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Antrag 79/I/2019 Gleichberechtigung von Studierenden und Auszubildenden

25.02.2019

Die SPD Senatorinnen und Senatoren im Berliner Senat und die SPD Fraktion im AGH werden aufgefordert, die Studierendenwohnheime für Auszubildende zu öffnen.

 

 

 

Antrag 114/I/2019 Die Freiwilligen Dienste (FSJ, FÖJ, FKJ, BFD) für Jugendliche und junge Erwachsene attraktiver machen

25.02.2019

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD Minister*innen in der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das FSJ, FKJ, FÖJ und BFD für Jugendliche und junge Erwachsene attraktiver gemacht wird.

 

Die Bundesfreiwilligen-Agentur und die Freiwilligen-Dienste haben für junge Menschen mit Behinderungen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu übernehmen, damit sie sich gleichberechtigt für das Allgemeinwohl engagieren können.

Sie sind bisher faktisch von dieser gemeinnützlichen Arbeit ausgeschlossen.

 

Deshalb fordern wir für alle Freiwilligen, dass mindestens die Grundsicherung + 150 € bezahlt wird. Darüber hinaus sollen sie – sofern sie im Schichtdienst eingesetzt werden – die Schichtzulage und zusätzliche Urlaubstage erhalten, die auch um jeweils in vergleichbarer Tätigkeit beschäftigten Mitarbeiter*innen zustehen. Für die Wochenend- und Feiertagstätigkeit pro Tag sollen die Tarifbedingungen gelten.

Antrag 261/I/2019 Digitale Infrastruktur

25.02.2019

Der Auf- bzw. Ausbau der digitalen Infrastruktur und die  Bereitstellung einer adäquaten und vorher geprüften geschützten Hard- und Software auf Bundes-, Landes- und Schulträgerebene muss konsequent vorangetrieben werden, denn dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein digitalisiertes Schulwesen. Erst durch diese Art von Hard- und Software können wir die schier unbegrenzten Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.

 

Dabei muss gewährleistet sein, dass jede Art von Hard- und Software innerhalb einer Schule eine Arbeitsplattform mit optimaler Kommunikation, Organisation und Datenverwaltung darstellt.

 

Um eine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer*innen auszuschließen, müssen die erforderlichen Standards bei der Installierung der Hard- und Software eingehalten werden. Dies schließt auch dem Alter der Schüler*innen angepasstes Mobiliar am Computerarbeitsplatz ein.

 

Es muss sichergestellt werden, dass in allen Schulen ein schulweites und tragfähiges W-LAN-System eingerichtet wird. Systeme wie das Uni-W-LAN System „Eduroam“ sollen hierfür als Vorbild dienen. In den Unterrichtsräumen jeder Schule müssen ausreichend Geräte zur medialen Wiedergabe wie zum Beispiel Smartboards, Beamer oder Computer (Laptops), vorhanden und funktionstüchtig sein; hierfür müssen unter anderem genügend Steckdosen vorhanden sein. Alle in den Schulen eingesetzten Geräte und Systeme sowie das Mobiliar müssen für wechselnde Nutzer*innen adäquat konzipiert sein, um eine optimale Ausnutzung dieser Geräte und Einrichtungen zu gewährleisten. Für die regelmäßige Wartung und Erneuerung aller medialen und digitalen Geräte soll ein*e festangestellte*r Medienleiter*in sorgen; diese Fachkraft muss Mitglied des Schulkollegiums sein. Diese festangestellten Fachkräfte müssen jedem Schulstandort zugeteilt werden, um an allen Schulen gewährleisten zu können, dass sie jederzeit ansprechbar, erreichbar und einsatzbereit sind.

 

Abgesehen von diesen essentiellen Bestandteilen der digitalen Schule müssen die Hausordnungen der einzelnen Schulen sowie das Schulgesetz im Bereich der Handynutzung und Nutzung von digitalen Hilfsmitteln weitestgehend reformiert werden um auch hier die größtmögliche Bandbreite an möglichen Arbeits- und Gestaltungsmitteln nutzbar zu machen.

 

Im Bereich der Schulsoftware müssen Programme für Schüler*innen und für Lehrer*innen entwickelt werden, die höchst flexibel und leicht verständlich sind. Dies gewährleistet einen höchstmöglichen Einsatz in allen Schulsituationen. Für Lehrer*innen und Schüler*innen soll ein Cloud-System eingeführt werden, mit dem ein schulinterner Datenaustausch möglich ist. Die in Schulen benutzte Software muss weitestgehend auf Open-Source-Software basieren, um größtmöglichen Datenschutz, größtmögliche Individualisierung und größtmögliche Kontrolle zu gewährleisten.

