wege geleitet wird. Und JETZT? Immer noch ist Warten angesagt, bis die Kommission endlich handelt. Wir brauchen jetzt keine Rechtsstaatsmonitorings oder alarmierte Reden mehr. Viele Menschen in der EU oder an den Außengrenzen der EU, sind dringend darauf angewiesen, dass der Rechtsstaat sie vor Willkür und Angriffen schützt.

 

Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und muss daher konsequent Handeln und diese durchsetzen. Inkonsequentes Auftreten führt zu Missbrauch von Grauzonen und Schaffung von Präzedenzfällen, die zu Nachahmungen animieren können – siehe das Auftreten Ungarns und Polens. Jegliche Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union müssen zielgerichtet geahndet werden, um eine Untergrabung dessen zu vermeiden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Regierungen bestimmter Länder immer wieder die Grenzen des Machbaren austesten, keinerlei Sanktionen fürchten müssen und die EU als reine geldgebende Institution sehen, anstatt einer Wertegemeinschaft.  Die Kommission setzt mit ihrer Hinhaltetaktik nicht nur das Leben unzähliger Menschen aufs Spiel, sie delegitimiert sich mit ihrer aktuellen Haltung auch als “Hüterin der Verträge”. Die Bezeichnung  als Wertegemeinschaft darf keine Worthülse bleiben, es muss aktiv daran gearbeitet werden diese wichtige Errungenschaft zu schützen.

 

  • Konsequenzen müssen sich deshalb zum einen nicht nur in Worten und Abmahnungen zeigen, sondern auch in Taten widerspiegeln: dabei müssen Regierungen, die Vertragsverletzungen wissentlich eingehen, schlussendlich die Auswirkungen ihres Handelns spüren und mit Sanktionen belegt werden. Wichtig ist, dass Sanktionen sich nicht auf Gesellschaftliche Projekte und deren Förderung auswirken, wie beispielsweise das Erasmus Programm oder viele weitere Orte, an denen die europäische Gemeinschaft zusammenwächst und gerade auch junge Menschen die EU leben. Dies wäre gesellschaftsschädigend und nicht zielführend.
  • Die Änderung der EU-Verträge wäre ein bedeutender Schritt, denn die letzte Vertragsänderung ist bereits 14 Jahre her. Die Sackgasse, in der sich die EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit befindet, macht aber deutlich, wie dringend wir diesen Schritt, mit neuen Sanktionsmechanismen brauchen. Dies kann auch in Form einer Beschneidung des Kohäsionsfonds (wichtiger EU-Fonds zum Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit) oder Agrarfonds stattfinden, also Mitteln, mit denen sich benannte Regierungen viel Gunst auf Kosten der Europäischen Gemeinschaft erwirtschaften.
  • Eine Änderung der EU-Verträge muss enthalten, dass dem Europäischen Parlament, als einziger direkt demokratisch legitimierter Institution, die notwendigen Rechte und Befugnisse – wie u. a. das Initiativrecht eingeräumt werden, um im Vorgehen gegen Rechtsstaatsverstöße eigenständig Voraussetzungen formulieren zu können, die vorsehen wann die Kommission einschreiten muss. Neben der Kommission soll auch das Parlament beschließen können, dass gegen einzelne Mitgliedsstaaten Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union nach dem Rechtsstaatsmechanismus ergriffen werden können. Die Vertreter*innen der EU-Bürger*innen sollten auch als Hüter*innen der EU-Verträge handeln können!
  • Das Einstimmigkeitsprinzip soll bei der Feststellung schwerwiegender und anhaltender Verletzung der Grundwerte der Union (Art.7-Verfahren) keine Anwendung mehr finden und durch das Prinzip der doppelten Mehrheit oder durch ähnliche Konzepte, die eine Sperrminorität autoritäter Demokratien verhindern, ausgetauscht werden.
  • Außerdem sollen zivilgesellschaftliche Organisationen ein Verbandsklagerecht erhalten, um die Kommission oder das Parlament auf Untätigkeit zu verklagen, falls der Rechtsstaatsmechanismus nicht konsequent angewendet wird.
  • Die Bundesregierung soll, wenn sie von Missständen betreffend die Rechtsstaatlichkeit in einzelnen Mitgliedstaaten erfährt, die gegen das Unionsrecht verstoßen könnten, selbstständig ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn absehbar ist, dass die Kommission ein solches nicht anstrebt.
  • Deutschland und die EU sollen vermehrt mit Geldmitteln zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen, die sich gegen rechtsautoritäre Regime innerhalb der Union stellen.
  • Bis zur Änderung der EU-Verträge fordern wir von den sozialistischen und sozialdemokratischen Mitgliedern in den europäischen Institutionen, insbesondere von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat, sich stärker für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen und in den Institutionen den politischen Druck zu erhöhen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass alle Mitgliedsparteien der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE/PES) sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in ihren Mitgliedsstaaten und der gesamten EU einsetzen. Denn auch in unserer Parteienfamilie gibt es an einigen Stellen noch entsprechenden Nachholbedarf.

 

Deutschland ist ein bedeutender Akteur innerhalb der EU und muss auch als ein solcher konsequent mit ihren Partner*innen handeln. Die nächste Bundesregierung muss auf ein zielgerichtetes Handeln der Kommission einwirken und Teil der Lösung sein!