 

Zur Wahrung gleicher Bildungschancen muss allen Schüler*innen der gleiche Zugang zur Hard- und Software möglich sein. Die Nutzung privater Smartphones, Tablets u. ä. darf weder vorausgesetzt,  noch dürfen Schüler*innen, die nicht darüber verfügen, benachteiligt werden.

 

Die Entwicklung und Wartung der in Berliner Schulen benutzen Programme soll ein in der Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie angesiedeltes Referat übernehmen. Dieses Referat muss sich aus Fachleuten aus dem Bereich der Informatik und, Pädagogik  zusammensetzten, um die von uns gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Darüber hinaus muss eine enge Zusammenarbeit mit den Schulbuchverlagen sichergestellt sein.

 

Nicht nur für Schüler*innen, sondern auch für Lehrer*innen stellt die Digitalisierung auch eine große Herausforderung dar. Daher müssen alle Lehrer*innen innerhalb ihres Studiums und darüber hinaus hierfür vorbereitet und weiterbildet werden, die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte muss die Bereiche Medien (Nutzung/Bedienung), Datenschutz und Urheberrecht sowie Medienpädagogik unabdingbar beinhalten.

 

Im Bereich der Schulen fordern wir, wie im Strategiepapier der KMK niedergeschrieben, eine Überarbeitung der Curricula, die die Digitalisierung berücksichtig. Hier müssen einige Aspekte einbezogen werden. Die Fähigkeit, neue Medien zu nutzen, der Umgang mit diesen und das Erlernen einer kritischen Mediennutzung und Auseinandersetzung, sowie die Adaptierung von neuen Arbeitsweisen, ist unabdingbar, sie sollten als kulturelle Basiskompetenz bewertet werden, die mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen vergleichbar ist. Dementsprechend muss hier der Schwerpunkt im kommenden Bildungsplan gelegt werden.

 

Hierbei soll die Medienerziehung nicht in einem eigenen Unterrichtsfach gelehrt werden, sondern durch fächerübergreifende Integration von Medien im Schulalltag vermittelt werden. Des Weiteren müssen die Grundlagen des praktischen Programmierens und das  Erlernen von Basisprogrammen  wie Schreib-, Tabellenkalkulations- oder Präsentationprogrammen verpflichtend für jede*n Schüler*in in den Curricula verankert werden.

 

Im Bereich der Medienpädagogik muss sichergestellt werden, dass bei allen angewendeten Konzepten die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs der anzuschauenden oder zu bearbeitenden Inhalte an die Schüler*innen im Vordergrund steht; diese Inhalte müssen dem Alter und der Entwicklung angepasst und angemessen sein. Die Schüler*innen müssen im Umgang mit den digitalen Medien lernen, wie sie Inhalte reflektieren und weitergeben, und hierbei sachgerechte, selbstbestimmte, kreative und sozial verantwortungsbewusste Handlungskompetenzen im Umgang mit Medien erwerben. Um diese Kompetenzen umzusetzen, muss eine weitere festangestellte Fachkraft eingesetzt werden. Diese Medienpädagogen*innen müssen einem festen Schulstandort zugeteilt werden, um in jeder Schule gewährleisten zu können, dass sie einsatzbereit, ansprechbar und erreichbar sind. Ihr Aufgabenbereich betrifft die Umsetzung der medial-didaktischen Konzepte. Diese Fachkraft erarbeitet und unterstützt das Lehrerkollegium im Bereich der Medienpädagogik mit Rat und Tat, um die zu Verfügung stehenden Medien, Hard- wie Software flächendeckend im Unterricht einzusetzen.

Antrag 111/I/2019 Vereinfachung des BaföG-Antrags für Antragsteller*innen

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden dazu aufgefordert, die Regelungen für Anträge auf BAföG dahingehend zu ändern, dass sich das zuständige BaföG-Amt die Einkommensverhältnisse von Elternteilen, zu denen der/die Antragssteller/in keinen Kontakt hat, eigenständig bei den unterhaltspflichtigen Elternteilen einholt.

Antrag 109/I/2019 Werbeverbot für alle militärischen Organisationen an Schulen

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die SPD-Senator*innen des Landes Berlin werden aufgefordert, den Wortlaut des §5 Absatz 2, Teil 1 Schulgesetz für das Land Berlin um folgendes zu erweitern:

„Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben.“